Studienaufenthalt im Ausland mit ERASMUS+

Eine Übersicht über die Partnerhochschulen der HTWG im europäischen Ausland finden Sie in unserer Datenbank.

Das Programm bietet Student*innen folgende Leistungen:

  • Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsstudiums
  • Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
  • Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule   
  • Förderung durch einen ERASMUS+ Stipendium
  • Möglichkeit zur Teilnahme an einem online Sprachkurs
  • Allgemeine Informationen und Teilnahmevoraussetzungen

    Student*innen können nach Abschluss des ersten Studienjahres zwischen 2-12 Monaten an einer Partnerhochschule der HTWG Konstanz in einem ERASMUS+ Programmland (siehe unten) studieren, um dort ihre sozialen, kulturellen und sprachlichen Kompetenzen zu erweitern und die Berufschancen zu verbessern. Sie lernen dabei das akademische System einer ausländischen Hochschule ebenso kennen wie deren Lehr- und Lernmethoden. 

    Die finanzielle Förderung durch Erasmus+ kann aufgeteilt und innerhalb eines Studienzyklus auch mehrfach in Anspruch genommen werden (z.B. zwei Mal für jeweils sechs Monate).

    Dabei können die Studienaufenthalte auch eine Praktikumsphase beinhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass das Praktikum unter Aufsicht der Gasthochschule stattfindet, an der der Studienaufenthalt absolviert wird.


    Student*innen, die ihr gesamtes Masterstudium im europäischen Ausland absolvieren wollen, können dies mit einem zinsgünstigen Bankdarlehen tun. Informationen dazu finden Siehier


    Für die Teilnahme am ERASMUS Programm müssen die Student*innen folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • in einem Studiengang der HTWG Konstanz voll immatrikuliert sein und ein vollständiges Studium absolvieren, welches zu einem anerkannten Abschluss führt
    • das erste Studienjahr abgeschlossen haben
    • einen Auslandsaufenthalt von mindestens 2 Monaten (60 Tagen) bis maximal 12 Monaten (360 Tagen) absolvieren. Die tatsächliche Dauer der Mobilitätsphase ist nach ihrem Abschluss durch die aufnehmende Partnerhochschule zu belegen
  • Administrativer Ablauf

    Bewerbungsablauf:

    1. Auswahl einer europäischen Partnerhochschule der HTWG anhand der Datenbank
    2. Abgabe der auf der Datenbank aufgeführten Bewerbungsunterlagen für die HTWG- interne Bewerbung über das Mobility Online Portal
    3. Nach Bewerbungsschluss erfolgt die Nominierung der ausgewählten Bewerber bei der Partnerhochschule
    4. Bewerber werden über das Mobility Online Portal über den Stand ihrer Bewerbung informiert
    5. Bei erfolgreicher Bewerbung → Direkte Bewerbung bei der entsprechenden Partnerhochschule /Informationen dazu sind auf der Datenbank hinterlegt.
    6. Nach Erhalt der Zusage von der Partnerhochschule kann die Beantragung des ERASMUS Stipendiums erfolgen (s. Punkt administrativer Ablauf)

     

    ERASMUS Stipendium: Dokumente + Informationen

    Nach erfolgreicher Bewerbung an einer Partnerhochschule kann ein ERASMUS Stipendium beantragt werden. Die dafür erforderlichen Dokumente sind im Mobility Online Portal hochzuladen:

    Vor der Abreise

    Letter of Acceptance
    Nach erfolgreicher Nominierung erhalten sie den Letter of Acceptance von der Gasthochschule zugeschickt.

    Learning Agreement/ (Before the mobiltiy/1 Seite)  Hinweise zum Ausfüllen des LA

    Grant Agreement
    (das aktuelle, vom DAAD vorgegeben Grant Agreement, steht wahrscheinlich erst ab Anfang Juli 2021 zur Verfügung)

    Hinweise zum Ausfüllen des Grant Agreements
    Länderpauschalen/Höhe der Förderrate
    (Die Fördersätze für das Projektjahr 2021 werden Anfang Juli beakannt gegeben)

    Online Sprachtest (OLS)  Alle Teilnehmer*innen am ERASMUS Programm sind verspflichtet vor dem Auslandsaufenthalt an einem Online Sprachtest zur Bewertung Ihres Sprachniveaus teilzunehmen: (Testergebnis ist kein Förderkriterium; dient nur zur Evaluierung)

    Ablauf:
    a) Aufforderung zur Teilnahme erfolgt per e-mail. Absender noreply@erasmusplusols.eu
    b) Bei Interesse: Auswahl eines zusätzlichen Sprachkurses
    Weitere Informationen zum OLS Sprachtest und OLS Sprachkurs

    Nach Erhalt des Learning Agreement, Letter of Acceptance und Grant Agreements in Mobility Online sowie der Absolvierung des OLS-Test, erfolgt die Auszahlung der ersten Rate des ERASMUS Stipendiums (70% der Gesamtsumme des Stipendiums).

    Zur Kenntnisnahme: ERASMUS Charter für Studierende

     


    Während des Aufenthaltes

    Confirmation of Arrival wird in Mobility Online zur Verfügung gestellt
    Lassen Sie sich die Ankunft an Ihrer Gasthochschule mit dem Dokument Confirmation of Arrival bestätigen. Es werden auch von der Gasthochschule verwendete Formulare akzeptiert.

    Learning Agreement (During the Mobility/2 Seite)
    Nehmen Sie bis 4 Wochen nach Studienbeginn ggf. Änderungen am Learning Agreement vor (s. Hinweise LA).

    Verlängerung
    Formlose Anträge auf Verlängerung des Auslandsstudiums müssen mindestens einen Monat vor dem letzten Tag des Aufenthalts wie im Grant Agreement angegeben an heiser@htwg-konstanz.de geschickt werden.


    Nach dem Aufenthalt

    Confirmation of Stay (wird in Mobility Online zur Verfügung gestellt)
    Lassen Sie am Ihrem letzten Tag die Confirmation of Stay von Ihrer Gasthochschule mit taggenauen Angaben Ihres Auslandsaufenthaltes ausstellen.

    OLS
    Unmittelbar nach Beendigung Ihres Studienaufenthaltes im Ausland erhalten Sie per e-mail die Aufforderung zur Absolvierung des zweiten Sprachtest.

    Transcript of Records
    Laden Sie das Transcript of Records Ihrer Gasthochschule unmittelbar nach Erhalt in Mobiltiy Online hoch und legen es dem Prüfungsamt zur Anerkennung vor.

    Anerkennungsnachweis/Learning Agreement (After the mobility/3 Seite) siehe Hinweise LA
    Stellen Sie beim Prüfungsamt den Antrag zur Anerkennung Ihrer Studienleistungen aus dem Ausland. Laden Sie anschließend den Bescheid des Prüfungsamts oder die ausgefüllte und unterschriebene dritte Seite des LA über die Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Studienleistungen in Mobility Online hoch.

    EU Participant Report
    Sie erhalten den Link zur Online-Umfrage per automatisierter E-Mail von der EU.

    Erfahrungsbericht
    Wir freuen uns über Ihren Erfahrungsbericht, den wir interessierten Student*innen zur Verfügung stellen werden. Senden Sie dazu Ihren Bericht gerne heiser@htwg-konstanz.de

    Auszahlung der zweiten Rate des ERASMUS Stipendiums
    Sobald alle Dokumente vorliegen erfolgt die Auszahlung der zweiten Rate des ERASMUS Stipendiums .

     

  • Finanzierung

    Für ERASMUS Studierende besteht eine Befreiung von Studien-, Registrierungs-, Prüfungs-, Labor- und Bibliotheksgebühren an der Gasthochschule.

    Die Höhe der monatlichen ERASMUS+ Förderpauschale orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den jeweiligen Ländern. Die Berechnung des  Mobilitätszuschuss erfolgt tagegenau. Grundlage für die Berechnung des ERASMUS Stipendiums ist die von der Partneruniversität bestätigte Aufenthaltsdauer ("Confirmaiton  of Stay“).

    Projekt 2020

     

    "TOP UP"

    In der neuen Erasmus-Programmgeneration wird umweltfreundliches Reisen gefördert.

    Studierende, die über das Erasmus-Programm ins europäische Ausland gehen, erhalten einen Aufstockungsbetrag zusätzlich zur individuellen Unterstützung für umweltfreundliches Reisen. (Top-up Zuschüsse) Studierende erhalten einen einmaligen Zuschuss zur individuellen Unterstützung in Höhe von einmalig 50 Euro und, sofern zutreffend, zusätzliche individuelle Unterstützung für Reisetage im Umfang von bis zu 4 Tagen für eine Hin- und Rückfahrt. Um das Green Travel Top-up zu erhalten, müssen Sie eine Ehrenwörtliche Erklärung ausfüllen.

    Umweltfreundliches Reisen wird definiert als Reisen, bei dem für den überwiegenden Teil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden.

  • Sonderförderung

    ERASMUS+ soll die Chancengleichheit und Inklusion förderun, aus diesem Grund können Student*innen mit besonderen Bedürfnissen zusätzliche Mittel zur Deckung, der für den Auslandsaufenthalt anfallenden Kosten erhalten.

    Es besteht die Möglichkeit der Sonderföderung für Teilnehmer mit Behinderung oder chronischer Erkrankung als auch für die Förderung von Student*innen mit Kind als Sonderzuschuss. Das "Top Up" für "fewer opportunities" beträgt 250€ monatlich.

    Informationen rund um das Thema "Sonderförderung" erhalten Sie hier.

    Kontakt: Doris Heiser, ERASMUS Koordinatorin

  • Europäische Krankenversicherung

    In EU-Mitgliedsstaaten gilt in der Regel die gesetzliche Krankenversicherung. Fordern Sie vor Ihrer Abreise eine EHIC-Karte (Europäische Krankenversichertenkarte) von Ihrer Krankenkasse an, falls Sie diese nicht bereits haben. Klären Sie zusätzlich mit Ihrer Krankenkasse den Versicherungsschutz für das Land ab, in dem Sie studieren. Oft wird der Abschluss einer zusätzlichen privaten Krankenversicherung empfohlen

     

  • Sprachlicher Einstufungstest

    Alle Programm-Teilnehmer*innen sind verpflichtet vor und nach ihrem Auslandsaufenthalt einen Einstufungstest in der jeweiligen Unterrichtssprache ihrer Gastinstitution zu absolvieren. Mit diesem Test soll der Sprachstand vor Antritt und nach Absolvierung des Aufenthaltes festgestellt und dokumentiert werden - er dient nicht als Auswahlkriterium.

    Der Test erfolgt über die ERASMUS+ online Sprachunterstützung (Online Linguistic Support -OLS). Nach ihrer Nominierung für einen Auslandsaufenthalt leiten wir ihre e-mail Adresse an das OLS weiter. Sie erhalten dann ein entsprechendes Mail mit den Hinweisen wie und wann der Test durchzuführen ist. Einige Teilnehmer erhalten nach Abschluss des Sprachtests die Möglichkeit, einen Sprachkurs zu absolvieren.
    Ausführliche Informationen zum Test und Sprachkurs finden sie hier.