Raumbuchung
Hinweise:
Grundsätzlich erfolgt keine Raumvergabe an politische Vereinigungen und religiöse Gruppen.
Bei internen Anfragen bitte vorab prüfen, ob Vorlesungsräume aus dem LSF genutzt werden können.
Bei externen Antragstellern erhält der/die Antragsteller/in nach Prüfung einen Mietvertrag mit Angabe der entstehenden Kosten für die Vermietung per E-Mail zugesandt. Der Antrag ist unterschrieben an die Hochschule Konstanz zurückzusenden.