Zu Fort- und Weiterbildungszwecken ins Ausland

Das ERASMUS+ Programm trägt zur weiteren Internationalisierung der Hochschulen mit der Förderung von Fort- und Weiterbildungsaufenthalten des Hochschulpersonal an europäischen Hochschulen bei.

Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (Video)

Mit ERASMUS+ können Weiterbildungsaufenthalte an europäischen Partnerhochschulen der HTWG in folgenden Weiterbildungsformaten gefördert werden:

  • Workshops/Seminare
  • Job Shadowing/Hospitanzen
  • Studienbesuche Partnerhochschulen
  • Besuch von International Week/Staff Week/Partnery Days (derzeitige Angebote finden Sie unter Aktuelles)
     

Folgender Personenkreis kann gefördert werden:
Hochschulpersonal aus allen Bereichen, z.B.

  • Studierendenberatung & Fakultäten
  • Öffentlichkeitsarbeit & Weiterbildung
  • Finanzen
  • allgemeine & technische Verwaltung
  • Bibliothek
     

Voraussetzungen

Grundsätzlich ist im Rahmen des ERASMUS-Programms eine Förderung von Weiterbildungsaufenthalten im Umfang von 2 - 60 Tagen (ohne Reisezeiten) möglich. Aufgrund der begrenzten Fördermittel können von der HTWG jedoch nur 2 - 5 Tage gefördert werden.

Administrativer Ablauf

  • Bewerbungsablauf
    • Bewerbung jederzeit über das Personalreferat per E-Mail möglich.
    • Nach Antragsbewilligung eigenständige Kontaktaufnahme mit der für die Personalmobilität gewünschten Partnerhochschule hinsichtlich des Zeitraums und Form des Weiterbildungsaufenthaltes. Die Kontaktaufnahme kann auch in Zusammenarbeit mit dem AAA erfolgen.
    • Nach Erhalt einer Zusage durch die Partnerhochschule muss ein Antrag auf Dienstreise und Ausstellung einer A1 Bescheingiung gestellt werden.
    • Zum Erhalt der ERASMUS Förderung müssen in Zusammenarbeit mit dem AAA folgende Formular ausgefüllt und unterschrieben werden: Grant Agreement und Mobility Agreement.
    • Der Confirmation Letter sollte während des Aufenthaltes von der Partnerhochschule unterschrieben und nach Abschluss des Aufenthaltes beim AAA abgegeben werden.
    • Abschlussbericht: Alle Geförderten, die an einer ERASMUS+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Mobilty Tool Plus zu erstellen und einzureichen. Sie werden nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes durch das Tool automatisch aufgefordert, den Bericht innerhalb von 30 Tagen auszufüllen.
  • Finanzierung

    Die Höhe der finanziellen Förderung von ERASMUS-Mobilitäten zu Lehrzwecken orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern. Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen.

    Tagessätze (bis zum 14 Aufenthaltstag)

    • Gruppe 1: 180 Euro am Tag für Dänemark, Finnland, Großbritannien, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden.
    • Gruppe 2: 160 Euro am Tag für Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern.
    • Gruppe 3: 140 Euro am Tag für Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn.

     

    Fahrtkosten

    Zu den Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden.

    Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:

    • 100 km – 499 km mit 180 EUR
    • 500 km – 1.999 km mit 275 EUR
    • 2.000 km – 2.999 km mit 360 EUR
    • 3.000 km – 3.999 km mit 530 EUR
    • 4.000 km – 7.999 km mit 820 EUR
    • 8.000 km und mehr mit 1.100 EUR