Bewerbung und Zulassung

 

Die Zulassungsvoraussetzungen für den Studiengang MBA in General Management sind in der Satzung der Hochschule Konstanz Technik, Wirtschaft und Gestaltung für das Externenprüfungsverfahren zum Mastergrad in berufsbegleitenden Masterstudiengängen (ExPVbbMa) vom 10. Juli 2007 und in der Zulassungs-, Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Konstanz Technik, Wirtschaft und Gestaltung für berufsbegleitende Masterstudiengänge (ZSPObbMa) vom 12. Dezember 2017 (geändert) geregelt.

Danach setzt die Zulassung zum Studium einen berufsqualifizierenden Studienabschluss an einer Hochschule oder Berufsakademie der Bundesrepublik Deutschland mit überdurchschnittlicher Gesamtnote oder einen gleichwertigen Abschluss einer ausländischen Hochschule voraus.

Ausländische Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Hochschulabschluss an einer nicht-deutschsprachigen Hochschule erworben haben, müssen ausreichende Deutschkenntnisse belegen.

Bei allen Bewerber*innen wird eine mindestens einjährige Berufstätigkeit vor Aufnahme des Studiums General Management vorausgesetzt.

Bewerbung, Auswahl- und Zulassungsverfahren

Für Ihre Bewerbung verwenden Sie bitte die Bewerbungsunterlagen, die Ihnen als Download zur Verfügung stehen. Bitte füllen Sie den Bewerbungsbogen vollständig aus und fügen Sie die weiter unten aufgeführten Unterlagen bei.

Die Bewerberinnen und Bewerber erhalten kurz nach dem Eingang der Bewerbung Bescheid über die Zulassung zum Studium.

 

Bewerbungsfristen

Bewerbungsschluss für das erste Semester ist für den Studienbeginn im Wintersemester (Start: September) der 15. Juli und für den Studienbeginn im Sommersemester (Start: März) der 15. Januar des jeweiligen Jahres. Eine Verlängerung der Bewerbungsfrist und die Abgabe einzelner Bewerbungsunterlagen zu einem späteren Zeitpunkt ist im Einzelfall nach vorheriger Absprache mit den Programmbeauftragten möglich.

Bewerbungsunterlagen:

Lebenslauf:Maschinengeschriebener tabellarischer Lebenslauf (maximal zwei Seiten)
Lichtbild

Nachweis des Hochschulabschlusses:

Einzureichen ist eine beglaubigte Fotokopie des entsprechenden Zeugnisses.

Nachweis Berufspraxis:

Bewerberinnen und Bewerber haben die praktische Tätigkeit in der Regel durch Arbeitszeugnisse nachzuweisen, wobei sonstige geeignete Nachweise ebenso akzeptiert werden.

Nachweis Sprachkenntnisse:

Ausländische Bewerber*innen, die ihren Hochschulabschluss an einer nicht-deutschsprachigen Hochschule erworben haben, müssen ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen.