Prüfungsangelegenheiten

    Auf der Seite Prüfungsangelegenheiten finden Sie alle Studien- und Prüfungsordnungen (SPO), Zulassungssatzungen, Modalitäten zur Prüfungsan- und -abmeldung, Notenberechnung und vieles mehr.

    Durchschnittsnote | Ranking

    Durchschnittsnotenberechnung für Bachelorstudierende

    Voraussetzungen:

    • Sie müssen mindestens im 6. Lehrplansemester Ihres Studienganges eingestuft sein.
    • Nur vollständig erbrachte Module gehen in die Berechnung ein. Module, deren Status noch PV (Prüfung vorhanden) ist, fließen nicht in die Berechnung mit ein.
    • Das Praktische Studiensemester (PSS) muss erfolgreich absolviert und im Notenportal eingetragen sein (sollte dies nicht der Fall sein, bitte die Eintragung in Ihrem Studiengang abklären lassen)
    • Eine Bearbeitung kann aufgrund der Vielzahl der Anfragen nur noch erfolgen, wenn im Betreff der Mail zuerst Ihr
      • Studiengang und
      • Matrikelnummer und das
      • Studiensemester (muss > 5 sein) angegeben sind!!

    Danke für Ihr Verständnis!!!

    Anleitung:

    Falls Sie einen Antrag in begründeten Fällen in englischer Sprache benötigen, können Sie den Antrag dazu als PDF downloaden und direkt an Ihre Sachbearbeiterin Frau Auer oder Frau Dunkelmann-Müller senden. 

     

    Tool Berechnung Durchschnittsnote

    • Sie können über unser Tool selbst Ihre derzeitige Durchschnittsnote berechnen und mit künftigen Noten einen Blick in die Zukunft wagen ("was wäre wenn").
      Das Tool erhalten Sie auf Anfrage beim Zentralen Prüfungsamt (bitte in diesem Absatz auf die Überschrift  TOOL ZUR BERECHNUNG ... klicken).
    • Hinweis: unter der Prüfungsnummer 80000 wird die Durchschnittsnote auch angezeigt. Falls sie nicht sichtbar oder nicht aktuell ist, senden Sie bitte eine kurze Mail an zprfamt@htwg-konstanz.de senden und im Betreff "Aktualisierung Durchschnittsnote" und Ihre Matrikelnummer angeben.

    Durchschnittsnotenberechnung für Masterstudierende

    Voraussetzungen:

    • Sie müssen mindestens im 3. Lehrplansemester Ihres Studienganges eingestuft sein.
    • Nur vollständig erbrachte Module gehen in die Berechnung ein. Module, deren Status noch PV (Prüfung vorhanden) ist, fließen nicht in die Berechnung mit ein.
    • Eine Bearbeitung kann aufgrund der Vielzahl der Anfragen nur noch erfolgen, wenn im Betreff der Mail zuerst Ihr
      • Studiengang und
      • Matrikelnummer und das
      • Studiensemester (muss > 2 sein) angegeben sind!!

    Danke für Ihr Verständnis!!!

     

    Anleitung:

    Falls Sie einen Antrag in begründeten Fällen in englischer Sprache benötigen, können Sie den Antrag dazu als PDF downloaden und direkt an Ihre Sachbearbeiterin Frau Auer oder Frau Dunkelmann-Müller senden. Für MAR kann keine Bescheinigung erstellt werden; die Noten werden im Studiengang verwaltet.

    Ranking

    • Eine Bestätigung für Stipendiaten, ob Ihre Leistungen zu den x% Besten Ihres Jahrgangs gehören, ist grundsätzlich erst nach Abschluss des Studiums auf Anfrage möglich.
    • Während des Studiums ist dies aus technischen Gründen nicht möglich.
    • Für weitere Informationen wenden Sie sich per Mail an das Zentrale Prüfungsamt.