Zu Fort- und Weiterbildungszwecken ins Ausland

Das ERASMUS+ Programm trägt zur weiteren Internationalisierung der Hochschulen mit der Förderung von Fort- und Weiterbildungsaufenthalten des Hochschulpersonal an europäischen Hochschulen bei.

Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (Video)

Mit ERASMUS+ können Weiterbildungsaufenthalte an europäischen Partnerhochschulen der HTWG in folgenden Weiterbildungsformaten gefördert werden:

  • Workshops/Seminare
  • Job Shadowing/Hospitanzen
  • Studienbesuche Partnerhochschulen
  • Besuch von International Week/Staff Week/Partnery Days (derzeitige Angebote finden Sie unter Aktuelles)
     

Folgender Personenkreis kann gefördert werden:
Hochschulpersonal aus allen Bereichen, z.B.

  • Studierendenberatung & Fakultäten
  • Öffentlichkeitsarbeit & Weiterbildung
  • Finanzen
  • allgemeine & technische Verwaltung
  • Bibliothek
     

Förderdauer und Fördersätze

Grundsätzlich ist im Rahmen des ERASMUS-Programms eine Förderung von Weiterbildungsaufenthalten im Umfang von 2 - 60 Tagen (ohne Reisezeiten) möglich. Aufgrund der begrenzten Fördermittel können von der HTWG jedoch nur 2 - 5 Tage gefördert werden.

Der ERASMUS Mobilitätszuschuss setzt sich aus Stückkosten für den Aufenthalt und die Fahrt zusammen. Mögliche Überschüsse verbleiben beim Zuwendungsempfänger und sind gegebenenfalls steuerpflichtig.

 

  • Aktuelles

    Einige unserer Erasmus+ Partnerhochschulen organisieren regelmäßig Weiterbildungswochen (sogenannte Staff Training Weeks).

    Im Moment liege jedoch keine entsprechende Angebote vor.

  • Aufenthaltskosten

    Je nach Erasmus+ Projekt gelten entsprechend den Ländergruppen die folgenden einheitlichen Tagessätze bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 Prozent des Tagessatzes:

    Gruppe 1: 180 Euro am Tag für Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden

    Gruppe 2: 160 Euro am Tag für Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta,  Niederlande,  Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

    Gruppe 3: 140 Euro am Tag für Bulgarien, Republik Nordmazedonien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien,
    Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

  • Fahrtkosten

    Die Berechnung der Stückkosten für die Reise erfolgt mit dem Distance Calculator der Europäischen Kommission. Der aus der Tabelle ermittelte Beitrag bezieht sich auf die gesamte Reise (Hin- und Rückkreise).

    Bei Nutzung nachhaltiger Transportmittel gibt es eine zusätzliche finanzielle Unterstützung. Umweltfreundliches Reisen mit nachhaltigen, emissionsarmen Transportmitteln wie Bus, Bahn und Fahrgemeinschaften wird im Erasmus+ Programm in Form des green travel Zuschusses gefördert.

    Distanz

    Wie viel bei Standardreise?

    Wie viel für nachhaltiges Reisen?

    Einfache Entfernung (gemäß Distanzrechner der EU KOM)

    Betrag (Hin- und Rückfahrt)

    Betrag (Hin- und Rückfahrt)

    10 und 99 KM

    23 EUR

    -

    100 und 499 KM

    180 EUR

    210 EUR

    500 und 1999 KM

    275 EUR

    320 EUR

    2000 und 2999 KM

    360 EUR

    410 EUR

    3000 und 3999 KM

    530 EUR

    610 EUR

    4000 und 7999 KM

    820 EUR

    -

    8000 KM oder mehr

    1500 EUR

    -

     

  • Administrativer Bewerbungsablauf

    Bewerbung jederzeit über das Personalreferat möglich.

    Das Bewerbungsformular finden Sie im Intranet unter der Rubrik

     ●  Themen  ● Fortbildung ● ERASMUS Austauschprogramm

    1. Sofern das Personalreferat dem Antrag zustimmt und dem Akademischen Auslandsamt noch Mittel für die Personalmobilität vorliegen, kann eigenständige die Kontaktaufnahme mit der gewünschten Partnerhochschule hinsichtlich des Zeitraums und der Form des Weiterbildungsaufenthaltes erfolgen. Das AAA kann hier behilflich sein
    2. Nach Erhalt einer Zusage durch die Partnerhochschule muss ein Antrag auf Dienstreise und Ausstellung einer A1 Bescheinigung gestellt werden.
    3. Zum Erhalt der ERASMUS Förderung sind in Zusammenarbeit mit dem AAA diverse Formular auszufüllen.
    4. Abschlussbericht: Alle Geförderten, die an einer ERASMUS+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Beneficiary Module zu erstellen und  einzureichen. Sie werden nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes durch das Tool automatisch aufgefordert, den Bericht innerhalb von 30 Tagen auszufüllen.
       

     

     

     

  • Versicherungsschutz

    Mit dem ERASMUS+ Programm ist kein Versicherungsschutz im Ausland verbunden (Auslandsreisekrankenversicherung, Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung), so dass für den Versicherungsschutz im Gastland eigenständig Sorge zu tragen ist.