Rund ums Studium
Studieren besteht nicht nur aus Lernen! Damit der Start in das Studentenleben in neuer Umgebung ein wenig leichter fällt, finden Sie in diesem Bereich Tipps zu Wohnungssuche, Finanzierung, Stipendium, Versicherung und Ihrem paradiesischen Studienort.
Krankenversicherung
Elektronisches Studenten-Meldeverfahren (SMV)
Studierende, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen immatrikuliert sind, sind kranken- und pflegeversicherungspflichtig. Sie benötigen den Krankenversicherungsnachweis für die Einschreibung
Auf Antrag können Sie sich von der Krankenversicherungspflicht bei Studienbeginn befreien lassen und sich privat versichern. Aber Vorsicht! Eine einmal erfolgte Befreiung ist bis zum Ende des Studiums unwiderruflich. In der Regel sind Studierende in der Krankenversicherung Ihrer Eltern oder Ihres Ehepartners mitversichert und müssen keine Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung leisten. Diese sogenannte Familienversicherung gilt bis zum 25. Lebensjahr.
Sie sind unter 25 Jahre?
Dann können Sie sich familienversichern.
Sie sind über 25 Jahre?
Dann müssen Sie sich studentisch versichern.
Sie sind über 30 Jahre?
Dann müssen Sie sich freiwillig versichern (Achtung: Ausnahmeregelungen beachten).
Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen studentischen Krankenversicherung kann bis zum Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird, bestehen. In wenigen Ausnahmefällen kann die Mitgliedschaft längstens bis zum 37. Lebensjahr bestehen.
Studierende, die aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind (z.B. wegen Erreichen der Höchstsemesteranzahl oder des Höchstalters), haben die Möglichkeit, sich freiwillig weiter zu versichern. Dies muss 3 Monate nach dem Ausscheiden aus der vorherigen Krankenversicherung schriftlich angezeigt werden.
Versicherungsbeiträge:
Krankenversicherung: ca.102,00 € + Zusatzbeitrag
Pflegeversicherung für kinderlose Studierende über 23 J.: ca. 34 € (4%)
Pflegeversicherung mit Kindern oder unter 23 J.: 3,4% (Rabatt um je 0,25% für das zweiten bis fünfte Kind)
Die Angaben sind ohne Gewähr. Bitte überprüfen Sie die Sätze selbst bei Ihrer Krankenkasse.
Elektronisches Studenten-Meldeverfahren (SMV)
Spätestens zum Zeitpunkt der Einschreibung benötigen wir von Ihrer KV eine elektronische Meldung über Ihren Versicherungsstatus (M10). Gemäß §199a SGB V besteht die gegenseitige Meldepflicht bezüglich der Krankenversicherung (KV) zwischen den Krankenkassen und den Hochschulen. Setzen Sie sich daher bitte rechtzeitig mit Ihrer KV in Verbindung, damit diese uns die erforderliche Meldung elektronisch übermitteln kann.
Wenn Sie privat versichert sind, müssen Sie sich mit Ihrer privaten Versicherungsbescheinigung an eine gesetzliche Krankenkasse wenden. Die gesetzliche Krankenkasse meldet im Anschluss uns, der HTWG Hochschule Konstanz, Ihre Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht digital.
Bitte achten Sie darauf, Ihrer Krankenversicherung für die elektronische Meldung die Betriebsnummer der Hochschule Konstanz sowie den Namen und die Hochschulart zu übermitteln:
Hochschule Konstanz (HTWG) - Hochschule für Angewandte Wissenschaften - Betriebsnummer: 627 886 49
Unfallversicherung
Zwar stehen Studierende während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen grundsätzlich unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, allerdings sind nicht alle Aktivitäten gesetzlich unfallversichert. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz besteht ab der Immatrikulation bis zur Exmatrikulation, während des regulären Vorlesungsbesuchs und der Teilnahme an Hochschulveranstaltungen, die dem organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule zuzurechnen sind sowie auf den jeweiligen Hin- und Rückwegen.
Wer jedoch beispielsweise in den Semesterferien einen Ferienjob ausübt, sollte sich bezüglich der Klärung des Unfallversicherungsschutzes an das jeweilige anstellende Unternehmen bzw. die dafür zuständige Berufsgenossenschaft wenden.
Haben Sie einen versicherten Arbeitsunfall erlitten, so müssen Sie das der Hochschule melden, damit diese die vorgeschriebene Unfallmeldung an die Unfallkasse Baden-Württemberg in Karlsruhe vornehmen kann.
Informieren Sie bitte das Studierendensekretariat über den Unfall. Füllen Sie dazu die Unfallanzeige aus und senden diese gerne eingescannt oder abfotografiert per Mail an Ihre zuständige Sachbearbeiterin im Studierendensekretariat. Hier wird geprüft und bestätigt, dass sich Ihr Unfall im Zusammenhang mit dem regulären Vorlesungsbesuch oder der Teilnahme an einer offiziellen Hochschulveranstaltung ereignet hat und die Meldung an die UKBW vorgenommen. Bei Rückfragen zum Unfall(-vorgang) setzt sich die UKBW direkt mit Ihnen in Verbindung.
Haftpflichtversicherung
In vielen Fällen sind Studierende über ihre Eltern haftpflichtversichert. Informieren Sie sich daher ausführlich bevor Sie eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen.