Vorraussetzung für die Verleihung des Ethikums sind 100 Ethikpunkte und drei benotete Scheine (mindestens 2 davon aus dem Wahl(pflicht)bereich). Ca. 2/3 der Leistungen sollten zusätzlich zu den Pflichtveranstaltungen des Studiums erbracht werden. Zum Thema Ethik muss in jedem Fall ein Einführungsseminar belegt worden sein.
Mit den Ethikpunkten wird die Quantität des Lernvolumens angegeben. 1 Ethikpunkt (EP) bedeutet zwei Zeitstunden Workload. Die Anrechnung von Veranstaltungen / Aktivitäten kann z.B. wie folgt aussehen:
Vorlesung mit 2 ECTs
angenommener Workload pro ECTs: 30 Stunden
gesamter Workload bei 2 ECTS = 60 Stunden
--> 30 Ethikpunkte
Einzelne Studienleistungen
Besuch eines hochschulöffentlichen Vortrags (Teilnahmebestätigung nötig): 1 Ethikpunkt
schriftliches Protokoll zu Vortrag: 1 Ethikpunkt
Anfertigen einer zusätzlichen Studienarbeit: 2-20 Ethikpunkte
Mehrtägiges Blockseminar
Textlektüre und Referat: (z.B.) 36 Stunden = 18 Ethikpunkte
Übungen, auch per E-Mail: (z.B.) 12 Stunden = 6 Ethikpunkte
Besuch des Seminars: 24 Stunden = 12 Ethikpunkte
--> in der Summe 36 Ethikpunkte
"Veranstaltungsteile"
Auch wenn nur einzelne Veranstaltungsteile Bezug zu den Themen Ethik, Nachhaltigkeit, soziale/ interkulturelle Kompetenzen aufweisen, ist eine Anrechnung von Ethikpunkten möglich.
Dazu ist der Umfang des Themenbezugs anhand einer Gliederung darzulegen.
2 Unterrichtsstunden = 1 Ethikpunkt
Projektarbeit
Die freiwillige Mitarbeit zu Nachhaltigkeitsthemen z.B. in Projekten oder in einer Hochschulgruppe kann ggf. ebenfalls angerechnet werden
2 Stunden Arbeitszeit = 1 Ethikpunkt
Zertifikat "Ethikum"
Das Ethikum wird in Baden-Württemberg an Studierende der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften verliehen, welche sich intensiv mit den Themen Ethik und Nachhaltigkeit beschäftigt haben. Es ist für viele Studierende erreichbar!
Das Ethikum dokumentiert Engagement und Kompetenzen für Zukunftsthemen, z.B. gegenüber zukünftigen Arbeitgebern.
Erwerben können das Zertifikat immatrikultierte Studierende, die in ihrer Studienzeit mindestens drei Lehrveranstaltungen zum Thema mit benoteter Leistung abschließen. Das Zertifikat wird vom rtwe (Referat für Technik- und Wissenschaftsethik an den Fachhochschulen des Landes Baden-Württemberg) in Karlsruhe in Abstimmung mit der zuständigen Hochschule ausgestellt.
Für Fragen zum Ethikum können Sie sich gerne wenden an:
Prof. Dr. Maike Sippel, Senatsbeauftragte für Nachhaltigkeit
- Erhalt von Ethikpunkten
- Antrag des Zertifikats
Um das Ethikum zu erlangen, stellen Studierende einen Antrag. Studierende müssen immatrikultiert sein. Folgende Unterlagen werden benötigt:
Dokumentation von Noten und ECTs/Zeitbedarf relevanter Veranstaltungen (Noten müssen im Notenausdruck vorliegen!). Nachweis, welche Veranstaltungen Pflichtfächer oder Wahl-/Wahlpflichtfächer sind (Notenausdruck/SPO).
Sind Veranstaltungen nicht im Notenauszug eingetragen (z.B. Summer School an ausländischer Hochschule), wird ein durch die Lehrperson unterzeichneter Nachweis benötigt
Nachweisformular zum Download
Ausgefüllter Antrag für das Ethikum
Antragsformular zum DownloadBevor Sie anfangen, Punkte für das Ethikum zu sammeln, lassen Sie sich auf jeden Fall von den Prof. Dr. Maike Sippel beraten. Einzelfragen werden geklärt. Danach wird der Antrag vom Ethikbeauftragten der HTWG Konstanz, Prof. Peter Franklin geprüft und an das RTWE (Referat für Technik- und Wissenschaftsethik an den Fachhochschulen des Landes Baden-Württemberg) weitergeleitet.
Referat für Technik- und Wissenschaftsethik an den Fachhochschules des Landes Baden-Württemberg
Info Flyer Voraussetzungen, Antragsweg & Ethikpunkte