Assessmentsemester - Was heißt das eigentlich?
Das erste Studiensemester ist ein Assessmentsemester. Neben den Fachgrundlagen soll es die Lern- und Arbeitstechniken für ein erfolgreiches Studium vermitteln. Die Studierfähigkeit wird gefördert und überprüft. Das Assessmentsemester soll den Studierenden ermöglichen, zu erkennen, ob der Studiengang für sie geeignet ist.
Die Modulteilprüfungen, die als Klausuren oder mündliche Prüfungen zu erbringen sind, werden in der Regel während des Prüfungszeitraumes im Anschluss an die Vorlesungszeit des jeweiligen Studiensemesters erbracht. Bei Blockveranstaltungen sind Ausnahmen möglich. Für das Assessmentsemester ist ein zweiter Prüfungszeitraum am Ende der vorlesungsfreien Zeit bzw. zu Beginn der Vorlesungszeit des folgenden Semesters vorgesehen.
Alle Prüfungen im ersten Semester müssen geschrieben werden, ein Rücktritt ist nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände (z.B. bei Krankheit) auf Antrag möglich. Die Genegmigung erteilt der Vorsitzende des Prüfungsausschusses.
Falls Sie aus schwerwiegenden Gründen nicht an einer Prüfung teilnehmen können, sprechen Sie bitte mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses!
Der Rücktritt von terminierten Modulteilprüfungen des Assessmentsemester ist für maximal 2 benotete Modulteilprüfungen auf schriftlichen Antrag möglich. Voraussetzung hierfür ist ein nicht bestandener Erstversuch sowie die Durchführung einer studiengangspezifischen Beratung durch den Studiengangsleiter oder den Prüfungsausschussvorsitzenden. Aktuelle Informationen dazu gibt es hier.