Auf zur Wahl!
21.04.2022
Am 11. Mai finden Gremienwahlen statt. In diesem Jahr haben sie für Studierende ein noch größeres Gewicht: Die Gründung der Verfassten Studierendenschaft wird angestrebt.
Demokratie und Rechtsstaat sind für uns in Deutschland eine Normalität, die wir häufig als selbstverständlich genießen. Entwicklungen auf der ganzen Welt zeigen, dass demokratische Strukturen auf das Engagement ihrer Mitglieder angewiesen sind. Was für Staatsformen gilt, gilt im Kleinen auch für die Hochschule. Das Engagement der Hochschulmitglieder ist wichtig!
„Als akademische Selbstverwaltungseinrichtung können wir an der HTWG ganz wesentliche Entscheidungen, zum Beispiel über die Fachstruktur, die Gestaltung von Lehre, Studium und Forschung und unserer Organisation selbst treffen“, erläutert HTWG-Präsidentin Prof. Dr. Sabine Rein.
Der Link zur Wahl
Der Abstimmungszeitraum ist heute, Mittwoch, 11.05.2022 von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr.
Die Wahlen finden als Onlinewahlen statt. Der Link zur Wahl lautet:
Studierenden ist ihr Einfluss oft nicht klar
Vielen Studierenden ist vielleicht gar nicht klar, wie groß ihr Einfluss auf die Gestaltung der HTWG sein könnte. Sie können sich schon jetzt einbringen – als Semestersprecher*in, in der Fachschaft und Fakultätsrat ihrer Fakultät, im Senat, im AStA und den verschiedenen Studierendeninitiativen wie zum Beispiel dem Green Office. Insbesondere die Stimmen der gewählten Student*innen haben Gewicht, können sie doch zum Beispiel als Studierendenvertreter*innen im Fakultätsrat ihrer Fakultät, in der Studienkommission oder im Senat der Hochschule Anträge einbringen und bei Beschlüssen mitabstimmen.
Erstmals werden Mitglieder des „StuRa“ gewählt
In den Gremienwahlen am 11. Mai werden die studentischen Mitglieder in den Fakultätsräten sowie die studentischen Mitglieder des Senats gewählt – wie in den Vorjahren. Erstmals können die immatrikulierten Student*innen der HTWG auch die Mitglieder des Studierendenrats der Verfassten Studierendenschaft wählen. Sowohl für die Gremien Fakultätsrat und Senat als auch für die Direktmandate für den Studierendenrat (StuRa) können Interessierte noch bis 26. April ihre Kandidatur einreichen (zum Prozedere der Kandidatur mehr Informationen auf der Seite zur Gremienwahl).
Weitere Informationen zur Gremienwahl
Folgende Gremienmitglieder werden am 11. Mai gewählt:
- die studentischen Mitglieder des Senats
- die studentischen Mitglieder der Fakultätsräte
- die akademischen Mitarbeiter*innen der Fakultätsräte der Fakultäten Architektur und Gestaltung, Elektrotechnik und Informationstechnik und Informatik im Rahmen von Nachwahlen,
- ein*e sonstige*r Mitarbeiter*in des Fakultätsrats Informatik im Rahmen von Nachwahlen
- die Mitglieder des Studierendenrats der Verfassten Studierendenschaft
Die Wahlen finden als internetbasierte elektronische Wahl (Online-Wahl) ohne Möglichkeit der Briefwahl statt.
Vordrucke der Wahlvorschläge können auf den Webseiten zur Gremienwahl heruntergeladen werden. Die ausgefüllten Wahlvorschläge müssen bis spätestens Dienstag, 26. April 2022, 12:00 Uhr bei der Wahlleitung eingereicht werden.
Wie viele Mitglieder der einzelnen Wählergruppen in den jeweiligen Gremien zu wählen sind und weitere Informationen zur Wahl, sind den Wahlausschreiben zu entnehmen (Aushang im Lichthof, Gebäude A, 1. Stock, gegenüber von Saal A120 oder für Studierende*r im Portal Prüfungsangelegenheiten, Rubrik Gremienwahlen, und für Mitarbeiter*innen oder Professor*innen im Intranet, Rubrik Gremien).
Corona bremste auch Gründung der Verfassten Studierendenschaft aus
Das Landeshochschulgesetz (LHG) von Baden-Württemberg sieht seit 2012 die Bildung einer solchen Verfassten Studierendenschaft (VS) an den öffentlichen Hochschulen vor. Seitdem haben sämtliche Hochschulen im Land eine VS eingeführt, mit Ausnahme der HTWG. Der aktuelle Studierendenausschuss AStA möchte dies ändern und treibt die Gründung einer VS an der HTWG voran.
Vor zwei Jahren haben Marcel Müller und Simon Ruwe vom AStA die Initiative für die Gründung ergriffen. Dann kam die Corona-Pandemie. Die damit verbundene räumliche Distanz vieler Studierender zu Campus und Kommiliton*innen führte zu einem Einbruch des hochschulpolitischen und sozialen Engagements. Zudem wurde es noch schwerer, die Erstsemester, die das Campusleben noch gar nicht kennenlernen konnten, gut zu informieren und zu motivieren. Nun aber sehen Marcel Müller und Simon Ruwe gute Chancen für die Gründung der VS. Sie haben viele Gespräche geführt innerhalb des AStA, aber auch mit den Fachschaften, der Hochschulleitung und -verwaltung und mit Professor*innen.
Weitere Informationen zur Verfassten Studierendenschaft
Umfassende Informationen rund um die Gründung, die Aufgaben und Wirkungsfelder der Verfassten Studierendenschaft hat der AStA auf seinen Webseiten unter dem Menüpunkt „Vision VS“ zusammengefasst.
Bei einem ersten Anlauf zur Gründung einer VS 2016 war die Befürchtung noch groß, dass die aktuell gelebte Kultur der Fachschaften geopfert werden müsste. „Die Bedenken konnten wir nehmen: Auch mit der VS und gewählten Fachschaftsmitgliedern und AStA-Referent*innen können sich nicht gewählte Interessierte locker in den Fachschaften oder im AStA einbringen“, erläutert Marcel Müller.
Warum eine Verfasste Studierendenschaft?
„Durch die VS haben Studierende eine durch Wahlen legitimierte hochschulpolitische Vertretung an der Hochschule und damit eine gewichtige Stimme“, sagt Simon Ruwe. Die Verfasste Studierendenschaft nimmt die hochschulpolitischen, fachlichen und fachübergreifenden sowie die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belange der Studierenden wahr. Schon bisher findet der AStA der HTWG bei der Hochschulleitung Gehör. Die VS hat jedoch aufgrund ihrer Rechtsstellung (z.B. aufgrund des Rechts, Satzungen zu erlassen) deutlich stärkere Rechte als diese zur Zeit der AStA wahrnehmen kann.
„Darüber hinaus werden die Vertreter*innen leichter mit Fachschaften, Hochschulgruppen und anderen Hochschulgremien kooperieren und sich vernetzen können. Auch auf Landesebene, in der Landesstudierendenvertretung Baden-Württemberg (Lastuve), sind Studierende legitimiert mitzureden“, erläutert Simon Ruwe. Die volle Funktionsfähigkeit erhält die Lastuve jedoch nur, wenn alle Universitäten und Hochschulen in Baden-Württemberg konstituiert sind, „also auch das letzte gallische Dorf HTWG“, ergänzt Marcel Müller schmunzelnd.
Und nicht zuletzt verfügen AStA und Fachschaften mit einer Verfassten Studierendenschaft über ein Budget. „Es ist zwar schön, dass die BWL-Fachschaft gerade wieder Waffeln backt. Das kann sie auch weiterhin tun, hätte aber auch ohne die Aktion finanzielle Mittel, über die sie verfügen kann“, sagt Marcel Müller.
Wie ist eine Verfasste Studierendenschaft (VS) aufgebaut?
Die Organisation der VS ist an allen Hochschulen verschieden. Die Organisationssatzung an der HTWG sieht folgenden Aufbau vor:
Zentrale Organe:
- Studierendenrat (StuRa), das legislative Organ. Soll sich min. einmal pro Semester treffen und bildet die Meinung der gesamten Studierendenschaft.
Der Studierendenrat wählt den*die Vorsitzende*n der Studierendenschaft aus seinen Reihen.
Stimmberechtigte Mitglieder sind
- kraft Amtes: die 6 studentischen Senatsvertreter*innen sowie 6 Sprecher*Innen der Fachschaften (1 pro Fakultät)
- 7 direkt von den Studierenden gewählte Vertreter*innen.
- Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA), das exekutive Organ.
Der*Die Vorsitzende der Studierendenschaft leitet den AStA. Durch Referate können Aufgabenbereiche bzw. Vorhaben zusammengefasst und zentral betreut werden. Freiwillige können in den Referaten mitwirken, ohne gewählt werden zu müssen.
Stimmberechtigte Mitglieder sind
- Vorsitzende*r
- Finanzreferent*in
- 2 bis 6 weitere Referent*innen
Dezentrale Organe:
- Fachschaftsvertretungen vertreten die Studierenden einer Fakultät in hochschulpolitischen Angelegenheiten. Sie wählen eine*n Sprecher*in, die*der die Fachschaft im StuRa vertritt.
Mitglieder der Fachschaftsvertretung sind kraft Amtes die jeweiligen studentischen Fakultätsratmitglieder.
Was habe ich als Student*in von der Verfassten Studierendenschaft?
Zuallererst werden die Studierenden der HTWG die Verfasste Studierendenschaft durch einen leicht gestiegenen Semesterbeitrag spüren. Gesetzlich ist geregelt, dass die VS die Möglichkeit hat, ihre Ausgaben durch Studierendenbeiträge zu decken. Geplante Ausgaben muss die VS in einem Haushaltsplan festhalten. Marcel Müller hat recherchiert: „In anderen baden-württembergischen Hochschulen liegt der Beitrag zwischen 6 und 21 Euro pro Student*in und Semester. Zu Beginn der VS ist beispielsweise ein Beitrag von 10 € pro Semester denkbar.“
In der Folge aber werden die Fachschaften und der AStA über mehr Geld verfügen als bisher und dementsprechend den Studierenden der HTWG ein größeres Angebot machen können. „Es kann mehr Partys geben, aber auch mehr Unterstützungsangebote oder Aktivitäten zum Beispiel im Bereich Nachhaltigkeit, Kultur und Hochschulpolitik“, sagt Simon Ruwe. Letztlich entscheiden die Studierenden in den Gremien der Verfassten Studierendenschaft über die Beitragshöhe sowie die Mittelverwendung – also über das Geld von Studierenden für Studierende. Umso wichtiger ist die Wahl der Gremienmitglieder.
Und: Die Studierendenschaft wird in der akademischen Selbstverwaltung ein anderes Standing haben. „Wir haben im AStA ein gutes Verhältnis zu Hochschulleitung und Verwaltung. Unsere Bestrebungen sollen keinesfalls als Misstrauen verstanden werden“, betont Marcel Müller. Eine VS sorge allerdings für eine klare Struktur mit eindeutigen Ansprechpartner*innen innerhalb der Hochschule. „Und wir denken, dass die Studierenden der HTWG noch stärker motiviert werden könnten sich einzubringen. Viele haben Lust, die Hochschule mitzugestalten, wissen aber nicht, dass sie starken Einfluss nehmen können.“
Präsidium unterstützt die Gründung der Verfassten Studierendenschaft
„Wir an der HTWG schätzen Ihren Input und Ihre Ideen sehr, denn Ihre Interessen und Perspektiven sind für die Weiterentwicklung der Hochschule maßgebend“, schreibt HTWG-Präsidentin Prof. Dr. Sabine Rein in einer Rundmail an die Studierenden, in der sie ihre Unterstützung der Gründung der VS formuliert und aufruft: „Bitte bringen Sie sich in den Wahl- und Gründungsprozess der Verfassten Studierendenschaft ein. Stellen Sie sich zur Wahl und profitieren Sie von der Möglichkeit, sich noch intensiver in die Hochschulpolitik einzubringen. Und vor allem: Gehen Sie wählen!“
Was sind die weiteren Schritte zur Gründung der Verfassten Studierendenschaft?
Der erste große Schritt ist die Wahl am 11. Mai. Hier werden die Direktmandate für den Studierendenrat vergeben. Außerdem werden die studentischen Mitglieder im Senat und in den Fakultätsräten gewählt. Sie alle sind kraft Amtes auch Mitglieder der Verfassten Studierendenschaft in Studierendenrat und Fachschaftsvertretungen.
Nach der Wahl folgt voraussichtlich zu Beginn des Wintersemesters 2022/23 die konstituierende Sitzung des Studierendenrates, durch die die VS gebildet wird. Bei der Sitzung wird ein*e Vorsitzende*r der Studierendenschaft gewählt. Bei einer darauffolgenden Sitzung des StuRa werden die AStA-Mitglieder gewählt. Weitere Punkte des Zeitplans hat der AStA auf seiner Informationsseite zur Verfassten Studierendenschaft aufgeschlüsselt.
Marcel Müller ist selbst gewähltes Mitglied im Fakultätsrat Maschinenbau sowie im Senat. „Es hat einen großen Reiz, die eigene Hochschule, die eigene Fakultät und den Studiengang mitzugestalten und Verwaltung und Lehrenden auf Augenhöhe zu begegnen“, sagt er als Motivation an seine Kommiliton*innen, sich ebenfalls hochschulpolitisch zu engagieren.