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Antragstellung für Energiepreispauschale möglich

Seit 15. März können Studierende die Antragstellung für die Einmalzahlung der Energiepreispauschale online beantragen.

Mit der einmaligen Energiepreispauschale will die Bundesregierung Menschen in Ausbildung entlasten. Antragsberechtigt sind Studierende, die am 1. Dezember 2022 immatrikuliert waren und zu diesem Zeitpunkt ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort oder ihren 1. Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hatten. Die Einmalzahlung kann seit dem 15. März 2023 online beantragt werden.

Was ist noch wichtig:

Die Einmalzahlung von 200 Euro wird nicht mit anderen Sozialleistungen verrechnet, auch nicht mit BAföG und sie ist steuerfrei.
Sie haben auch einen Anspruch auf die Einmalzahlung, wenn Sie im September 2022 als Arbeitnehmer*in bereits eine Energiepauschale erhalten haben und dann am 1.12.2022 eingeschrieben waren.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Portal EinmalZahlung200.