Einrichtungen und Infrastruktur

    Die HTWG Konstanz bietet Studierenden und Lehrenden eine exzellente Infrastruktur auf einem Campus mit kurzen Wegen. Eine mehrfach ausgezeichnete Bibliothek, gut ausgestattete Computer-Pools, innovative Labore wie das Open Innovation Lab (OIL) und zahlreiche Beratungsstellen stehen u.a. zur Verfügung.

    Dekoratives grafisches Element

    Schwerbehindertenvertretung

    Die Schwerbehindertenvertretung agiert in folgenden Beratungs- und Betreuungsfeldern:
    • Anerkennungsverfahren insbesondere bei Anträgen zur Feststellung eines Grades der Behinderung und Anträgen zur Gleichstellung nach § 2 Abs. 3 SGB IX, Änderungsverfahren bei Verschlimmerung der Behinderung.
    • Anträge zur (teilweisen, ggf. befristeten) Erwerbsminderungsrente und Teilzeitbeschäftigung. Beratung bezüglich vorzeitiger Altersrente
    • (vorbeugende) behindertengerechten Arbeitsgestaltung.
    • Unterstützung und Beratung z. B. zu Rehabilitationsmaßnahmen chronisch kranker Beschäftigter und der Prävention erkrankungsbedingter Arbeitsplatzgefährdung.
    • Einforderung von Nachteilsausgleichen.
    • Schwerbehinderte Beschäftigte und ihnen Gleichgestellte haben einen besonderen Kündigungsschutz. Die Schwerbehindertenvertretung betreut und berät von Kündigung Betroffene während des Verfahrens.
    • Unterstützung und Beratung bei Konfliktsituationen, Mobbing und Diskriminierung. Die Schwerbehindertenvertretung nimmt Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen entgegen. Wenn diese Anliegen berechtigt erscheinen, verhandelt sie mit der Dienststelle darüber und wirkt auf eine Lösung hin. Sie unterrichtet die schwerbehinderten Menschen über den Stand und das Ergebnis der Verhandlungen.
    • Arbeitsplatzbegehungen zur Feststellung der Notwendigkeit von begleitender Hilfe einschließlich Arbeitsassistenz oder Optimierung der Arbeitsplatzausstattung.
    • Einbezug in alle baulichen Maßnahmen gemäß DIN 18040-1 (Barrierefreies Bauen öffentliche Gebäude)
    • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM).
    • Teilnahme und Beratung bei Stellenbesetzungsverfahren, sofern sich schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Menschen im Verfahren befinden.

    Wichtiger Hinweis: Die Schwerbehindertenvertretung unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht. Alle Personalangelegenheiten werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt.

    Bei Fragen zu sämtlichen Themen der Schwerbehinderung wenden Sie sich bitte an
    schwerbehindertenvertretung@htwg-konstanz.de