Während des Studiums können die Student*innen ihren Lebensunterhalt mit einem Nebenjob aufbessern. Mit einem „Minijob“ oder einer Anstellung als „studentische Hilfskraft“ dürfen bis zu EUR 480 monatlich dazuverdient werden. Dabei können entweder 120 ganze oder 240 halbe Tage gearbeitet werden. Weitere Informationen finden Sie hier.