Prüfungsangelegenheiten
Auf der Seite Prüfungsangelegenheiten finden Sie alle Studien- und Prüfungsordnungen (SPO), Zulassungssatzungen, Modalitäten zur Prüfungsan- und -abmeldung, Notenberechnung und vieles mehr.
Durchschnittsnote | Ranking
Durchschnittsnotenberechnung für Bachelorstudierende
Voraussetzungen:
- Sie müssen mindestens im 6. Lehrplansemester Ihres Studienganges eingestuft sein.
- Nur vollständig erbrachte Module gehen in die Berechnung ein. Module, deren Status noch PV (Prüfung vorhanden) ist, fließen nicht in die Berechnung mit ein.
- Das Praktische Studiensemester (PSS) muss erfolgreich absolviert und im Notenportal eingetragen sein (sollte dies nicht der Fall sein, bitte die Eintragung in Ihrem Studiengang abklären lassen)
- Eine Bearbeitung kann aufgrund der Vielzahl der Anfragen nur noch erfolgen, wenn im Betreff der Mail zuerst Ihr
- Studiengang und
- Matrikelnummer und das
- Studiensemester (muss > 5 sein) angegeben sind!!
Danke für Ihr Verständnis!!!
Anleitung:
- Die Berechnung der aktuellen Durchschnittsnote kann aufgrund der unterschiedlichen Prüfungsordnungen und der Zuordnung der Wahlpflichtfächer nicht automatisch erfolgen.
- Daher beantragen Sie die Generierung der Durchschnittsnote bei Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin kurz per Mail (der bisherige Antrag ist dafür nicht mehr notwendig)
- Sobald in Ihrem Notenportal die Prüfungsnummer 80000 erstmalig erscheint oder aktualisiert ist, können Sie sich die Bescheinigung in Ihrem Portal Studienangelegenheiten aufrufen und/oder drucken.
- Sie finden die Bescheinigung unter Studiumsverwaltung | Studienbescheinigungen | Bescheinigung aktuelle Durchschnittsnote
Falls Sie einen Antrag in begründeten Fällen in englischer Sprache benötigen, können Sie den Antrag dazu als PDF downloaden und direkt an Ihre Sachbearbeiterin Frau Auer oder Frau Dunkelmann-Müller senden.
- Sie können über unser "Tool zur Berechnung der Durchschnittsnote" selbst Ihre derzeitige Durchschnittsnote berechnen und mit künftigen Noten einen Blick in die Zukunft wagen ("was wäre wenn").
Das Tool erhalten Sie auf Anfrage beim Zentralen Prüfungsamt
Durchschnittsnotenberechnung für Masterstudierende
Voraussetzungen:
- Sie müssen mindestens im 3. Lehrplansemester Ihres Studienganges eingestuft sein.
- Nur vollständig erbrachte Module gehen in die Berechnung ein. Module, deren Status noch PV (Prüfung vorhanden) ist, fließen nicht in die Berechnung mit ein.
- Eine Bearbeitung kann aufgrund der Vielzahl der Anfragen nur noch erfolgen, wenn im Betreff der Mail zuerst Ihr
- Studiengang und
- Matrikelnummer und das
- Studiensemester (muss > 2 sein) angegeben sind!!
Danke für Ihr Verständnis!!!
Anleitung:
- Die Berechnung der aktuellen Durchschnittsnote kann aufgrund der unterschiedlichen Prüfungsordnungen und der Zuordnung der Wahlpflichtfächer nicht automatisch erfolgen.
- Daher beantragen Sie die Generierung der Durchschnittsnote bei Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin kurz per Mail (der bisherige Antrag ist dafür nicht mehr notwendig)
- Sobald in Ihrem Notenportal die Prüfungsnummer 80000 erstmalig erscheint oder aktualisiert ist, können Sie sich die Bescheinigung in Ihrem Portal Studienangelegenheiten aufrufen und/oder drucken. Das Semester muss das aktuelle sein.
- Sie finden die Bescheinigung unter Studiumsverwaltung | Studienbescheinigungen | Bescheinigung aktuelle Durchschnittsnote
Falls Sie einen Antrag in begründeten Fällen in englischer Sprache benötigen, können Sie den Antrag dazu als PDF downloaden und direkt an Ihre Sachbearbeiterin Frau Auer oder Frau Dunkelmann-Müller senden. Für MAR kann keine Bescheinigung erstellt werden; die Noten werden im Studiengang verwaltet.
Ranking
- Eine Bestätigung für Stipendiaten, ob Ihre Leistungen zu den x% Besten Ihres Jahrgangs gehören, ist grundsätzlich erst nach Abschluss des Studiums auf Anfrage möglich.
- Während des Studiums ist dies aus technischen Gründen nicht möglich.
- Für weitere Informationen wenden Sie sich per Mail an das Zentrale Prüfungsamt.
