FAQ

Bei der Einführung der Verfassten Studierendenschaft stellen sich viele Fragen. Die wichtigsten sollen hier geklärt werden, falls noch welche unbeantwortet bleiben, sagt gerne Bescheid.

Fragen nach der Wahl

Allgemeine Fragen zur VS

Nach der Gremienwahl

  • Ich wurde in einen Fakultätsrat gewählt, was nun?

    Glückwunsch!
    Als Mitglied des Fakultätsrates bist du automatisch ("kraft Amtes") auch eines der Mitglieder deiner Fachschaftsvertretung. Obwohl die einjährige Amtszeit als Studierendenvertreter*In erst im WiSe (ab September) beginnt, müssen die Fachschaftsvertreter*Innen bereits kurz nach der Wahl aktiv werden.

    Die Person, die die meisten Stimmen bei der Wahl zu den studentischen Fakultätsratsmitgliedern bekommen hat, hat die Aufgabe, die erste Sitzung der Fachschaftsvertretung innerhalb von 3 Wochen nach Bekanntgabe der Wahlergebnisse einzuberufen. So steht es in der Organisationssatzung der Verfassten Studierendenschaft (OrSa der VS, siehe Download-Bereich). Bitte checke daher in den Tagen nach der Wahl gründlich deine Mails, da dies der Weg zur Einladung zur Sitzung sein wird.

    Zum Einstieg in die Gremienarbeit haben wir hier ein Video vorbereitet.

  • Bei der Fakultätsratswahl habe ich die meisten Stimmen erhalten, habe ich besondere Aufgaben?

    Tatsächlich hast du eine besondere Aufgabe in deiner Fakultät. Innerhalb von drei Wochen nach Bekanntgabe der Wahlergebnisse muss die erste Sitzung der Fachschaftsvertretung stattfinden, in der der*die Fachschaftssprecher*In gewählt wird. Deine Aufgabe ist es, diese Sitzung einzuberufen, daher solltest du möglichst bald einen Termin für die erste Sitzung festlegen und die anderen Mitglieder dazu einladen. Außerdem ist es deine Aufgabe, die Sitzung bis zur Wahl des*der Sprecher*In zu leiten. Aber keine Sorge, das ist kein Hexenwerk. Tipps findest du in diesem Video.

    Bei Fragen kannst du dich immer per Mail an uns wenden, wir unterstützen dich gerne.

  • Was geschieht in der ersten Sitzung der Fachschaftsvertretung?

    Die erste Sitzung muss innerhalb von drei Wochen nach der Bekanntgabe der Ergebnisse der Gremienwahlen und dient laut Orga-Satzung ausschließlich zur Wahl der*des Fachschaftssprecher*In und der*des Vertreter*In.

    Der*Die Sprecher*In vertritt die Fachschaftsvertretung (FSV) zum Beispiel im StuRa und leitet und organisiert die Sitzungen der FSV.

    Es gibt einige Einschränkungen, wer Sprecher*In der FSV werden kann. Diese sind in der OrSa aufgeführt:

    1. Studentische Senatsmitglieder können nicht FS-Sprecher*In werden.
    2. Personen, die ein Direktmandat für den StuRa haben (Direktgewählte), verlieren dieses, wenn Sie zum*zur Sprecher*In gewählt werden.

    Die erste Sitzung der FSV wird bis zur Wahl von der Person mit der höchsten Stimmenanzahl in den Gremienwahl geleitet. Folgende Punkte sind zu beachten:

    • Beschlussfähigkeit feststellen (Mindestens die Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder des Gremiums müssen anwesend sein)
    • Protokollant*In bestimmen
    • Wahlvorschläge sammeln (Wer möchte Sprecher*In werden?)
    • Wahl von Sprecher*In und Vertreter*In nacheinander. Zur Wahl ist eine einfache Mehrheit (Mehr als die Hälfte aller Stimmen für eine*n Kandidat*In erforderlich, falls diese nicht erreicht wird, gibt es einen zweiten Wahlgang, der genauso abläuft. Wird erneut keine einfache Mehrheit erreicht, ist im dritten Wahlgang gewählt, wer die meisten Stimmen bekommt.
    • Annahme der Wahl durch die Gewählten
    • Sitzung wird beendet. Im besten Fall macht ihr bereits einen Termin für eure erste Sitzung im Wintersemester aus (Die Amtszeit beginnt am 1. September).
    • Das protokollierte Wahlergebnis bitte an Frau Petra Herr übermitteln.
  • Was kann ich tun als frisch gebackenes Senatsmitglied?

    Deine Amtszeit im Senat beginnt erst im September bzw. mit dem Wintersemester, daher kannst du dich erst einmal zurücklehnen. Als Senatsmitglied bist du kraft Amtes auch stimmberechtigtes Mitglied im Studierendenrat (StuRa), dem legislativen, parlamentarischen Gremium der Verfassten Studierendenschaft (VS). Die erste Sitzung des StuRa (konstituierende Sitzung) ist sehr wichtig. Checke am besten regelmäßig deine Mails, ob etwas zur VS dabei ist.

  • Was kann ich tun als frisch gebackenes StuRa-Mitglied?

    Die Amtszeit der StuRa-Mitglieder beginnt unabhängig von ihrer Mitgliedschaft (Direktgewählt, Senatsmitglied oder Fachschaftssprecher*In) erst im Wintersemester und dauert an bis zum, Ende des folgenden Sommersemesters. Für den reibungslosen Einstieg ist es sicherlich sinnvoll, schon mal einen Blick in die Organisationssatzung der Verfassten Studierendenschaft (OrSa der VS) zu werfen, die du im Download-Bereich findest. Die erste Sitzung des StuRa (konstituierende Sitzung) ist sehr wichtig, allerdings sind wir uns selber noch unsicher, wann genau, sie stattfinden soll. Checke am besten regelmäßig deine Mails, ob etwas zur VS dabei ist, wir werden dich rechtzeitig über Näheres informieren.

Allgemein

  • Was bedeutet VS (Verfasste Studierendenschaft)?

    VS steht für Verfasste Studierendenschaft.

    Allgemein: Die VS ist die hochschulpolitische Vertretung aller Studierenden einer Hochschule. Neben hochschulpolitischen Angelegenheiten kann die VS sich auch um Services, Beratungen und Angebote für Studierende kümmern.

    Rechtlich: Alle Studierenden einer Hochschule bilden die Studierendenschaft, die sich eine Verfassung/Satzung geben kann und dadurch eine rechtsfähige Körperschaft öffentlichen Rechts bildet. Definiert werden die Aufgaben der VS im LHG (Landeshochschulgesetz) §65 - §65b LHG

  • Wie weit ist die Einführung der VS an der HTWG?

    An der HTWG wurde im Jahr 2013 bereits eine Organisationssatzung für die VS per Urabstimmung von allen Studierenden angenommen.

    Die Studierendenschaft ist seit 2022 / 23 erfolgreich verfasst

  • Wie ist die VS aufgebaut? Welche Gremien gibt es?

    Die Organisation der VS ist an allen Hochschulen verschieden. Die Organisationssatzung an der HTWG sieht folgenden Aufbau vor:

    Zentrale Organe:

    • Studierendenrat (StuRa), das legislative Organ. Soll sich min. einmal pro Semester treffen und bildet die Meinung der gesamten Studierendenschaft.
      Der Studierendenrat wählt den*die Vorsitzenden der Studierendenschaft aus seinen Reihen.
      Stimmberechtigte Mitglieder sind
      • kraft Amtes: die sechs studentischen Senatsvertreter*Innen sowie 6 Sprecher*Innen der Fachschaften (1 pro Fakultät)
      • 7 direkt von den Studierenden gewählte Vertreter*Innen.
    • Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA), das exekutive Organ.
      Der*Die Vorsitzende der Studierendenschaft leitet den AStA. Durch Referate können Aufgabenbereiche bzw. Vorhaben zusammengefasst und zentral betreut werden. Freiwillige können in den Referaten mitwirken, ohne gewählt werden zu müssen.
      Stimmberechtigte Mitglieder sind
      • Vorsitzende*r
      • Finanzreferent*In
      • 2-6 weitere Referent*Innen

     

    Dezentrale Organe:

    • Fachschaftsvertretungen vertreten die Studierenden einer Fakultät in hochschulpolitischen Angelegenheiten. Sie wählen eine*n Sprecher*In, die*der die Fachschaft im StuRa vertritt.
      Mitglieder der Fachschaftsvertretung sind kraft Amtes die jeweiligen studentischen Fakultätsratmitglieder.
  • Wie viel Engagierte sind für die VS erforderlich?

    Die Organisationssatzung der VS sieht verschiedene Ämter und Mandate in den Gremien vor. Niemand ist verpflichtet, Ämter zu übernehmen, allerdings kann nur so demokratische Teilhabe erreicht werden. In der Orga-Satzung sind diverse Positionen in der VS beschrieben und die Anforderungen definiert. Für den VS-Betrieb sind schon ca. 10 Engagierte ausreichend, insgesamt stehen allerdings hochschulweit 76 Ämter zur Verfügung:

    • 6 studentische Senatsvertreter*Innen
    • 56 studentische Fakultätsratsvertreter*Innen
    • 7 direkt gewählte Studierenrats-Mitglieder
    • 1 Finanzreferent*In im AStA
    • 6 Referent*Innen im AStA
  • Wird es noch Fachschaften wie heute geben?

    Die heutigen Fachschaften sind Gruppen engagierter Studierender, die sich um Belange, Services und Veranstaltungen für die Studierenden kümmern. Die Einführung der VS dient insbesondere zur hochschulpolitischen Legitimiation der Vertretenden. Dass nur noch gewählte Studierende ein Stimmrecht in den Fachschaftsvertretungen haben, muss keinesfalls das Aus für die bisherige Lockerheit der Fachschaften bedeuten. Durch Integration von freiwilligen (nicht gewählten) Studierenden in Referaten oder Arbeitsgruppen oder durch den Betrieb der Fachschaft als Parallelveranstaltung (z. B. als Hochschulgruppe) zu der gewählten Fachschaftsvertretung kann ohne Weiteres weiterhin viel geleistet werden.

    Anders als bisher kann im Rahmen der Finanzordnung der VS geregelt werden, dass den Fachschaftsvertretungen Gelder zur Verfügung stehen.

  • Wie viel Geld kostet die VS? Welche Beiträge müssen gezahlt werden?

    Gesetzlich ist geregelt, dass die VS die Möglichkeit hat, ihre Ausgaben durch Studierendenbeiträge zu decken. Das heißt, dass der Semesterbeitrag der Studierenden erhöht wird, sodass der VS ein Budget zur Verfügung steht. Geplante Ausgaben muss die VS in einem Haushaltsplan festhalten.

    In anderen baden-württembergischen Hochschulen liegt der Beitrag zwischen 10 und 25 € pro Student*In und Semester. Zu Beginn der VS ist beispielsweise ein Beitrag von 15 € pro Semester denkbar. Damit stünden der VS jährlich ca. 150 000 € zur Verfügung. Mit dem Geld müssen Personalkosten (1 - 2 halbe Stellen) und Verbrauchskosten (Büromaterialien, IT etc.) gedeckt werden und darüber hinaus können Angebote wie das Kulturticket, Sommerfest, Erstie-Partys, Rechtsberatung, Materialverleih, Sprachkurse, Vorträge uvm. finanziert werden.

    Unseren aktuellen Haushaltsplan findest du im Download-Bereich.

  • Warum ist eine VS besser als die aktuellen Strukturen?

    Die VS gibt uns Studierenden mehr Möglichkeiten hochschulpolitisch Einfluss auf die Hochschule zu nehmen. Gleichzeitig legitimiert die Wahl die Studierendenvertreter*Innen und sorgt für eine klare Struktur mit eindeutigen Ansprechpartner*Innen innerhalb der Hochschule. Auch finanziell und rechtlich ist die Studierendenschaft innerhalb einer VS unabhängiger von der Hochschul-Verwaltung.

  • Was ist der VS gesetzlich vorgeschrieben?

    Im Landeshochschulgesetz sind die Aufgabenbereiche der VS definiert. Weiterhin ist die strukturelle Organisation vorgeschrieben. Auch gibt es Vorgaben, dass es eine*n Haushaltsbeauftragte*n geben muss und dass bei der Erhebung der Beiträge die sozialen Belange der Studierenden berücksichtigt werden müssen. Welche Vorhaben die VS umsetzt und welche Haltung sie einnimmt, ist in keiner Weise vorgeschrieben und der Handlungsspielraum ist immens.

  • Kann der Verein "Wirtschaftsrechtler am See e.V." weiter existieren?

    Ja, es gibt andere Hochschulen in Baden-Württemberg, an denen Vereine und Fachschaften koexistieren. Die mögliche Verbindungen zwischen Verein und VS muss noch im bilateralen Austausch genauer ausgearbeitet werden. Es ist im Interesse der VS individuelle Organisationsstrukturen zu ermöglichen. Auch die Übertragung von Mitteln aus der VS auf den Verein ist offenbar möglich.

    Beispiele dafür sind an der Uni Freiburg und der Uni Stuttgart zu finden.

  • Wer steht hinter der Einführung der VS?

    Seit 2013 gab es regelmäßig das Bestreben, die VS einzuführen, zuletzt 2016. In diesem Jahr wird das Vorhaben insbesondere von Mitgliedern des aktuellen AStA vorangetrieben. Das Hochschulpräsidium unterstützt die Einführung genauso wie viele weitere Stellen der Hochschulverwaltung.