Deutschlandstipendium
Das Deutschlandstipendium ermöglicht eine Förderung von 300 Euro monatlich über die gesamte Regelstudienzeit hinweg. Es wird finanziert vom Bund sowie privaten Förderern.
Deutschlandstipendium für Studierende
Das Deutschlandstipendium ermöglicht es Studierenden der HTWG, eine Förderung von 300 Euro monatlich über die gesamte Regelstudienzeit hinweg zu erhalten. Das Deutschlandstipendium ist ein leistungsbezogenes Stipendium. Die Förderung wird zur Hälfte vom Bund und zur Hälfte von privaten Förderern, beispielsweise von Unternehmen, finanziert.
Voraussetzungen
- Sie sind eingeschrieben als Bachelor- oder Master-Student*in der HTWG
- oder Sie sind zugelassene/r Studienbewerber*in der HTWG.
- Sie erbringen hervorragende Leistungen im Studium und zeigen durch Ihr Engagement in der Gesellschaft, dass Sie bereit sind, Verantwortung zu übernehmen
Wir möchten insbesondere Studierende mit chronischen Erkrankungen/ Behinderungen, Studierende mit Kind(ern), Studierende, die nahe Angehörige pflegen sowie Studierende mit Migrationserfahrung und Studienpioniere ermutigen, sich zu bewerben!

Mehr zum Deutschlandstipendium unter:
FAQ
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Förderung, Bewerbung und Vergabe

Info über Mittag:
Wie bewerbe ich mich für ein Deutschlandstipendium?
Mittwoch, 07. Mai 2025, 13:15 – 14:15 Uhr
Lernen Sie bei einem kurzen Input-Vortrag über den Bewerbungsprozess zum Deutschlandstipendium und stellen Sie Ihre Fragen.
1. Vorstellung des Bewerbungsprozesses
2. Info zum Auswahlprozess
3. Zeit für Fragen
https://htwg-konstanz.webex.com/htwg-konstanz/j.php?MTID=ma2f618a7dd020290219ad00fc2cd8bae
Mit der Teilnahme stimmen Sie folgenden Datenschutzbedingungen zu: Download Datenschutzbestimmung
Für die Förderperiode 2025/2026 können Sie sich vom 19. Mai - 01. Juni 2025 hier bewerben.
Stipendien-Ablauf
Die Stipendien werden in einem Vergabeverfahren unter Einbeziehung der Fakultäten und des Präsidiums vergeben. Der Förderbeginn ist jeweils im Wintersemester. Die Bewilligung des Stipendiums gilt zunächst für 2 Semester. Eine Weiterförderung ist bei Vorlage entsprechender Leistungsnachweise zur Leistungsüberprüfung möglich.
Satzung des Deutschlandstipendiums 2024
Gesetz zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms
Verordnung zur Durchführung des Stipendienprogramm-Gesetzes
Information zur Doppelförderung (parallel zu anderen Stipendien)
Ansprechpartner
Sandra Flügel
Studienberaterin
Raum A 024
+49 7531 206-851
dstipend@htwg-konstanz.deSprechzeiten
Termine nach Vereinbarung