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Zwei neue Honorarprofessoren in der Fakultät WS

Gruppenfoto, von links: Dr. Uwe Wolfgang Böhm (mit Urkunde in den Händen), Prof. Dr. Carsten Manz, Rechtsanwalt und Notar Dr. Roland Steinmeyer (mit Urkunde in den Händen)

Der Geschäftsführer für das Geschäftsfeld International der IHK Hochrhein-Bodensee, Dr. Uwe Wolfgang Böhm, sowie der Rechtsanwalt und Notar Dr. Roland Steinmeyer wurden vom HTWG-Präsidenten Carsten Manz zu Honorarprofessoren ernannt.

Sie waren von den Studiengängen Internationales Management Asien AS und Betriebswirtschaftslehre BW vorgeschlagen worden. Bei der Übergabe der Ernennungsurkunde zeigte Manz (Mitte) sich zuversichtlich, dass beide Persönlichkeiten in hohem Maße die Anforderungen erfüllen würden, die an einen Honorarprofessor der Hochschule Konstanz gestellt werden: Beide seien anerkannte Experten in ihren Disziplinen, setzten sich als Botschafter in der Öffentlichkeit für die Belange der HTWG ein und brächten sich in dokumentierter Qualität in die Lehre ein. Sie betreuten Abschlussarbeiten und unterstützten die Studierenden mit Kontakten in die Praxis, ob für Praktika oder den beruflichen Einstieg.

Von der fachlichen Expertise konnten sich die Anwesenden gleich selbst überzeugen, denn Dr. Böhm (links) stellte das vielfältige Themengebiet des Außenhandels vor. Von den ersten Theorien eines Adam Smith und David Ricardo, die sich für grenzüberschreitenden Handel aussprachen, bis hin zum Protektionismus und den Formalitäten im Tagesgeschäft des heutigen grenzüberschreitenden Warenverkehrs zeigte er anschaulich auf, welche Lehrinhalte er den Studierenden praxistauglich näherbringt. Dass neben Russland und den USA ein Schwerpunkt seiner vielfältigen, auch ehrenamtlichen, internationalen Aktivitäten auf China liegt, passt bestens zu dem ihn nominierenden Fachgebiet Internationales Management Asien (AS).

Dr. Steinmeyer (rechts) informierte über das rechtliche System der Compliance, das er nunmehr im 7. Jahr an der HTWG lehrt. In seinen mehr als dreißig Berufsjahren hat er Compliance kennengelernt als ein Thema, das Menschen in ihrem Arbeitsleben unmittelbar betrifft. Auch er spannte den Bogen von historischen Regelungen über die vier Bereiche Kartell-, Banken- bzw. Bankaufsichts-, Zivil- und Antikorruptionsrecht, die das Thema Compliance heute vor allem im Organisationsrecht verankern. Selbst wenn die Bezeichnung „Compliance“ in Deutschland erst in den 1990er Jahren in Erscheinung trat, seien heute sowohl staatliche Kontrolle als auch die interne Selbstkontrolle in den Unternehmen weit verbreitet. Die Anforderungen an Unternehmen nähmen zukünftig tendenziell weiter zu, da angesichts steigender Komplexität der Staat den „prinzipienregulierten Bewertungsansatz“ anwende und den Unternehmen die Ausgestaltung und Wege zur Erreichung der gesetzten Ziele übertrage.

Die frisch ernannten Honorarprofessoren zeigten sich geehrt und bedankten sich für die Ernennung. Die Fakultät Wirtschafts-, Kultur- und Rechtswissenschaften und die dort verorteten Studiengänge sind stolz, auf derart hochqualifizierte Unterstützer bauen zu können. (ks)