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Auf zur Wahl!

27.04.2023

Am 17. Mai finden die Gremienwahlen statt. Wer sich dafür aufstellen lässt, kann die Hochschule aktiv mitgestalten.

Demokratie und Rechtsstaat sind für uns in Deutschland eine Normalität, die wir häufig als selbstverständlich genießen. Entwicklungen auf der ganzen Welt zeigen, dass demokratische Strukturen auf das Engagement ihrer Mitglieder angewiesen sind. Was für Staatsformen gilt, gilt im Kleinen auch für die Hochschule. Das Engagement der Hochschulmitglieder ist wichtig!

Studierenden ist ihr Einfluss oft nicht klar

Vielen Studierenden ist vielleicht gar nicht klar, wie groß ihr Einfluss auf die Gestaltung der HTWG sein könnte. Sie können sich auf vielfältige Art und Weise einbringen – als Semestersprecher*in, in der Fachschaft und im Fakultätsrat ihrer Fakultät, im Senat, im AStA und den verschiedenen Studierendeninitiativen wie zum Beispiel dem Green Office. Insbesondere die Stimmen der gewählten Studierenden haben Gewicht, können sie doch zum Beispiel als Studierendenvertreter*innen im Fakultätsrat ihrer Fakultät, in der Studienkommission oder im Senat der Hochschule Anträge einbringen und bei Beschlüssen mitabstimmen.

Wer wird am 17. Mai gewählt?

In den Gremienwahlen am 17. Mai werden die studentischen Mitglieder in den Fakultätsräten sowie die studentischen Mitglieder des Senats gewählt. Außerdem können die immatrikulierten Student*innen der HTWG auch die Mitglieder des Studierendenrats der Verfassten Studierendenschaft wählen.

Wie wird gewählt?

Gewählt wird online über folgenden Link: https://wahlen.htwg-konstanz.de/

Informationen zur Gremienwahl

Folgende Gremienmitglieder werden am 17. Mai 2023 gewählt:

• die studentischen Mitglieder des Senats
• die studentischen Mitglieder der Fakultätsräte
• die akademischen Mitarbeiter*innen der Fakultätsräte der Fakultäten Architektur und Gestaltung, Elektrotechnik und Informationstechnik, Informatik Wirtschafts-, Kultur- und Rechtswissenschaften im Rahmen von Nachwahlen
• ein*e sonstige*r Mitarbeiter*in des Fakultätsrats Elektrotechnik und Informationstechnik im Rahmen von Nachwahlen
• die Mitglieder des Studierendenrats der Verfassten Studierendenschaft  

Die Wahlen finden als internetbasierte elektronische Wahl (Online-Wahl) ohne Möglichkeit der Briefwahl statt.
 
Vordrucke der Wahlvorschläge können auf den Webseiten zur Gremienwahl heruntergeladen werden. Die ausgefüllten Wahlvorschläge müssen bis spätestens Dienstag, 2. Mai 2023, 16 Uhr bei der Wahlleitung eingereicht werden.

Wie viele Mitglieder der einzelnen Wählergruppen in den jeweiligen Gremien zu wählen sind und weitere Informationen zur Wahl, sind den Wahlausschreiben zu entnehmen (Aushang im Lichthof, Gebäude A, 1. Stock, gegenüber von Saal A120 oder für Studierende*r im Portal Prüfungsangelegenheiten, Rubrik Gremienwahlen, und für Mitarbeiter*innen oder Professor*innen im Intranet, Rubrik Gremien).

Verfassten Studierendenschaft (VS)

Umfassende Informationen rund um die Gründung, die Aufgaben und Wirkungsfelder der Verfassten Studierendenschaft hat der AStA auf seinen Webseiten unter dem Menüpunkt „Vision VS“ zusammengefasst.

Die Organisation der VS ist an allen Hochschulen verschieden. Die Organisationssatzung an der HTWG sieht folgenden Aufbau vor:
 
Zentrale Organe:

- Studierendenrat (StuRa), das legislative Organ. Soll sich min. einmal pro Semester treffen und bildet die Meinung der gesamten Studierendenschaft.
Der Studierendenrat wählt den*die Vorsitzende*n der Studierendenschaft aus seinen Reihen.

Stimmberechtigte Mitglieder sind

• kraft Amtes: die 6 studentischen Senatsvertreter*innen sowie 6 Sprecher*Innen der Fachschaften (1 pro Fakultät)
• 7 direkt von den Studierenden gewählte Vertreter*innen.

- Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA), das exekutive Organ.

Der*Die Vorsitzende der Studierendenschaft leitet den AStA. Durch Referate können Aufgabenbereiche bzw. Vorhaben zusammengefasst und zentral betreut werden. Freiwillige können in den Referaten mitwirken, ohne gewählt werden zu müssen.

Stimmberechtigte Mitglieder sind

• Vorsitzende*r
• Finanzreferent*in
• 2 bis 6 weitere Referent*innen

Dezentrale Organe:

- Fachschaftsvertretungen vertreten die Studierenden einer Fakultät in hochschulpolitischen Angelegenheiten. Sie wählen eine*n Sprecher*in, die*der die Fachschaft im StuRa vertritt. Mitglieder der Fachschaftsvertretung sind kraft Amtes die jeweiligen studentischen Fakultätsratmitglieder.