Wirtschaftsingenieurwesen Maschinenbau

    Der Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen Maschinenbau orientiert sich an den Kernbereichen der Ingenieur- und Wirtschaftswissenschaften sowie deren Schnittstellen. Dabei vermittelt das Studium Wissen und Fertigkeiten aus der industriellen Technik (Maschinenbau) und den Wirtschaftswissenschaften.

    Dekoratives grafisches Element

    Pilotierung der Aufhebung der Terminierung von Prüfungen nach Rücktritten und für Wiederholungsprüfungen im Studiengang WIM

    In einem Pilotversuch ist im Studiengang WIM ab dem WS22/23 befristet bis zum Ende des zweiten Prüfungszeitraums des Sommersemesters 2025 (Sep./Okt. 2025) die Terminierung von Wiederholungsprüfungen und nach Prüfungsrücktritten aufgehoben. Dies gilt nicht für die Prüfungen des ersten Studiensemesters (Assessmentsemester) im ersten Prüfungszeitraum.

    • Durch den Pilotversuch können Sie von Wiederholungsprüfungen ohne Angaben von Gründen zurücktreten (vergleiche SPO §21 Absatz 3).
    • Ab dem zweiten Semester gibt es keine terminierten Erstversuche (SPO §52 (12)). Das bedeutet, dass Sie ab dem zweiten Studiensemester online oder mit dem Vordruck Rücktritt von nichtterminierten Prüfungen von Erstversuchen und Wiederholungsprüfungen zurücktreten können (SPO §22 (1) 3.).
    • Beachten Sie jedoch Ihre individuelle Regelstudienzeit. Die Nichtterminierung von Prüfungen schützt nicht vor Fristüberschreitungen!!!
    • Anträge auf eine zweite Wiederholungsprüfung sind weiterhin innerhalb der Frist (14 Tage nach Notenbekanntgabe) erforderlich!
    • Beachten Sie: Erstversuche des ersten Studiensemesters (Assessmentsemester) sind weiterhin terminiert.


    Mit diesem Pilotversuch soll die studentische Eigenverantwortung gefördert und der administrative Aufwand reduziert werden. Als Konsequenzen für Sie ist zu beachten:

    • Sie werden weiterhin automatisch zu den Prüfungen angemeldet und müssen individuell vor der Prüfung mit einem Rücktrittsformular den Rücktritt einreichen. Bleiben Sie ohne Rücktrittserklärung der Prüfung fern, gilt die Prüfung als nicht bestanden (Note 5,0).
    • Das BAföG-Amt unterscheidet zwischen einem krankheitsbedingtem und einem freiwilligen Rücktritt. Somit kann bei einer Überschreitung der Regelstudienzeit (7 Semester) ein freiwilliger Rücktritt zu einer Fristverletzung führen, die eine Förderung einschränkt oder verhindert. Bitte klären Sie dies eigenverantwortlich mit dem BAföG-Amt. Andere Einrichtungen, zum Beispiel Stipendiengeber, können ähnliche Regularien haben.
    • Aus eigenem Interesse sollten Sie nur in Ausnahmefällen von Prüfungen zurücktreten, da dies meistens eine längere Studienzeit nach sich zieht. Alle zeitlichen Fristen, wie zum Beispiel, dass das Grundstudium nach vier und das Gesamtstudium nach 10 Semestern abgeschlossen sein müssen, sind unverändert wirksam.


    Anmerkung: Das Pilotprojekt scheitert, wenn die Anzahl der Prüfungsrücktritte und die Studiendauer signifikant zunehmen.