BAföG erhalten in der Regel deutsche Studierende im Vollzeitstudium (siehe §8 BAföG), wenn ihnen nicht genügend eigene Mittel und Unterhalt der Eltern zur Verfügung stehen (Bedarf). Jedoch darf zu Beginn der Ausbildung das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet sein. Davon gibt es einige Ausnahmen, wie beispielsweise für Studierende, die eigene Kinder erziehen oder eine Behinderung haben und/oder chronisch krank sind.
Rund ums Studium
Studieren besteht nicht nur aus Lernen! Damit der Start in das Studentenleben in neuer Umgebung ein wenig leichter fällt, finden Sie in diesem Bereich Tipps zu Wohnungssuche, Finanzierung, Stipendium, Versicherung und Ihrem paradiesischen Studienort.

Sind Sie BAföG berechtigt?
Das BAföG ist für viele Studierende neben Jobben und Elternfinanzierung die wichtigste Finanzierungsmöglichkeit ihres Studiums. Wenn Sie vorab schon einmal berechnen wollen, ob ein BAföG-Anspruch besteht, finden Sie Hinweise bei den Studierendenwerken. Der Bafögrechner ersetzt jedoch nicht die persönliche Beratung bei Ihrem BAföG-Amt. BAföG wird vom Beginn des Monats an geleistet, in dem der Antrag im Amt eingeht, jedoch frühestens im Monat des Ausbildungsbeginns. Stellen Sie daher möglichst frühzeitig Ihren Antrag. Die Rückzahlung der Regel-BAföG-Förderung setzt übrigens fünf Jahre nach der Förderungshöchstdauer ein. Dabei muss nur der Darlehensanteil (50%) zurückgezahlt werden jedoch höchstens 10.000 Euro. Zinsen fallen nicht an, da der Darlehensanteil beim BAföG zinsfrei ist. Die restlichen 50% sind ein Zuschuss und müssen nicht zurückbezahlt werden sofern Sie fertig studieren.
Ausführliche Informationen finden Sie auf den Seiten
- Sind Ausländer*innen auch berechtigt BAföG zu beziehen?
Neben Deutschen sind auch viele Ausländer*innen BAföG-berechtigt. Vom Grundsatz förderungsberechtigt sind Ausländer*innen, die eine Bleibeperspektive in Deutschland haben und bereits gesellschaftlich integriert sind. Dies sind beispielsweise Personen mit einem Daueraufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU, einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG oder einer Niederlassungserlaubnis. Da die gesetzliche Regelung sehr vielschichtig ist, empfiehlt sich die frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.
- Wie hoch ist die BAföG-Förderung?
Wie viel Geld gezahlt wird, hängt vom Einkommen und Vermögen des Studierenden selbst sowie vom Einkommen der Eltern oder des Ehegatten/Lebenspartners ab und variiert somit von Fall zu Fall. Nicht alle Studierenden erhalten den BAföG-Höchstsatz. Feste Einkommensgrenzen für eine Förderung existieren übrigens nicht.
- Sie benötigen Unterlagen von der Hochschule für das BAföG-Amt?
Sie benötigen eine Immatrikulationsbescheinigung nach § 9 BAföG?
Diese können Sie im Campus-Portal eigenständig ausdrucken.Sie benötigen einen Leistungsnachweis und müssen das Formblatt 5 nach § 47 BAföG ausfüllen lassen?
Dann wenden Sie sich an die/den Prüfungsauschussvorsitzende*n Ihres Studiengangs. - Worauf muss ich beim BAföG besonders achten?
Studienverlauf: Nach dem vierten Fachsemester muss dem Amt für Ausbildungsförderung ein Leistungsnachweis vorgelegt werden, um weiterhin nach dem BAföG gefördert zu werden.
Studiengangswechsel: Die ersten drei Semester gelten als Orientierungsphase und werden für die Höchstdauer der Förderung des neuen Studiums nicht mitgezählt. Für einen mehrfachen Wechsel innerhalb der ersten drei Fachsemester muss für jeden Wechsel ein wichtiger Grund angegeben werden.
Lassen Sie sich von Ihrem BAföG-Amt ausführlich beraten, damit Sie Ihre Förderung nicht verlieren.
Informationen für BAföG-Geförderte
Keine Nachteile beim BAföG wegen Corona
BAföG-Geförderten wird auch bei Schließungen von Schulen und Hochschulen oder Einreisesperren in andere Staaten ihre Ausbildungsförderung weitergezahlt. Das hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) am Freitag, 13. März, in einem Erlass an die Länder geregelt, die das Gesetz vollziehen. Weitere Informationen in der Pressemitteilung des Ministeriums vom 13.3.2020.