Zulassungsvoraussetzung ist ein abgeschlossener, erster berufsqualifizierender Abschluss (BEng, BSc, Dipl.-Ing) in einer fachlich passenden Richtung wie beispielsweise Maschinenbau oder andere artverwandte Ingenieursstudiengänge. Da die Anzahl der Studienanfängerplätze im Masterstudiengang MEI auf 15 beschränkt ist, findet ein Auswahlverfahren statt. Dieses Auswahlverfahren orientiert sich an der Überdurchschnittlichkeit des vorausgesetzten Studienabschlusses (Abschlußnote muss mindestens 2,5 oder besser sein). Die Einzelheiten regelt die Zulassungssatzung.
Aus allen bis zur Bewerbungsfrist vorliegenden Bewerbungen wird eine Rangfolge für die Zulassung gebildet. Dazu wird im Wesentlichen die Abschlussnote des Bachelorstudium herangezogen. Je nachdem, wie viele Bewerbungen vorliegen, kann die Note, mit der Sie einen Studienplatz bekommen, von Semester zu Semester variieren.
Eine Note von 1,0 - 1,7 in den folgenden Fächern verbessert die Note um ein Zehntel: Mathematik, Projektmanagement, Qualitätsmanagement, Allgemeine BWL, Kostenrechnung.
Eine Arbeitstätigkeit nach dem Bachelor Abschluss verbessert die Note wie folgt: ab einem Jahr => 0,1, ab zwei Jahre => 0,2, 3 und mehr Jahre => 0,3
Es werden keine weiteren spezifischen Eignungstests durchgeführt. Auf Basis der Liste lässt das Studierendenreferat entsprechend der zur Verfügung stehenden Plätze Bewerber zum Studium zu. Es werden in der Regel mehr Bewerber zugelassen als Studienplätze zur Verfügung stehen, da einige Interessenten sich an mehr als einer Hochschule bewerben und den Studienplatz ggf. nicht annehmen. Sie erhalten dann einen schriftlichen Zulassungsbescheid.