Rund ums Studium
Studieren besteht nicht nur aus Lernen! Damit der Start in das Studentenleben in neuer Umgebung ein wenig leichter fällt, finden Sie in diesem Bereich Tipps zu Wohnungssuche, Finanzierung, Stipendium, Versicherung und Ihrem paradiesischen Studienort.
Sind Sie BAföG berechtigt?
Das BAföG ist für viele Studierende neben Jobben und Elternfinanzierung die wichtigste Finanzierungsmöglichkeit ihres Studiums. Im BAföG-Rechner können Sie vorab schauen, ob ein BAföG-Anspruch bestehen könnte. Lassen Sie sich auf jeden Fall zusätzlich vom BAföG-Amt beraten. BAföG wird vom Beginn des Monats an geleistet, in dem der Antrag im Amt eingeht, jedoch frühestens im Monat des Ausbildungsbeginns. Stellen Sie daher frühzeitig Ihren Antrag. Die Rückzahlung der Regel-BAföG-Förderung setzt fünf Jahre nach der Förderungshöchstdauer ein. Dabei muss nur der Darlehensanteil (50%) zurückgezahlt werden, jedoch höchstens 10.000 Euro. Zinsen fallen nicht an, da der Darlehensanteil beim BAföG zinsfrei ist. Die restlichen 50% sind ein Zuschuss und müssen nicht zurückbezahlt werden, sofern Sie fertig studieren.
Ausführliche Informationen
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
Informationen für BAföG-Geförderte
Keine Nachteile beim BAföG wegen Corona
BAföG-Geförderten wird auch bei Schließungen von Schulen und Hochschulen oder Einreisesperren in andere Staaten ihre Ausbildungsförderung weitergezahlt. Das hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) am Freitag, 13. März, in einem Erlass an die Länder geregelt, die das Gesetz vollziehen. Weitere Informationen in der Pressemitteilung des Ministeriums vom 13.3.2020.