Fakultätsrat Maschinenbau
Der Fakultätsrat berät in allen Angelegenheiten der Fakultät von grundsätzlicher Bedeutung (§ 25 LHG).
Dem Fakultätsrat gehören an:
- Der Dekan/die Dekanin
- Alle Professoren und Professorinnen der Fakultät
- Fakultätsmitarbeiter (gewählte Vertreter)
- Studierende (gewählte Vertreter)