Öffentliche Ausschreibungen

    Das Referat Forschung und Transfer bietet Ihnen eine Übersicht über aktuelle Förderungen sowie öffentliche Ausschreibungen.

    Alternative Antriebe von Bussen im Personenverkehr (BDMV)
    Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert im Rahmen dieser Förderrichtlinie unter den hier genannten, sowie gegebenenfalls weiteren im Aufruf zur Skizzeneinreichung definierten Voraussetzungen, folgende Investitionen mit einem einmaligen Zuschuss:2.1 Die Beschaffung sowie die Umrüstung (sofern dies günstiger ist oder kein Modell am Markt verfügbar ist) von Bussen mit alternativen Antrieben. Dabei werden folgende Systeme adressiert:2.1.1 batterieelektrische Antriebe (Batteriebusse auch mit Brennstoffzelle als Range-Extender und Batterie-Oberleitungsbusse),2.1.2 brennstoffzellenbasierte Antriebe (Brennstoffzellenbusse).2.2 Die Beschaffung von nicht öffentlicher Infrastruktur zum Einsatz der in Nummer 2.1 genannten Fahrzeuge mit folgenden Eigenschaften:2.2.1 Infrastruktur, die das Aufladen der Batterieeinheiten gewährleistet,2.2.2 Betankungsinfrastruktur zur Abgabe von Wasserstoff für die Brennstoffzellenbusse,2.2.3 und Wartungsinfrastruktur, die zusätzlich für den Betrieb der Busse mit alternativen Antrieben angeschafft werden muss.2.3 Die Erstellung von Studien und Analysen zu Einsatzmöglichkeiten von Bussen mit alternativen Antrieben.
    https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/KHzOlO78EuDeqlVJcrZ?2
    Zweistufiges Antragsverfahren; Im Rahmen von separaten Aufrufen wird in der ersten Stufe des Verfahrens zur Einreichung von Projektskizzen zum aufgeführten Stichtag aufgefordert. Förderrichtlinie tritt am 31. Dezember 2025 außer Kraft.

    Angewandte Energieforschung im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms (BMWK)
    Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) definiert mit dem 8. Energieforschungsprogramm (EFP)1 zur angewandten Energieforschung die Ziele seiner Forschungsförderung, um die Beiträge der Energie­forschung entlang der Energiepolitik auf die Energiewende auszurichten. Die zielgerichtete Förderung soll Technologieentwicklung und -optimierung auslösen und beschleunigen sowie ein günstiges Innovationsumfeld schaffen.Die konkreten Förderziele des Förderprogramms sind in fünf Missionen des 8. EFP gegliedert:
    –    Mission Energiesystem 2045: „Wir treiben mit Innovationen den Wandel zu einem klimaneutralen, effizienten und resilienten Energiesystem voran.“
    –    Mission Wärmewende 2045: „Wir beschleunigen den Wandel zur klimaneutralen und effizienten Wärme- und Kälteversorgung.“
    –    Mission Stromwende 2045: „Wir schaffen mit Innovationen eine sichere, klimaneutrale und bezahlbare Strom­versorgung aus erneuerbaren Energien.“
    –    Mission Wasserstoff 2030: „Wir ebnen den Weg zur nachhaltigen Wasserstoffwirtschaft durch neue Technologielösungen und Konzepte entlang der gesamten Wertschöpfungskette.“
    –    Mission Transfer: „Wir stärken die Rolle der Energieforschung als Impulsgeber des Fortschritts in Wirtschaft und Gesellschaft – durch Transparenz, Partizipation und Praxisorientierung.“
    Fördergegenstand sind projektbezogene Aktivitäten der Forschung und Entwicklung sowie die Demonstration neuartiger technischer Lösungen. Im Einzelfall werden auch Studien in einem oder mehreren der nachfolgend aufgeführten Themenbereiche der angewandten Energieforschung (ab Technologiereifegrad 3)2 in Form von Einzel- oder Verbundvorhaben gefördert.
    https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/3a7Fi1a1avaemMlUmpS?3

    Dekarbonisierung der Industrie und Carbon Management (Förderrichtlinie Bundesförderung Industrie und Klimaschutz, BIK) (BMWK)
    Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert mit dieser Förderrichtlinie Industrievorhaben in Deutschland in zwei Modulen.
    Mit Modul 1 werden Dekarbonisierungsvorhaben gefördert, die Treibhausgasemissionen im Industriesektor möglichst weitgehend und dauerhaft reduzieren und damit einen substanziellen Beitrag auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität des Industriesektors und damit verbundener Sektoren in Deutschland leisten. Ziel der Förderung von Investitionsvorhaben ist die Treibhausgasminderung in der Produktion. Ziel der Förderung von Forschungs- und Innovationsvorhaben ist es, Potenziale zur Treibhausgasminderung in der Produktion zu erschließen, unter anderem durch einen hohen Innovations- und Demonstrationscharakter und die Übertragbarkeit auf andere Unternehmen.
    https://www.klimaschutz-industrie.de/foerderung/bundesfoerderung-industrie-und-klimaschutz-modul-1/
    Mit Modul 2 werden Vorhaben der Industrie und der Abfallwirtschaft zum Einsatz oder Entwicklung von CCU und CCS gefördert, soweit es sich um schwer vermeidbare Emissionen 8 handelt. Ziel der Förderung von Investitionsvorhaben ist die Minderung der Emissionen von Treibhausgasen durch CCU und CCS. Ziel der Förderung von For-
    schungs- und Innovationsvorhaben ist es, Potenziale zur Treibhausgasminderung durch CCU und CCS zu erschließen, unter anderem durch einen hohen Innovations- und Demonstrationscharakter und die Übertragbarkeit auf andere Unternehmen.
    https://www.ptj.de/foerdermoeglichkeiten/klimaschutz/bundesfoerderung_industrie_und_klimaschutz_foerderung_von_ccu_und_ccs
    Förderungen werden nach Förderaufrufen durch Bekanntmachung des BMWK vergeben. Die Aufrufbekanntmachung enthält Einreichungsfristen. Förderungen im Teilmodul 2 können nur bis 31. Dezember 2025 bewilligt werden.

    Deutsch-französische Projekte zum Thema Künstliche Intelligenz 
    Bundesministerium für Bildung und Forschung: Durch bilaterale Kooperationsprojekte soll ein vertiefter Wissenstransfer aus der Wissenschaft in die Wirtschaft erreicht und so eine verbesserte Entwicklung innovativer Technologien in Deutschland und Europa ermöglicht werden, von der insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren. Die Ergebnisse der Förderung sollen sich in nachhaltigen wissenschaftlichen und technologischen Kooperationsbeziehungen und erhöhter Methodenkompetenz auf dem Gebiet der KI in der industriellen Praxis niederschlagen. Die Forschungsprojekte sollen dazu beitragen, kooperative Forschungsstrukturen als Nukleus einer europäischen KI-Forschung aufzubauen und zu vertiefen oder prototypische KI-Systeme zur späteren Verwendung in Produkten und Dienstleistungen zu entwickeln.
    https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2022/06/2022-06-20-Bekanntmachung-KI.html

    Elektromobilität (BMD)
    2.1 Kommunale und gewerbliche Elektromobilitätskonzepte
    Gefördert wird die Erstellung von Elektromobilitätskonzepten (Umweltstudien) und die Inanspruchnahme von Beratungsdienstleistungen nach Artikel 49 AGVO. Die Konzepte und Beratungen sollen unter dem Aspekt des Umweltnutzens und der Nachhaltigkeit nur Maßnahmen zur Unterstützung der Elektromobilität zum Inhalt haben. Thematische Schwerpunkte für die Elektromobilitätskonzepte und Beratungsdienstleitungen werden mit den Förderaufrufen veröffentlicht. Die geförderten Konzepte und Beratungen müssen einen konkreten Umsetzungs-/Maßnahmen- beziehungsweise Beschaffungsplan enthalten. In den jeweiligen Förderaufrufen können konkrete Schwerpunkte und Mindestanforderungen festgelegt werden.
    2.2 Flottenprogramm Elektrofahrzeuge und Infrastruktur
    Gefördert wird die Beschaffung von Elektrofahrzeugen sowie die Beschaffung von Infrastruktur, die das Aufladen von Elektrofahrzeugen ermöglicht. Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss. Um einen für die Förderhöhe angemessenen Verwaltungsaufwand sicherzustellen, wird in den Förderaufrufen ein Förder-Mindestbetrag festgesetzt. Es ist möglich, dass zielgruppenspezifische Förderaufrufe veröffentlicht werden, bei denen nicht alle gemäß Nummer 3.2 Antragsberechtigten adressiert werden. Ebenfalls kann die Art der geförderten Gegenstände durch den Förderaufruf eingeschränkt werden.
    2.3 Forschung und Entwicklung zur Unterstützung des Markthochlaufs von Elektrofahrzeugen und innovative Konzepte für klimafreundliche Mobilität
    Die Förderung adressiert beispielhaft folgende Bereiche:
    – Vorhaben zur Entwicklung, Initiierung und Erprobung elektromobiler Nutzungs- beziehungsweise Betriebskonzepte (zum Beispiel auch Mobility-as-a-Service),
    – anwendungsorientierte Vorhaben zur Entwicklung und Weiterentwicklung von Komponenten und Systemen batterieelektrischer Fahrzeuge, die das Potenzial haben, einen erheblichen positiven Beitrag zum Markthochlauf der Elektromobilität und zum Klimaschutz zu leisten,
    – Vorhaben zur Entwicklung und Erprobung innovativer Ladetechnologien, die eine zeitnahe Marktumsetzung ermöglichen und den parallelen Ladeinfrastrukturausbau unterstützen. Dies umfasst auch Technologien zur Sektorenkopplung,
    – Vorhaben zur signifikanten Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien im Verkehrssektor, zum Beispiel über das Laden von Elektrofahrzeugen,
    – Vorhaben zur Entwicklung, technischen Umsetzung und Bewertung von Systemlösungen und Dienstleistungen im Kontext der Elektromobilität,
    – Vorhaben zur Stärkung der Elektrifizierung in den Bereichen Öffentlicher Verkehr, Güter-, Wirtschafts- und Sonderverkehre, maritime beziehungsweise andere verkehrspolitisch relevante Anwendungen.
    Inhaltliche Schwerpunkte dieser Bereiche werden innerhalb einzelner Förderaufrufe definiert und veröffentlicht.

    Entwicklung digitaler Technologien (2022 bis 2026)
    Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: Die Bundesregierung unterstützt mit dem Förderprogramm vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungs- und Innovationsprojekte mit Leuchtturmcharakter im Verbund von Wissenschaft und Wirtschaft (Verbundforschung). Die Förderung soll Voraussetzungen für die Etablierung und Verbreitung von Geschäftsmodellinnovationen und volkswirtschaftlich relevanten Ökosystemen (unter anderem Kooperationsmodelle, digitale Plattformen) schaffen, von denen ganze Branchen profitieren können. Dazu gehört auch die Identifikation von notwendigen Rahmenbedingungen für die erfolgreiche Umsetzung von Projekten einschließlich der Verwertungsperspektiven, wie etwa die Betrachtung von Rechtsfragen, Sicherheitsanforderungen, gesellschaftspolitischer Akzeptanz oder Auswirkungen auf die Lebens- und Arbeitsumgebungen.
    https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/mmJ6bbD49mqaauVLsvn?0

    (NEU 06.02.2025): EU-Anschubfinanzierung im Haushaltsjahr 2025
    Das MWK stellt für das Haushaltsjahr 2025 zweckgebunden Mittel zur Unterstützung der Phase der Antragstellung von EU-Projekten sowie der Teilnahme an EU-Vernetzungsveranstaltungen zur Verfügung. Die tatsächliche Bereitstellung der Gelder wird jedoch nicht vor Oktober 2025 erwartet. Es ist jedoch möglich, bereits zu Jahresbeginn Interesse zu bekunden und einen Antrag einzureichen – selbstverständlich vorbehaltlich der Bereitstellung und etwaiger Änderungen bzgl. der Verwendung der Mittel durch das MWK. Bitte nehmen Sie bei Interesse Kontakt zum Referat Forschung und Transfer der HTWG Konstanz auf.

    Forschung und Lehre zur Gesundheit in der Arbeitswelt (BMAS)
    Ziel der Förderrichtlinie ist es, wissenschaftliche Erkenntnisse sowie gesellschaftliches und politisch bedeutsames Wissen zur Stärkung der Gesundheit in der Arbeitswelt zu generieren, wobei auch die Herausforderungen für eine menschengerechte Gestaltung der Arbeitswelt bearbeitet werden sollen, die die COVID-19-Pandemie aufgezeigt hat. Die Förderung erstreckt sich auf die folgenden fünf Handlungsfelder:
    - Aus der COVID-19-Pandemie lernen für eine zukünftig bessere Vernetzung von Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention
    - Prävention im Betrieb – das betriebsärztliche Handeln weiterentwickeln
    - Präventive Erwerbsverlaufsgestaltung unter Berücksichtigung der Vulnerabilität verschiedener Personengruppen und der Vielfalt der Erwerbsbevölkerung
    - Flexibilisierung der Arbeitswelt – Chancen nutzen, Risiken vermeiden
    - Mit dem Wandel Schritt halten – die wissenschaftliche Methodik fortentwickeln
    Die Auswahl der zu fördernden Vorhaben erfolgt zweistufig. Nach Veröffentlichung von aufeinander folgenden Förderbekanntmachungen durch die BAuA, die die fünf Handlungsfelder dieser Richtlinie konkretisieren, erhalten alle interessierten Institutionen die Möglichkeit, ihr Interesse an einer Förderung zu bekunden. Die Jahreskonferenz des FoGA-Förderprogramms ist am 15. Oktober 2024 von 9:00 - 16:00 Uhr. Nächste Förderrunde: 1. Schritt des Auswahlverfahrens (Einreichung einer Interessensbekundung) bis zum 30.11.2024 möglich.

    Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung – Richtlinie zur Förderung von Projekten in der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Zentralasiens 
    Forschungs- und Innovationsaktivitäten.
    - Maßnahmen zur Durchführung von Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen deutscher Forschungseinrichtungen (Modul 1)
    - Maßnahmen für internationale Sondierung und Vernetzung zum Aufbau neuer und Ausbau bestehender Kooperationen (Modul 2)
    - Maßnahmen zur Förderung projektbezogener Mobilität zur Verknüpfung laufender Aktivitäten (Modul 3)
    - Maßnahmen zur Vorbereitung gemeinsamer Anträge deutscher Forschungseinrichtungen und ihrer Partnerinstitutionen im Rahmen der europäischen Forschungsrahmenprogramme und weiterer europäischer Forschungsinitia­tiven (Modul 4)
    - Maßnahmen zur Förderung gemeinsamer Forschungs- und Entwicklungsprojekte (Modul 5)
    - Maßnahmen zur Förderung internationaler Verbundprojekte mit zwingender Beteiligung von Partnerinstitutionen aus Wissenschaft und Industrie (Modul 6)
    - Maßnahmen zur Förderung von Partnerschaften in Wissenschaft, Forschung und Bildung (Modul 7)
    - Maßnahmen zur Förderung von Forschungs- und Nachwuchsgruppen als Ausgangspunkt für eine nachhaltige, auf Dauer angelegte Zusammenarbeit (Modul 8)
    - Maßnahmen zur Etablierung nachhaltiger gemeinsamer Partnerstrukturen (Modul 9).
    https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/cqMHpetZkHX8j4LcRmj?1Zweistufiges Antragsverfahren; Projektskizzen können zu spezifischen Förderaufrufen, die sich auf diese Rahmenbekanntmachung beziehen, zu den dort genannten Einreichfristen eingereicht werden

    (NEU 22.01.2025): Transformative Klimaschutzprojekte (BMWK)
    Gefördert werden umsetzungsorientierte Klimaschutzprojekte, die zum langfristigen Ziel eines THG-neutralen Wirtschafts- und Konsummodels beitragen und in den klimarelevanten Handlungsfeldern Kommune, Verbraucher, Wirtschaft und Bildung bundesweit substanzielle Beiträge zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung leisten. Der transformative Aspekt der Projekte soll diese inhaltlich von bisherigen und laufenden, nicht geförderten Aktivitäten der Skizzeneinreicher bzw. Antragsteller abgrenzen.Transformative Projekte im Sinne dieser Förderrichtlinie sind gekennzeichnet durch:
    – Lösungsansätze, die Hemmnisse bei der Erschließung erheblicher Treibhausgasminderungs- und Transformationspotenziale konkret benennen und durch ihre Anwendung überwinden;
    – Beiträge, mit denen mögliche Zielkonflikte zwischen der Transformation zur Treibhausgasneutralität und sozialen und wirtschaftlichen Nachhaltigkeitszielen überwunden werden;
    – Organisationsstrukturen mit lokalen Netzwerken, um in den Projekten entwickelte Maßnahmen bundesweit umzusetzen (beispielsweise mit Hilfe von Ehrenamtlichen);
    – hohe bundesweite Sichtbarkeit, Verständlichkeit und Anschlussfähigkeit bei den Zielgruppen des Projekts;
    – Einbeziehung und Mitwirkung relevanter externer Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die über einen Zugang zu den im Projekt adressierten Zielgruppen verfügen;
    – plausible Wirkketten und quantifizierte Ziele für die THG-Minderung auf Basis der zu dieser Förderrichtlinie begleitend unter www.klimaschutz.de zur Verfügung gestellten „Arbeitshilfe zur Ermittlung der Treibhausgasminderung“;
    – eine Strategie zur Verstetigung der Projektinhalte bzw. der Projektergebnisse nach Ende der Förderung;
    – plausibles projektinternes Monitoring der Zielerreichung.Die Konzeptionierung und Entwicklung des Ansatzes sollen vorwiegend vor Projektbeginn stattfinden. Eine bereits vorab erfolgte pilothafte Erprobung des Ansatzes ist empfehlenswert.
    https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/wPRG18qjYsRtdK5fq2s?0
    Das Antragsverfahren ist zweistufig. In Projektaufrufen (voraussichtlich im Sommer 2025) veröffentlicht das BMWK auf www.klimaschutz.de Stichtage, Zeitfenster, Themenschwerpunkte und Vorlagen für das Einreichen von Projektskizzen.

    (NEU 04.02.2025): ZIM - Antragstellung im neuen ZIM ab sofort wieder möglich
    https://www.zim.de/ZIM/Redaktion/DE/Meldungen/2025/1/2025-01-30-Start-Antragstellung-ZIM-2025.html