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Anträge zum Studienverlauf

Der Studienverlauf ist in der Studien- und Prüfungsordnung geregelt.

Einige Informationen zum Einreichen von Anträgen sind auf dieser Seite zusammengefasst.

Bei offenen Fragen bitte die Prüfungsamtsvorsitzende der Fakultät EI kontaktieren.

  • Verlängerung Grundstudium (BA)

    Ein formloser schriftlicher Antrag (hierfür gibt es keinen Vordruck) muss beim zentralen Prüfungsamt (ZPA) eingereicht werden. Bitte wenden Sie sich immer an die Ansprechperson für Ihren Studiengang im ZPA. Der Antrag muss spätestens 2 Wochen nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse eingereicht sein. Der Bescheid wird nach der Sitzung des Prüfungsausschusses (ca. 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn) zugestellt.

  • Zulassung Hauptstudium (BA)

    Ein formloser schriftlicher Antrag (hierfür gibt es keinen Vordruck) muss beim zentralen Prüfungsamt (ZPA) eingereicht werden.Bitte wenden Sie sich immer an die Ansprechperson für Ihren Studiengang im ZPA. Der Antrag muss spätestens 2 Wochen nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse eingereicht sein. Der Bescheid wird nach der Sitzung des Prüfungsausschusses (ca. 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn) zugestellt.

  • Verschiebung praktisches Studiensemester (BA)

    Ein Antrag auf Verschiebung des praktisches Studiensemesters (PSS) kann im Portal EI (PSS Tool) gestellt werden.

  • Verlängerung Hauptstudium (BA)

    Ein formloser schriftlicher Antrag (hierfür gibt es keinen Vordruck) muss beim Studierendensekretariat bis zu der im Anhörungsschreiben genannten Frist abgegeben werden. Bitte wenden Sie sich immer an die Ansprechperson für Ihren Studiengang. Der Bescheid wird nach der Sitzung des Prüfungsausschusses (ca. 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn) zugestellt.

  • Verlängerung Studium (MA)

    Ein formloser schriftlicher Antrag (hierfür gibt es keinen Vordruck) muss beim Studierendensekretariat eingereicht werden. Bitte wenden Sie sich immer an die Ansprechperson für Ihren Studiengang. Der Antrag muss spätestens 2 Wochen nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse eingereicht sein. Der Bescheid wird nach der Sitzung des Prüfungsausschusses (ca. 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn) zugestellt.

  • Freiwillige Rückstufung

    Der Antrag (hierfür gibt es einen Vordruck) muss beim Studierendensekretariat der HTWG eingereicht werden. Bitte wenden Sie sich immer an die Ansprechperson für Ihren Studiengang.

    Antragsformular und weitere Informationen

  • Beurlaubung

    Der Antrag (hierfür gibt es einen Vordruck) ist beim Studierendensekretariat abzugeben. Bitte wenden Sie sich immer an die Ansprechperson für Ihren Studiengang. Der Antrag muss grundsätzlich vor Vorlesungsbeginn beim Studierendensekretariat eingereicht werden.

    Antragsformular und weitere Informationen