Mit ERASMUS+ ins Ausland!

ERASMUS+ ermöglicht den HTWG-Studierenden, einen Teil ihres Studiums an einer Partnerhochschule im europäischen Ausland zu absolvieren oder ein Auslandspraktikum in einem Unternehmen im europäischen Ausland zu machen.

Auslandsstudium oder lieber Praktikum mit ERASMUS+ (Video)

Im Rahmen des ERASMUS+ Programms können Student*innen mehrfach, in jedem Studienzyklus (BA/MA/Promotion) jeweils bis zu 12 Monate für ein Auslandsstudium und -praktika gefördert werden.

Mehr Informationen zu:

Auslandsstudium

Auslandspraktikum

Studienaufenthalt im Ausland mit ERASMUS+

Teilnahmebedingungen:

  • Die Immatrikulation an der HTWG Konstanz darf zeitlich nicht befristet sein.
  • Mindestens ein abgeschlossenes Studienjahr vor Antritt des Auslandsaufenthaltes;
  • Kenntnisse der Unterrichtssprache auf dem Niveau B2
  • möglichst Grundkenntnisse der Landessprache


Studierende können im Erasmus+-Programm in jeder Studienphase (Bachelor, Master, PhD) bis zu 12 Monate gefördert werden. Eine Kombination von Studium und Praktikum ist möglich.

Kontakt / Beratung 

Doris Heiser
ERASMUS Koorinatorin
Telefon: +49 7531 206-252 E-Mail: heiser@htwg-konstanz.de

ERASMUS Code 

D KONSTAN02

Europäische Partnerhochschulen

Die ausgewählte Gasthochschule muss eine ERASMUS Partnerhochschule der HTWG Konstanz sein

Bewerbung und Auswahlverfahren

  1. Auswahl einer europäischen Partnerhochschule der HTWG anhand der Datenbank
  2. Bewerbung über das Mobility Online Portal
  3. Nach Bewerbungsschluss erfolgt die Nominierung der ausgewählten Bewerber*innen bei der Partnerhochschule
  4. Bewerber*innen werden über das Mobility Tool Portal über den Stand ihrer Bewerbung und den weiteren Bewerbungsverlauf informiert
  5. Nach Erhalt der Zusage von der Partnerhochschule und Hochladen des Dokuments in Mobility Tool kann die Beantragung des ERASMUS Stipendiums über das Portal erfolgen.

ERASMUS Mobilitätsförderung

Projektjahr 2022-2023

600 Euro/Monat für Länderkategorie I
(Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden)

540 Euro/Monat für Länderkategorie II
(Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern)

490 Euro/Monat für Länderkategorie III
(Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn).

Anerkennung

Nach Beendigung des Studienaufenthaltes wird von der Partner- hochschule ein Transcript of Records ausgestellt. Mit diesem Dokument kann die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen beantragt werden. (Prüfungsamt des jeweiligen Studiengangs). Die Anerkennungsbescheinigung muss nach Erhalt in Mobility online hochgeladen werden.

Falls keine Anrechnung einzelner Kurse nicht erwünscht ist, sollte die Aufnahme dieser Kurse als „freiwillige Zusatzleistung“ in das Abschlusszeugnis beantragt werden.

Der Prozess der Anerkennung muss umgehend nach der Rückkehr bzw. Erhalt des Transcript of Records eingeleitet werden.

  • Top-Up / Sonderförderung

    Top-up: Umweltfreundliches Reisen

    In der neuen Erasmus-Programmgeneration wird umweltfreundliches Reisen gefördert.

    Student*innen, die über das Erasmus-Programm ins europäische Ausland gehen, erhalten einen Aufstockungsbetrag (Top-up) zusätzlich zur individuellen Unterstützung für umweltfreundliches Reisen. Das heißt, Student*innen erhalten einen einmaligen Zuschuss zur individuellen Unterstützung in Höhe von einmalig 50 Euro und, sofern zutreffend, zusätzliche individuelle Unterstützung für Reisetage im Umfang von bis zu 4 Tagen für eine Hin- und Rückfahrt. Um das Green Travel Top-up zu erhalten, müssen Sie eine Ehrenwörtliche Erklärung ausfüllen.

    Umweltfreundliches Reisen wird definiert als Reisen, bei dem für den überwiegenden Teil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden.

    Sonderförderung

    Die Sonderförderung kann nach der Auswahl für eine Erasmus+ Förderung von Student*innen, Graduierten mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 30 bzw. 50 (zur Beantragung eines Langantrages) bei der Heimathochschule beantragt werden. Teilnehmer*innen mit Behinderung können in Erasmus+ entweder pauschal oder über einen eigenständigen Antrag gefördert werden.

    1) Top Up für „fewer opportunities“ (250 € / Monat)

    • Student*innen mit Kind(ern) im Ausland
    • Student*innen mit einer Behinderung ab GdB20
    • Student*innen mit einer chronischen Erkrankung

     

    2) Förderung mit „realen Kosten“

    • Teilnehmer*innen mit einer Behinderung ab GdB20
    • Teilnehmer*innen mit chronischen Erkrankungen
       

    Mehr Informationen zur Sonderförderung

Administrativer Ablauf/Dokumente

ERASMUS Charta für Studierende

Download: Anlage Versicherung

Einreichung der entsprechenden Dokumente über das Mobility Portal:

Nach Erhalt der Zusage von der Partnerhochschule werden Sie im Mobility Portal (Bewerbungsworkflow) informiert welche weiteren Unterlagen für die Beantragung des ERASMUS Stipendium einzureichen sind.

 

Auslandspraktikum mit ERASMUS+


Download: Fact Sheet Auslandspraktikum (PDF)

Die KOOR/BEST koordiniert als landesweite Koordinierungsstelle mit Sitz an der Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft als Konsortium das Erasmus-Praktika-Programm für derzeit 41 Hochschulen in Baden-Württemberg und so auch für die HTWG Konstanz.

Koordinierungsstelle Karlsruhe: www.h-ka.de/koor/ueber-uns/team

Die Bearbeitung Ihrer Bewerbung kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Sollten Sie Bestätigungen über das Erasmus-Stipendium beispielsweise für Visa-Anträge oder das Auslands-BAföG benötigen, so bitten wir Sie, sich frühzeitig um das Einreichen der Bewerbungsunterlagen zu kümmern.