Wirtschaftsrecht

    ... schließt die Lücke zwischen Jura und BWL.

    Fragen zu Bewerbung und Zulassung?

    Wirtschaftsrecht - der Film

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    Interessieren Sie sich für ein Wirtschaftsrechtsstudium und wollen Sie noch weiter über das Fach informieren? Unsere besonderen Angebote für Studieninteressierte finden Sie auf der entsprechenden Seite.

     

    Haben Sie Fragen zu den Bewerbungsvoraussetzungen oder zum Bewerbungsverfahren? Die am häufigsten gestellten Fragen haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt.

     

    Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren (Ablauf, Eingabemaske usw.) und Zulassung wenden Sie sich bitte an Frau Anika Strey.

     

    Brauchen Sie eine Studienfachberatung? Haben Sie inhaltliche Fragen zum Studiengang? Wollen Sie ein Schnupperstudium mitmachen? Silke Heilig beantwortet gerne Ihre Fragen. 

     

    Die Kontaktdaten finden Sie unten auf dieser Seite.

     

    Sie interessieren sich für den Studiengang Wirtschaftsrecht? Sie haben konkrete Fragen zur Bewerbung und Zulassung? 

    • Welchen Abschluss muss ich mitbringen?

      Sie benötigen eine Hochschulzugangsberechtigung; dies kann ein Abitur oder eine Fachhochschulreife sein. Ebenso möglich ist die Zulassung mit einem Meister-Titel oder einem vergleichbaren Abschluss sowie mit einer beruflichen Qualifizierung. 

      Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Zentralen Studienberatung

    • Wie hoch ist der NC im Studiengang?

      Das kann im Voraus nicht genau gesagt werden, da sich dies jedes Semester entsprechend der Bewerberzahl und Qualifikation der Bewerber ergibt. Wir lassen nach Note zu, d.h. wir bilden eine Rangliste anhand der Noten Ihrer Hochschulzugangsberechtigung. Wir heben die Note an, wenn Sie

      • eine einschlägige Berufsausbildung abgeschlossen haben und/oder
      • eine Berufstätigkeit in einem der o.g. Berufe von mindestens 6 Monaten Dauer vorweisen und/oder
      • besonderes außerschulisches Engagement (z.B. freiwilliges soziales Jahr) nachweisen.

      In den letzten Semestern haben wir zum Wintersemester meist zwischen 2,1 bis 2,4 und zum Sommersemester zwischen 2,6 bis 2,7 zugelassen.

       

    • Gibt es weitere Zulassungsvoraussetzungen?

      Nein, Sie brauchen weder ein Vorpraktikum noch müssen andere zusätzliche Voraussetzungen erfüllt werden.

    • Was ist eine einschlägige Berufsausbildung für den Studiengang Wirtschaftsrecht?

      Eine einschlägige Berufsausbildung bedeutet, dass die Ausbildung eine fachspezifische Zusatzqualifikation für den Studiengang vermittelt. Wir haben dazu einen Katalog an Ausbildungsberufen zusammengestellt, bei denen typischerweise eine solche Zusatzqualifikation angenommen werden kann. Zusätzlich gibt es eine Abstufung danach, wie viele Zusatzqualifikationen während der Ausbildung regelmäßig erworben werden.. Je mehr passende Qualifikationen eine Ausbildung vermittelt, desto mehr Bonuspunkte gibt es. Insgesamt kann man bis zu 3 Bonuspunkte bekommen, die Vergabe richtet sich nach dieser Tabelle:

      • aus der Berufshauptgruppe 72: Bankkaufmann /-frau, Investmentfondskaufmann / -frau, Kaufmann / -frau für Versicherung und Finanzen und Steuerfachangestellte(r)
      • aus der Berufshauptgruppe 73: Patentfachanwaltsgestellte(r), Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte(r) und Rechtsanwaltsfachangestellte(r)

      0,3 Notenpunkte

      • aus der Berufshauptgruppe 51: Luftverkehrskaufmann / -frau und Schifffahrtskaufmann / -frau,
      • aus der Berufshauptgruppe 61: Kaufmann / -frau im Groß- und Außenhandel, Immobilienkaufmann / -frau,
      • aus der Berufshauptgruppe 62: Kaufmann / -frau im Einzelhandel, Industriekaufmann / -frau,
      • Aus der Berufshauptgruppe 73: Notarfachangestellte(r) und Justizfachangestellte(r)

      0,2 Notenpunkte

      • aus der Berufshauptgruppe 51: Kaufmann / -frau für Spedition und Logistikdienstleistungen, Kaufmann / -frau im Eisenbahn und Straßenverkehr
      • aus der Berufshauptgruppe 61: Kaufmann / -frau im E-Commerce
      • aus der Berufshauptgruppe 63: Hotelkaufmann / -frau, Veranstaltungskaufmann / -frau
      • aus der Berufshauptgruppe 71: Personaldienstleistungskaufmann / -frau
      • aus der Berufshauptgruppe 73: Verwaltungsfachangestellte(r), Fachangestellte(r) für Arbeitsmarktdienstleistungen, Sozialversicherungsfachangestellte(r)
      • aus der Berufshauptgruppe 92: Kaufmann / -frau für Marketingkommunikation, Kaufmann / -frau für Dialogmarketing, Kaufmann / -frau für Audiovisuelle Medien und Medienkaufmann / -frau, digital und Print

       

      0,1 Notenpunkte

    • Welche Arten von Engagement werden berücksichtigt und gibt es eine Mindestdauer?

      Wir haben eine abschließende Aufzählung aller Dienste u.ä. sowie deren Mindestdauer in unserer Zulassungssatzung zusammengestellt, die als besonderes Engagement berücksichtigt werden können, dies sind im Einzelnen:

      • Anderer Dienst im Ausland (ADiA) mit einer Dauer von min 11 Monaten
      • Bundesfreiwilligendienst mit einer Dauer von min 11 Monate
      • Dienst oder ehrenamtliche Tätigkeit bei den Johannitern min 2 Jahre
      • Dienst oder ehrenamtliche Tätigkeit bei den Maltesern mit einer Dauer von min 2 Jahre
      • Dienst oder ehrenamtliche Tätigkeit bei der Deutschen Lebens-Rettungs-Gemeinschaft (DLRG) mit einer Dauer von min 2 Jahre
      • Dienst oder ehrenamtliche Tätigkeit bei der Feuerwehr mit einer Dauer von min 2 Jahre
      • Dienst oder ehrenamtliche Tätigkeit beim Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) mit einer Dauer von min 2 Jahre
      • Dienst oder ehrenamtliche Tätigkeit beim Deutschen Roten Kreuz (DRK)/DKMS mit einer Dauer von min 2 Jahre
      • Dienst oder ehrenamtliche Tätigkeit beim Technischen Hilfswerk (THW) mit einer Dauer von min 2 Jahre
      • Entwicklungspolitischer Freiwilligendienst weltwärts mit einer Dauer von min 11 Monate
      • Europäischer Freiwilligendienst mit einer Dauer von min 11 Monate
      • Freiwilliger Wehrdienst mit einer Dauer von min 11 Monate
      • Freiwilliges Ökologisches Jahr mit einer Dauer von min 11 Monate
      • Freiwilliges Soziales Jahr mit einer Dauer von min 11 Monate
      • Internationaler Jugendfreiwilligendienst mit einer Dauer von min 11 Monate
      • Zivildienst mit einer Dauer von min 11 Monate
      • Auszeichnung/Preis für Ausbildungsabschluss in einem Ausbildungsberuf des o.g. Katalogs an einschlägigen Ausbildungsberufen oder einem vergleichbaren Ausbildungsberuf
      • Schülerwettbewerb zur Landesgeschichte und Demokratiebildung (Land BW)
      • Politisches Engagement auf kommunaler, Landkreis- oder Bundesebene mit einer Dauer von min. eine Legislaturperiode
    • Was sollte ich mitbringen, wenn ich Wirtschaftsrecht studieren möchte?

      Sie sollten ein Gefühl für die deutsche Sprache haben, gerne argumentieren (schriftlich und mündlich) und ein Verständnis für Struktur und Logik haben. Daneben sollten Sie Spaß an wirtschaftlichen Zusammenhängen und ein gewisses Zahlenverständnis mitbringen.

    Portrait von Silke Heilig

    Silke Heilig
    Studiengangsreferentin WR
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    Anika Strey
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