Nach dem LHG § 25 berät der Fakultätsrat in allen Angelegenheiten der Fakultät von grundsätzlicher Bedeutung. Der Zustimmung des Fakultätsrats bedürfen:
- die Struktur- und Entwicklungspläne der Fakultät,
- die Bildung, Veränderung und Aufhebung von Einrichtungen der Fakultät,
- die Studien- und Prüfungsordnungen der Fakultät; die Zustimmung bedarf des Einvernehmens der zuständigen Studienkommission,
- die Berufungsvorschläge,
- die Kooptation nach §22 Absatz 4 Satz 2.
Dem Fakultätsrat der Fakultät EI gehören an:
- Alle Professorinnen und Professoren der Fakultät EI
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Klemens Graf, Ingo Kletti-Demirci, Peter Rasch, Christine Stegmayer, Stefan Wirthensoh
- Wissenschafte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Patrick Hoher, Manuela Linke
- Studierende: 8 Studierende aus den Studiengängen der Fakultät EI