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Studienfinanzierung in Corona-Zeiten: Nothilfe, Studienkredite, Wohngeld & Co.

16.04.2020

Die Corona-Krise stellt uns alle vor Herausforderungen – in den unterschiedlichsten Lebensbereichen. Viele Studierende, die aufgrund der wirtschaftlichen Ausnahmesituation ihre Nebenjobs verloren haben, wissen nicht, wie sie ihr Studium weiter finanzieren sollen. Wir haben einige Möglichkeiten zusammengefasst, um die Krise zu überbrücken.

Keine Nachteile beim BAfög wegen Corona

Die gute Nachricht vorweg: Studierende, die BAfög beziehen und sich darüber komplett finanzieren können, müssen sich wenig Sorgen machen. Schon Anfang März hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mitgeteilt, dass die Ausbildungsförderung auch bei durch das Coronavirus bedingten Hochschuschließungen weitergezahlt wird.

Auch Studienanfänger erhalten die Förderung ab dem ursprünglich geplanten Vorlesungsbeginn. Wer die Regelstudienzeit aufgrund einer wegen der Corona-Folgen ausgefallenen Prüfung überschreitet, wird im Regelfall ebenfalls weiter gefördert.

Alle Informationen zum Thema BAfög finden Sie hier: www.bafög.de

Hinweis: Falls Sie bisher kein BAfög erhalten haben, Ihre Eltern (oder ein Elternteil) aufgrund der Corona-Folgen nun aber dauerhaft weniger verdienen, lohnt es sich zu prüfen, ob ein Aktualisierungsantrag Sinn macht. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie zum Beispiel hier: www.bafoeg-rechner.de. Auch wenn Ihr eigenes Einkommen gesunken ist, sollten Sie dies dem BAfög-Amt schnellstmöglich mitteilen.

Studierende, die sich ihr Studium mit einem Nebenjob finanzieren, egal ob zusätzlich zum BAfög, dem Geld, das sie von ihren Eltern erhalten oder komplett, haben es schwerer. Alle, die neben dem Studium als Aushilfe auf Stundenbasis arbeiten, verdienen nichts, wenn ihre Arbeitgeber zurzeit keine Arbeit für sie haben. Im Folgenden haben wir einige Möglichkeiten beschrieben, die bei der Überbrückung der Krise helfen können.

Hinweis: Um eine gute Lösung für ihren weiteren Studienverlauf zu finden, sollten sich Studierende, deren Studium aufgrund der Corona-Pandamie (z.B. aufgrund finanzieller Not) gefährdet ist, auch an ihre Studienfachberatung oder die Zentrale Studienberatung wenden: www.htwg-konstanz.de

Von der Servicekraft zum Feldarbeiter: Während der Coronakrise als Erntehelfer arbeiten

Während viele Geschäfte zurzeit geschlossen sind und keine Aushilfen beschäftigen können, gibt es auch Betriebe, denen wegen der Grenzschließungen Arbeitskräfte verloren gegangen sind. Viele Landwirte suchen dringend nach Erntehelfern. Vermittlungsplattformen wie www.daslandhilft.de oder www.erntehelfer-gesucht.de bringen Arbeitssuchende und Arbeitgeber zusammen.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geht davon aus, dass trotz der Lockerung der Einreisebestimmungen für osteuropäische Saisonarbeitskräfte weiterhin 30.000 bis 90.000 zusätzliche Arbeitskräfte gebraucht werden.   

Neben landwirtschaftlichen gibt es noch weitere Betriebe, die zurzeit einen erhöhten Bedarf an Personal haben. Bei Lieferdiensten für Essen und Getränke, Supermärkten, Lebensmittelgeschäften, in der Logistik, bei Reinigungsfirmen und Tankstellen können Sie sich aktiv bewerben.

Jobangebote für Studierende finden Sie ganz allgemein zum Beispiel hier:

www.seezeit.com

www.arbeitsagentur.de

Kurzfristige Hilfe: Die Nothilfe und der Härtefonds für wirtschaftliche Notsituationen

Studierende, die durch das Coronavirus in eine Notlage gekommen sind, die nicht durch andere Sozialleistungen oder Fördermöglichkeiten abgedeckt werden kann, können bei Seezeit einen Antrag auf Nothilfe stellen. Sie richtet sich ganz allgemein an Studierende, die in eine akute wirtschaftliche Notsituation geraten, die aktuell also zum Beispiel ihren Nebenjob verloren haben, mit dem sie ihren Lebensunterhalt bestreiten.

Die Nothilfe soll es ihnen ermöglichen, ein bisher erfolgreiches Studium weiterzuführen. Maximal 300 Euro pro Monat in drei aufeinanderfolgenden Monaten können bewilligt werden. Seezeit hat den Nothilfefonds aufgrund der Coronakrise um 5.000 Euro aufgestockt.

Eine schnelle Hilfe in wirtschaftlichen Notlagen kann auch der Härtefonds sein, ein zinsloses Darlehen über insgesamt bis zu 2.000 Euro.

Mehr Informationen über Nothilfe und Härtefonds sowie über die Beantragung gibt es hier: www.seezeit.com

Hinweis: Die Fördergesellschaft der Hochschule Konstanz verfolgt das Ziel, Studierende darin zu unterstützen, ihr Studium erfolgreich abzuschließen. Auch sie kann in der aktuellen Situation finanzielle Unterstützung in Notlagen leisten. Studierende der HTWG können hierzu einen Antrag an die Fördergesellschaft richten. Wie die Antragsstellung funktioniert, erfahren Sie hier: www.foerdergesellschaft.htwg-konstanz.de.

Land Baden-Württemberg legt Nothilfefonds für Studierende auf (aktualisiert am 29.04.2020)

Medien wie der Tagesspiegel, Deutschlandradio oder der Spiegel berichteten Mitte April, dass die Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) zusätzliche unbürokratische Finanzhilfen für Studierende angekündigt hat, die wegen der Corona-Krise ohne Arbeit und Einkünfte dastehen.

Studierende, die ihren Job verloren haben, sollen als Überbrückungshilfe ein zinsloses Darlehen beantragen können, kündigte die Ministerin laut dem Tagesspiegel an. Am 28. April teilte das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden Württemnberg mit, dass es einen Studierenden-Nothilfefonds mit einer Million Euro für Studierende auflege, die aufgrund der Corona-Pandemie ihre Nebenjobs verloren haben und damit in eine finanzielle Notlage geraten sind.

"Mit dem Nothilfefonds stellt das Land zinslose Darlehen in Höhe von bis zu 450 Euro für die Monate April und Mai – somit insgesamt bis zu 900 Euro – für Studierende in einer solchen Notsituation zur Verfügung, wenn sie nachweisen, dass ihr Verdienst seit April entfallen ist. Die Bearbeitung der Anträge soll so schnell und unkompliziert wie möglich erfolgen", erläutert das Ministerium in einer Pressemeldung. Anträge könnten bei den zuständigen Studierendenwerken gestellt werden, die auch über die Anträge entscheiden.

Kredite für Studierende ohne Nebenjob oder BAfög-Förderung (aktualisiert am 04.05.2020)

Neben Nothilfe und Darlehen für Ausnahmesituationen gibt es auch normale Kredite für Studierende, die weder Bafög erhalten noch einen Nebenjob haben oder deren Eltern ihr Studium nicht finanzieren können.

Der Bildungskredit ist ein Programm der Bundesregierung, das sich besonders an Studierende im fortgeschrittenen Studium richtet. Er ist zinsgünstig und für Studierende gedacht, für die die Kosten des Studiums zu hoch sind oder deren Studienabschluss aus finanziellen Gründen gefährdet ist.

Der Studienkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) richtet sich an Studierende, deren Familienvermögen nicht für die Studienfinanzierung ausreicht oder die, statt in einem Nebenjob zu arbeiten, lieber schnell ihr Studium beenden möchten. Studierende können ihn ab dem Studienbeginn monatlich bis zum 10. Fachsemester beantragen. Der Studienkredit kann auch mit Bafög oder dem Bildungskredit kombiniert werden.

Ende April teilte die KfW in einer Pressemeldung mit, dass Studierenden nun die Möglichkeit offenstehe, ein in der Startphase zinsloses Darlehen in einer Höhe von bis zu 650 Euro im Monat zu beantragen, das sich auf den KfW-Studienkredit stützt. Dieser werde bis zum 31. März 2021 zinslos gestellt, sowohl für neue Antragsteller, die ab dem 8. Mai hinzukommen, als auch für die Studierenden, die zwischen Mai 2020 und März 2021 in dieser Zeit bereits laufende Kredite ausgezahlt bekommen. Zudem werde der Studienkredit für die aktuell besonders betroffene Gruppe der ausländischen Studierenden von Juli 2020 bis März 2021 geöffnet. Das Darlehen kann unbürokratisch online beantragt werden. Ausländische Studierende können ab dem 1. Juni 2020 einen Antrag stellen.

Mehr Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten: www.seezeit.com und www.kfw.de

Die Sozialberatung des Studierendenwerks Seezeit berät Sie, wenn Sie darüber nachdenken, einen Kredit aufzunehmen: sozialberatung@seezeit.com

Stipendien: Nicht nur für Überflieger

Stipendien sind ebenfalls ein Weg, um sich ein Studium zu finanzieren. Viele Studierende sind der Meinung, ihre Leistungen seien dafür nicht gut genug. Für ein Stipendium sind aber ausgezeichnete Noten nicht alleine ausschlaggebend, denn gesellschaftspolitischer Einsatz und Persönlichkeit sind ebenso wichtig. Wer sich bisher nicht mit dem Thema auseinandergesetzt hat und in einer finanziellen Notlage ist, könnte auf lange Sicht also auch hier fündig werden.

Hilfe bei der Stipendiensuche gibt es zum Beispiel hier:

www.htwg-konstanz.de

www.stipendienlotse.de

Staatliche Hilfen: Das Wohngeld

Wer dem Grunde nach BAfög berechtigt ist, hat in der Regel keinen Anspruch auf Wohngeld. Es gibt aber Ausnahmen. Wer seinen BAfög-Anspruch aus bestimmten Gründen verliert, kann auf Wohngeld hoffen. Zu diesen Gründen gehören unter anderem die Überschreitung der Altersgrenze, ein später Fachrichtungswechsel ohne „wichtigen Grund“ oder Urlaubssemester.

Ein Anspruch auf Wohngeld kann außerdem bestehen, wenn Studierende BAföG Leistungen ausschließlich als Darlehen beziehen oder in einem Haushalt leben, der nicht komplett aus Auszubildenden oder Studierenden besteht.

Mehr Informationen gibt es zum Beispiel hier:

www.wohngeld.org

www.seezeit.com

Die Sozialberatung des Studierendenwerk Seezeit hilft zudem bei der Einschätzung, ob Sie Wohngeld erhalten könnten: sozialberatung@seezeit.com

Arbeitslos, aber kein Anspruch auf Arbeitslosengeld? Nicht immer!

Grundsätzlich gilt: Wer Arbeitslosengeld II (ALG II), auch Hartz IV genannt, bezieht, muss für Vermittlungsbemühungen durch das Jobcenter zur Verfügung stehen. Das ist bei Studierenden in der Regel nicht der Fall. Und auch hier gilt: Wer grundsätzlich berechtigt ist, BAfög zu beziehen, hat eigentlich keinen Anspruch auf ALG II. In besonderen Lebenssituationen gibt es aber Ausnahmen.

Eine davon ist zum Beispiel der Monat der Aufnahme eines Studiums für Studienanfänger, die zuvor ALG II bezogen haben. Solange nicht über ihren BAfög-Antrag entschieden ist und sie nicht bei ihren Eltern wohnen, können Sie bezugsberechtigt sein.

ALG II als Kredit

Ausnahmen gibt es zudem für BAfög-beziehende Studierende, die bei ihren Eltern wohnen, wenn diese ALG II beziehen, für Schwangere, Alleinerziehende, Kranke, die auf besondere Ernährung angewiesen sind oder Studierende, die sich auf ein Examen vorbereiten und dabei nicht mehr der BAfög-Förderung unterliegen. Auch wer lediglich in Teilzeit studiert oder wegen einer Schwangerschaft oder Krankheit ein Urlaubssemester einlegen muss, kann Anspruch auf ALG II haben.

In Härtefällen, zum Beispiel bei unverschuldetem Wegbrechen der Finanzierung und weit fortgeschrittenem Studium, können zudem Leistungen als Darlehen vom Jobcenter geprüft werden. Die Zeit Campus berichtet, dass die Annahme eines solchen Härtefalls in der aktuellen Situation in Betracht komme, sofern auf Grund der Auswirkungen der Pandemie eine erhebliche Einkommensminderung eingetreten sei. Dies habe das Bildungsministerium geäußert. Studierende ohne BAfög-Anrecht könnten jetzt also Hartz IV beantragen, ohne ihr Studium zu unterbrechen, müssten es aber wieder zurückzahlen, so Zeit Campus.

Mehr Informationen gibt es zum Beispiel hier:

www.bafoeg-aktuell.de

www.seezeit.com

Die Sozialberatung des Studierendenwerk Seezeit hilft zudem bei der Einschätzung, ob Sie ALG II erhalten könnten: sozialberatung@seezeit.com

Hinweis: Noch mehr Tipps, zum Beispiel für Selbstständige und zum Thema Versicherungen, gibt es auf der Corona-Informationsseite des Studierendenwerks Seezeit: www.seezeit.com

Titelbild: Studierende, die kein Erspartes haben und ihren Nebenjob verlieren, müssen sich in der Corona-Krise überlegen, wie sie ihr Studium weiter finanzieren. Foto: QuinceMedia/Pixabay