Informationen für Promotionsinteressierte

    Sie möchten nach Ihrem Master promovieren? Sie interessieren sich für anwendungsnahe Forschungsthemen? Doktorandinnen und Doktoranden mit HAW- und Universitätsabschluss können in einer kooperativen Promotion an der HTWG betreut werden.

    Zur kooperativen Promotion

    • Was ist eine kooperative Promotion?

      solange Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) in Baden-Württemberg selbst kein Promotionsrecht innehaben, können Sie an einer HAW nur dann eine Dissertation anfertigen, wenn Sie mit einer Universität kooperieren. Das bedeutet, dass das Promotionsverfahren an der jeweiligen kooperierenden Universität angesiedelt ist und nach der Promotionsordnung der dortigen Fakultät oder Graduate School stattfindet. Die Fakultät oder Graduate School der kooperierenden Universität bestellt einen Promotionsausschuss, der über Ihre Annahme als Doktorandin oder Doktorand entscheidet und Ihnen eine Betreuerin oder einen Betreuer zuordnet. Um eine kooperative Promotion handelt es sich, wenn Sie von je einer Professorin oder einem Professor einer kooperierenden Universität und einer HAW betreut werden und eine Professorin oder ein Professor einer HAW als Gutachterin bzw. Gutachter Ihrer Dissertation im Promotionsverfahren der Universität fungiert.

    • Wann sollte ich eine kooperative Promotion anstreben?

      Eine kooperative Promotion unter Beteiligung einer Universität und einer HAW sollten Sie dann anstreben, wenn Sie zwar theoriebasiert, aber zugleich praxis- bzw. anwendungsorientiert forschen möchten.

      Einer HIS-Umfrage zufolge zeichnet sich eine Betreuung an einer HAW dadurch aus, dass die Betreuung häufig engmaschiger erfolgt als (nur) an einer Universität. Positiv hervorgehoben wurde sowohl die Kontakthäufigkeit zwischen Doktorandin oder Doktorand und Betreuerin oder Betreuer als auch die von den Doktorandinnen und Doktoranden wahrgenommene Qualität der Unterstützung.

    • Wie verläuft eine kooperative Promotion generell?

      In der Regel durchläuft die Anbahnung und Durchführung einer kooperativen Promotion folgende Phasen (Abweichungen sind möglich):

      1. Sehr großes Interesse an einem wissenschaftlichen (und für Ihren Studienabschluss fachlich einschlägigen) Thema, mit dem Sie sich bereits vertieft beschäftigt haben
      2. Suche nach einer Betreuerin oder einem Betreuer einer Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) sowie
        Suche nach einer Betreuerin oder einem Betreuer einer kooperierenden Universität oder (seit 2024:) am Promotionszentrum der HAW in BW (bzw. analog in anderen Bundesländern)
      3. Parallel dazu: Suche nach einer Finanzierungsmöglichkeit
      4. Ausarbeitung eines Exposés
      5. Abklärung der formalen Voraussetzungen der gewünschten Universität bzw. des Promotionszentrums
      6. Bewerbung, im Falle einer Zusage Annahme als Doktorandin oder Doktorand an der kooperierenden Universität, ggf. mit Auflagen; dann: Immatrikulation und Unterzeichnung einer Betreuungsvereinbarung
      7. Aufnahme ins kooperative Promotionskolleg der HTWG nach Unterzeichnen der Betreuungsvereinbarung an der HTWG. Status: Angehörige/r der Hochschule
      8. Wissenschaftliche Arbeit, Verfassen der Dissertation
      9. Begleitendes Studienprogramm des Kooperativen Promotionskollegs der HAW und/oder Besuch der in der Promotionsordnung der Universität vorgesehenen Veranstaltungen
      10. Vorlage der Arbeit bei den Gutachterinnen und Gutachtern
      11. Einreichung der Arbeit beim Promotionsausschuss zur Beurteilung, sofern die Gutachten erstellt worden sind und die Arbeit angenommen wurde. Verfahren laufen entsprechend den Vorgaben der jeweiligen Promotionsordnung
      12. Disputation bzw. Rigorosum
      13. Publikation der Dissertation
      14. Aushändigung der Urkunde / Verleihung des Doktorgrads
      15. Abmeldung im kooperativen Promotionskolleg
    • Wer betreut bzw. begutachtet bei einer kooperativen Promotion?

      Wenn Sie an einer Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) promovieren, werden Sie durch eine Professorin oder einen Professor der HAW betreut. Diese bzw. dieser übernimmt im Regelfall eines der Gutachten. Eine Professorin oder ein Professor einer Universität übernimmt ebenfalls die Betreuung und Begutachtung Ihrer Arbeit.
      Von dieser Konstellation weichen Fälle ab, in denen die Doktorandin oder der Doktorand drei Betreuerinnen oder Betreuer hat oder in denen die Betreuung und Begutachtung der Arbeit komplett getrennt sind. Wie Betreuung und Begutachtung geregelt sind, können Sie der jeweiligen Promotionsordnung entnehmen.

    Zur Promotion im Allgemeinen

    • Wie lange dauert eine (kooperative) Promotion?

      Die Dauer Ihrer Promotion hängt hauptsächlich davon ab, in welchem Umfang Sie sich Ihrem Vorhaben widmen können. Generell sollten Sie mit ca. 3 bis 5 Jahren rechnen. Wenn Sie ein Stipendium beziehen und sich Ihrer Promotion in Vollzeit widmen können, werden Sie weniger Zeit benötigen als wenn Sie zugleich als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder Mitarbeiter an der Hochschule angestellt sind oder berufsbegleitend an Ihrer Promotion arbeiten. In vielen Promotionsordnungen ist mittlerweile festgelegt, bis wann Sie Ihre Promotion einreichen sollen. Individuelle Absprachen zur Dauer Ihrer Promotion, die Sie mit Ihrer Professorin oder Ihrem Professor getroffen haben, können Sie in einer Betreuungsvereinbarung festhalten.

    • Woher weiß ich, ob ich zur Promotion berechtigt bin?

      Um zur Promotion zugelassen werden zu können, benötigen Sie einen zur Promotion berechtigenden Abschluss. Ob Ihr Master- oder Diplom-Abschluss Sie zur Promotion berechtigt, erfahren Sie über die Hochschule, die Ihr Zeugnis ausgestellt hat. Generell können Sie mit einem Abschluss einer HAW zur Promotion zugelassen werden. Dabei sollte Ihr Abschluss überdurchschnittlich gut sein (mindestens 2,0). Weiterhin regelt die Promotionsordnung der kooperierenden Universität oder des Promotionszentrums der HAW, welche formalen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, damit die Annahme erfolgen kann. Zahlreiche Promotionsordnungen sehen Auflagen vor, die vor oder nach einer Annahme in einem vorgegebenen Zeitraum erfüllt werden müssen. Doch selbst wenn Sie die formalen Voraussetzungen erfüllen, haben Sie kein Recht darauf, von der Universität oder dem Promotionszentrum der HAW angenommen zu werden – dies liegt im Ermessen der jeweiligen Universität bzw. des Promotionszentrums.

    • Kann ich mit einem ausländischen Abschluss an einer deutschen Universität angenommen werden?

      Generell ist dies möglich, sofern Ihr Abschluss Sie in Ihrem Herkunftsland zur Promotion berechtigt und sofern dieser mit einem deutschen wissenschaftlichen Hochschulabschluss vergleichbar ist. Die abschließende Entscheidung trifft die jeweilige Universität. Hier finden Sie weitere Informationen

    • Welche sonstigen Voraussetzungen sollte ich erfüllen?

      Neben der Erfüllung der formalen Voraussetzungen gilt es abzuschätzen, ob Sie weitere persönliche Eigenschaften mitbringen, die zum Gelingen Ihres Promotionsvorhabens beitragen werden. Hierzu gehören ein hohes Interesse an Ihrem Fachgebiet und am wissenschaftlichen Arbeiten und Denken allgemein, die Befähigung zum selbständigen Arbeiten, gutes Zeit-Management, Durchhaltevermögen und Frustrationstoleranz. Hier finden Sie einen Selbsttest, der Ihnen bei Ihrer Promotionsentscheidung behilflich sein kann. Weiterhin kann es hilfreich sein, sich mit Personen, die bereits promoviert worden sind oder die momentan an ihrer Promotion arbeiten, über ihre Erfahrungen austauschen.

    • Wie kann ich meinen Lebensunterhalt während der Promotion finanzieren?

      Um Ihren Lebensunterhalt während der Promotion zu finanzieren, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Generell können Sie Ihren Lebensunterhalt über eine Stelle als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter in einem Forschungsprojekt, über ein Stipendium oder indem Sie berufsbegleitend an Ihrem Promotionsvorhaben arbeiten, sicherstellen.

      Über eine Stelle als Wissenschaftliche Mitarbeiterin oder Wissenschaftlicher Mitarbeiter:

      Im Rahmen eines drittmittelfinanzierten Forschungsprojektes können Sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin angestellt werden und Forschungsaufgaben für das Projekt übernehmen. Parallel dazu können Sie an ihrem Promotionsvorhaben arbeiten. Hier finden Sie Offene Stellenausschreibungen der HTWG.

      Über ein Stipendium:

      Stipendien werden von verschiedenen Stiftungen mit politischer oder konfessioneller Prägung vergeben, bei denen Sie entsprechende Aktivitäten nachweisen können sollten, wenn Sie sich bewerben möchten. Die bekannteste ist die Studienstiftung des deutschen Volkes, die einen exzellenten Abschluss erfordert. Vorteil eines Stipendiums ist es, dass Sie in Vollzeit an Ihrer Promotion arbeiten können. Nachteil sind die Fristen zur Einreichung und die oftmals lange Dauer bis zur Entscheidung über eine Förderung. Es gibt viele Seiten, welche einen Überblick über Fördermöglichkeiten bieten, z.B.: Academics (aus dem Hause "DIE ZEIT") oder, mit Anmeldung: "My Stipendium"

      Politische oder konfessionelle Stiftungen, die Promotionsstipendien vergeben, sind z.B. folgende:

      Heinrich Böll Stiftung (die grüne politische Stiftung)

      Konrad Adenauer Stiftung (CDU-nah)

      Hans Böckler Stiftung (gewerkschaftsnah)

      Friedrich Ebert Stiftung (sozialdemokratisch)

      Evangelisches Studienwerk Villigst

      Eine Übersicht über die Förderliste des deutschen Stifterverbands finden Sie unter: Deutsches Stiftungszentrum

      Über eine Kooperation mit einem Unternehmen:

      In einer Kooperation mit einem Unternehmen (was zuweilen als "Industriepromotion" bezeichnet wird) kann ein Thema festgelegt werden, zu dem Sie Ihre Promotion anfertigen und an dem das Unternehmen interessiert ist. Positiv zu erwähnen ist hier der Anwendungsbezug, der es Ihnen erlaubt, die gewonnenen theoretischen Erkenntnisse in die Praxis anzubinden. Es muss sichergestellt sein, dass Ihre Arbeit gleichzeitig den oft von Unternehmen geforderten Praxisbezug und den von Hochschulseite geforderten Anspruch der wissenschaftlichen Relevanz einhält. Eine solche Konstellation erfordert jedoch vor allem eine vorab gut besprochene Festlegung auf die Promotion und ihre Veröffentlichungspflicht auf der einen und ggf. Geheimhaltungswünsche oder Sperrklauseln des Unternehmens auf der anderen Seite. Des Weiteren sind ein sehr gutes Zeitmanagement und ein sehr hohes Engagement gefragt.

      Berufsbegleitende Promotion:

      Bei einer berufsbegleitenden Promotion arbeiten Sie parallel zu einer Anstellung bei Ihrem Arbeitgeber an Ihrem Promotionsprojekt. Wie im Fall einer Promotion in Kooperation mit einem Unternehmen sind Sie auch in diesem Fall nicht in ein drittmittelfinanziertes Forschungsprojekt der Hochschule eingebunden und müssten möglicherweise für weitere Kosten (wie etwa Reisekosten zu Konferenzen) selbst aufkommen. Eine berufsbegleitende Promotion erfordert weiterhin ein sehr gutes Zeitmanagement und kann eine hohe Belastbarkeit erfordern. Möglicherweise bietet es sich an, dass Sie Ihr Promotionsthema inhaltlich auf Ihre Arbeit abstimmen und Ihren Arbeitgeber als Partner einbinden.

    • Welche weiteren Kosten kommen auf mich zu?

      Die Betreuung an der HTWG verursacht Ihnen keine weiteren Kosten. In der Regel kommt eine Immatrikulationsgebühr an der kooperierenden Universität auf Sie zu. Falls Sie Ihre Promotion mit einer Universität im Ausland anfertigen möchten, können mitunter hohe Studiengebühren anfallen. Weiterhin können Kosten für die Teilnahme an Konferenzen, für Publikationen, für Software-Lizenzen etc. entstehen. Diese können nicht vom Kooperativen Promotionskolleg der HTWG übernommen werden. Der DAAD fördert Kongress- und Vortragsreisen im Ausland. Nach weiteren Fördermöglichkeiten können Sie in der Förderdatenbank ELFI suchen (die HTWG verfügt über eine Lizenz).

    • Wie finde ich ein Thema?

      Im Idealfall haben Sie im Rahmen einer Master- oder Projektarbeit ein Thema gefunden, das Sie als Promotionsprojekt weiter verfolgen möchten. Ihr Thema sollte auf jeden Fall gut zu den Interessenschwerpunkten der betreuenden Professorinnen und Professoren passen und – wenn Sie eine Unternehmenskooperation anstreben – in Absprache mit dem Unternehmen erfolgt sein.

    • Welchen Zweck hat eine Betreuungsvereinbarung?

      Eine Betreuungsvereinbarung dient dazu, im Vorhinein festzulegen, welche Pflichten die Doktorandin/der Doktorand und die Betreuerin/der Betreuer eingehen. Die Betreuungsvereinbarung kann Absprachen zu Themen wie dem Arbeitsplan, Betreuungsgesprächen, erwarteten Leistungen (Publikationen, z.B. bei kumulativer Promotion etc.), der Bereitstellung eines Arbeitsplatzes und der Einhaltung der Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis enthalten. Hier finden Sie Empfehlungen der DFG zum Thema Betreuungsvereinbarung.

      Die HTWG stellt Ihnen auf Anfrage ein Dokument zur Verfügung, das Sie gemeinsam mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer ausfüllen und unterzeichnen können.

    Zur Betreuung an der HTWG

    • Welche Themen werden an der HTWG betreut?

      Generell erwünscht sind anwendungsorientierte Promotionsprojekte und damit die Einbindung in eines der Institute für Anwendungsorientierte Forschung der HTWG. Eine Übersicht über die Forschungsinstitute der HTWG finden Sie hier. Das Thema Ihrer Promotion sollte thematisch sehr gut zu den Forschungsgebieten der betreuenden Professorin oder des betreuenden Professors passen.

    • Wie finde ich eine Betreuung an der HTWG?

      Falls Ihr anvisiertes Promotionsinteresse gut zu dem Forschungsgebiet einer Professorin oder eines Professors der HTWG passt, können Sie bei diesem gern um einen Sprechstundentermin bitten, um mit ihm über Ihr Promotionsinteresse zu sprechen. Vorteilhaft ist es, wenn Sie den Kontakt bereits im Masterstudium aufgebaut haben, etwa über eine Tätigkeit als Hiwi oder im Rahmen einer Abschlussarbeit. Falls Sie unsere Unterstützung bei der Suche nach einer passenden Betreuerin oder eines passenden Betreuers an der HTWG wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf bzw. senden Sie uns bitte folgende Unterlagen zu: Ihren aktuellen Lebenslauf, eine Kopie Ihres zur Promotion berechtigenden Abschlusses und ein Exposé Ihres anvisierten Themas.

    • Brauche ich bereits bei der Bewerbung einen Themenvorschlag bzw. ein Exposé?

      Dies kann unterschiedlich sein. Wenn Sie sich als Externe bewerben und nicht schon z.B. als wissenschaftliche Hilfskraft in ein Forschungsgebiet „hineingewachsen“ sind, wäre es gut, wenn Sie bei Ihrer Anfrage das Thema und Forschungsgebiet, für das Sie sich interessieren, benennen können.

    Zur Kooperation mit Universitäten

    • Wie funktioniert die Anbahnung einer Kooperation?

      Es gibt zwei Möglichkeiten, die Betreuung einer kooperativen Promotion durch eine Universität und eine HAW anzubahnen. Sofern Sie bereits eine Betreuungszusage einer Universität vorliegen haben, können Sie sich um eine Betreuung durch eine HTWG-Professorin oder einem HTWG-Professor bewerben, wenn es thematisch sehr gut passt und Sie Ihre Arbeit anwendungsorientiert ausrichten möchten. Alternativ können Sie sich an eine Professorin oder einen Professor der HTWG wenden und anfragen, ob er Sie bei der der Anbahnung einer Kooperation unterstützen kann. Möglicherweise können Sie in eine bestehende Forschungskooperation eingebunden werden.

    • Kann ich in Kooperation mit einer ausländischen Universität promovieren?

      Ja. Beachten Sie hierbei bitte die Anforderungen der jeweiligen ausländischen Universität, u.a. auch in Bezug darauf, wie der erworbene Titel in Deutschland geführt werden darf. Auch kann es sein, dass Sie längere Zeitabschnitte an der Universität verbringen müssen, was entsprechende Kosten verursacht. In einigen Ländern, wie zum Beispiel Großbritannien, fallen z.T. hohe Studiengebühren an.

    • Welche Anforderungen könnte die kooperierende Universität an mich stellen?

      Bitte sehen Sie in der Promotionsordnung der kooperierenden Universität nach, ob Sie möglicherweise ein Studienprogramm absolvieren müssen,  das beispielsweise Veranstaltungen zu Transferable Skills umfassen könnte. Möglicherweise sind die Veranstaltungen des Studienprogramms des Promotionskollegs der HTWG anrechenbar. Weiterhin könnte es sein, dass die kooperierende Universität ein Eignungsfeststellungsverfahren festgelegt hat bzw. verlangt, dass Sie Studienleistungen nachholen, dass Sie zeitweise am Ort sein müssen, dass Sie an einem Monitoring-Verfahren teilnehmen müssen oder dergleichen.

    • Wie entscheidet die Universität, ob ich dort als Doktorandin oder Doktorand zugelassen werde?

      Üblicherweise entscheidet der Promotionsausschuss der kooperierenden Universität darüber, ob Sie als Doktorandin oder Doktorand zugelassen werden. Unter anderem müssen Sie hierfür folgende Unterlagen vorlegen: in der Regel ein Exposé zu Ihrem geplanten Thema, oft eine Promotionsvereinbarung, ggf. einen Nachweis über die Sicherung der Finanzierung. Die für Sie relevante Promotionsordnung legt fest, welche formalen Anforderungen Sie erfüllen müssen.

    Zur Mitgliedschaft im Promotionskolleg

    • Welche Vorteile habe ich davon, Mitglied des Promotionskollegs zu werden?

      Das Promotionskolleg berät Interessierte sowie Doktorandinnen und Doktoranden und unterstützt sie bei der Suche nach Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern.

      Das Promotionskolleg bietet Seminare zu überfachlichen Qualifikationen, beispielsweise in den Bereichen wissenschaftliche Methodik oder wissenschaftliches Schreiben an. Falls Ihre kooperierende Universität die Teilnahme an einem begleitenden Studienprogramm verlangt, können Sie prüfen, ob Sie sich die Teilnahme an den Veranstaltungen des Kooperativen Promotionskollegs anrechnen lassen können. Das Promotionskolleg stellt Teilnahmebescheinigungen für die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen und Zertifikate für die erfolgreiche Teilnahme am gesamten Studienprogramm des Promotionskollegs aus.

      Ein zentrales Anliegen des Promotionskollegs ist es, Doktorandinnen und Doktoranden verschiedener Fachbereiche dabei zu unterstützen, ihr Vorhaben an einen interdisziplinären akademischen Diskurs anzuschließen. In diesem Zusammenhang lernen Doktorandinnen und Doktoranden, das eigene Forschungsthema, ihr Forschungsdesign und ihre Methodik Fachfremden verständlich zu erklären. Die Teilnahme am Studienprogramm bietet zudem eine gute Gelegenheit, sich untereinander zu vernetzen und auszutauschen.

      Mitgliedern des Promotionskollegs steht ein Arbeitsplatz in einem Raum für das Promotionskolleg an der Hochschule zur Verfügung. Als Angehörige der Hochschule erhalten Sie eine ZACK-Karte und einen Email-Account. Damit können Sie die Services der Einrichtungen der HTWG (Bibliothek, Rechenzentrum) nutzen. Mitglieder des Promotionskollegs sind über die Hochschule unfallversichert. Als Mitglied werden Sie Angehörige oder Angehöriger der Hochschule, jedoch nicht immatrikuliert (im Unterschied zum Mitglied im Sinne der Grundordnung, wozu auch an der Hochschule angestellte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehören).

    • Kann das kooperative Promotionskolleg der HTWG mein Vorhaben finanziell unterstützen?

      Das Promotionskolleg kann individuelle Promotionsvorhaben leider finanziell nicht unterstützen.

    • Welches sind die Voraussetzungen dafür, Mitglied des Promotionskollegs zu werden?

      Das Promotionskolleg steht allen Promovierenden der HTWG, die die Aufnahmevoraussetzungen erfüllen, offen.

      Die Aufnahmevoraussetzungen sind:

      • Eine Betreuungszusage einer Professorin oder eines Professors der HTWG
      • Die Betreuung Ihrer Promotion durch eine kooperierende, das Promotionsrecht innehabenden Universität muss sichergestellt sein. Dies wird durch Aufnahme in ein Promotionsprogramm oder den Abschluss einer Promotionsvereinbarung dokumentiert.
      • Eine Betreuungsvereinbarung, die Sie mit Ihrer Betreuerin oder Ihres Betreuers an der HTWG und der Hochschule abgeschlossen haben
      • Ein sehr guter Master- oder Diplomabschluss (2,0 oder besser)
         

      Sofern Ihre Betreuung durch eine Professorin oder einen Professor der HTWG sichergestellt ist, Sie allerdings noch nicht über eine Betreuungszusage einer kooperierenden Universität verfügen, können Sie zunächst für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren Mitglied auf Zeit werden.

    • Mit welchen Unterlagen bewerbe ich mich?

      Ihrer Bewerbung um Aufnahme in das Promotionskolleg legen Sie bitte folgende Unterlagen bei:

      • Eine mehrseitige Skizze des Forschungs- und Promotionsvorhabens (Exposé), in der Sie Ihr Thema, die Forschungslage und Ihre Zielsetzung Ihrer Arbeit darlegen
      • Einen Lebenslauf
      • Die Dokumentation der hier aufgeführten Aufnahmevoraussetzungen
         

      Bitte senden Sie Ihre Unterlagen an die Referentin des Kooperativen Promotionskollegs. Der Direktor des Kooperativen Promotionskollegs wird formal über Ihre Aufnahme entscheiden.

    • Wann kann ich mich bewerben?

      Sie können sich jederzeit bewerben. Hier werden Sie Mitglied.

    • An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen rund um die Promotion habe?

      Mit allen allgemeinen Fragen zum Promovieren an der HTWG können Sie sich sehr gern an die Referentin des Promotionskollegs wenden. Bei Fragen zu folgenden Themen können Sie sich an folgende Einrichtungen wenden:

      Fragen zur Gründung: kilometer1

      Fragen zum wissenschaftlichen Schreiben:  Schreibberatung

      Fragen zur Projektmittelakquise: Forschungsreferat

      Das RZ bietet in regelmäßigen Abständen eine Einführung in LaTex an.

      Zu Fragen rund um das wissenschaftliche Publizieren: Bibliothek