Der Studierendenrat (StuRa)

Was wir im StuRa machen

  1. Gesetzgebung:
    Als legislatives Gremium ist der StuRa für die Erstellung und Verabschiedung von Gesetzen und Richtlinien verantwortlich, die die Studierendenschaft betreffen. Dies kann die Festlegung von Regeln für die Wahl von AStA-Referenten, die Verwendung von Studierendenschaftsbeiträgen oder die Organisation von Veranstaltungen umfassen.
  2. Vertretung der Studierenden:
    Der StuRa vertritt die Interessen der Studierenden gegenüber der Hochschule, der Hochschulleitung und der Öffentlichkeit. Dies beinhaltet die Vertretung der Studierenden in Gremien der Hochschule, die Mitwirkung an der Gestaltung von Studienbedingungen und die Vertretung der Studierenden in der Öffentlichkeit.
  3. Beteiligung an Entscheidungsprozessen:
    Der StuRa ist an wichtigen Entscheidungsprozessen beteiligt, die die Studierendenschaft betreffen. Dies kann die Beteiligung an der Berufung von Professoren, die Verwaltung von Sozialbeiträgen, Semestertickets und kulturellen Veranstaltungen sowie die hochschulpolitische und politische Vertretung der Studierenden umfassen.
  4. Wahl der AStA-Referenten:
    Der StuRa ist auch für die Wahl der AStA-Referenten verantwortlich. Die AStA-Referenten sind die Exekutive der Verfassten Studierendenschaft und setzen die Beschlüsse des StuRa um.