Studienverlauf

    Zahlreiche Themen – einfache und schwierige – tauchen im Verlauf Ihres Studiums auf. Auf den folgenden Seiten finden Sie Antworten auf Ihre Fragen. Für weitere Fragen finden Sie hier auch die Ansprechpersonen für den jeweiligen Studiengang.

    Rückstufung

    Rückstufung von Amts wegen

    Wenn Sie nach dem zweiten (im Studiengang Kommunikationsdesign: nach dem dritten) Studiensemester mehr als zwei Modulteilprüfungen (benotete oder unbenotete Leistung) des Grundstudiums noch nicht bestanden haben, werden Sie nicht in das Hauptstudium zugelassen. Somit werden Sie von Amts wegen in das zweite (im Studiengang Kommunikationsdesign: in das dritte) Studiensemester zurückgestuft. Über die Rückstufung von Amts wegen erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid von der Studentischen Abteilung.

    In einigen Studiengängen gibt es Regelungen darüber hinaus, sodass die Zulassung zu den Modulteilprüfungen des Hauptstudiums in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag auch erfolgen kann, wenn mehrere Modulteilprüfungen des Grundstudiums noch nicht erbracht sind. Die entsprechenden Regelungen und Fristen entnehmen Sie dem Besonderen Teil Ihrer geltenden Studien- und Prüfungsordnung.

    Bitte beachten Sie, dass der Prüfungsanspruch und die Zulassung zu Ihrem Studiengang in den Bachelorstudiengängen erlöschen, wenn Sie die Bachelorzwischenprüfung nicht spätestens nach dem vierten Semester (im Studiengang Kommunikationsdesign: nach dem fünften) Semester erfolgreich erbracht haben.


    Freiwillige Rückstufung

    Wenn Sie im zuletzt geführten Semester noch einmal eingestuft werden möchten, müssen Sie einen Antrag auf Rückstufung stellen. Bitte reichen Sie den Antrag auf Rückstufung baldmöglichst ein. Für einen Antrag auf Rückstufung verwenden Sie bitte das offizielle Formular.

    Bitte reichen Sie den Antrag zuerst im Sekretariat Ihres Studiengang ein. Danach geben Sie den Antrag zusammen mit einem aktuellen Notenspiegel bei Ihrer Sachbearbeiterin im Studierendensekretariat ab. Vom Studierendensekretariat erhalten Sie dann den offiziellen Bescheid über Ihren Antrag.

    Bitte beachten Sie, dass nach einer freiwilligen Rückstufung keine Prüfungsleistungen aus höheren Semestern vorgezogen werden dürfen.

    Eine Rückstufung in das erste Studiensemester ist grundsätzlich nicht möglich!

    Antrag auf Rückstufung (online ausfüllbar)