Merkmale einer Beglaubigung:
- das Dienstsiegel (Abbildung oben links) muss auf allen Seiten sichtbar sein. Dazu werden die Ecken umgeknickt, die Seiten versetzt übereinander gelegt und mit dem Dienstsiegel gestempelt. In diesem Fall genügt die Erklärung über die Beglaubiguung und die Unterschrift der beglaubigenden Person nur auf einer Seite
- ein Notar beglaubigt mit Schnur und Prägesiegel. Auch in diesem Fall genügt die Erklärung und die Unterschrift des Notars auf nur einer Seite
- Beglaubigungen durch Übersetzer*innen können wir nicht anerkennen
Wo kann ich Dokumente beglaubigen lassen?
Beglaubigungen außerhalb von Deutschland:
- deutsche Botschaften und Konsulate
- ausstellende Institutionen (z.B. Schulen, Universitäten), wenn wir die Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag erhalten
- Apostillen von Notaren nur dann, wenn Deutschland Apostillen aus diesem Land akzeptiert. Hier finden Sie die Auflistung dieser Länder
Beglaubigungen innerhalb von Deutschland:
- Rathäuser/ Bürgerämter
- Notare
- Kreisverwaltungen/ Gemeindeverwaltung
- staatliche Hochschulen
Beglaubigungen von folgenden Stellen erkennen wir nicht an:
Kirchliche Einrichtungen (z.B. Pfarrämter), Dolmetscher, Krankenkassen, Banken oder der AStA.