Studienkolleg

    Willkommen beim Studienkolleg der Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg

    FAQ

    Hier haben wir für Sie häufige Fragen zusammengefasst

    • Wann endet die Bewerbungsfrist?

      Zeugnisanerkennung für die Bewerbung an den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Baden- Württemberg

      Für die Zeugnisanerkennung können Sie sich jederzeit bewerben, es gibt hier keine Bewerbungsfrist. Beachten Sie aber die Bewerbungsfristen der Hochschulen, an denen Sie sich bewerben.

      Unsere Bearbeitungszeiten können, je nach Zeitpunkt, zu dem Sie sich bewerben, 3-4 Wochen betragen.

      Bewerbung zum Studienkolleg der HTWG Konstanz

      Für die Bewerbung zum Studienkolleg gelten die Fristen 1. Mai für das darauffolgende Wintersemester und 1. November für das darauffolgende Sommersemester als Bewerbungsfrist.

    • Beglaubigungen

      Merkmale einer Beglaubigung:

      Beglaubigungen & Übersetzungen | uni-assist e.V.

      • das Dienstsiegel (Abbildung oben links) muss auf allen Seiten sichtbar sein. Dazu werden die Ecken umgeknickt, die Seiten versetzt übereinander gelegt und mit dem Dienstsiegel gestempelt. In diesem Fall genügt die Erklärung über die Beglaubiguung und die Unterschrift der beglaubigenden Person nur auf einer Seite
      • ein Notar beglaubigt mit Schnur und Prägesiegel. Auch in diesem Fall genügt die Erklärung und die Unterschrift des Notars auf nur einer Seite
      • Beglaubigungen durch Übersetzer*innen können wir nicht anerkennen

      Wo kann ich Dokumente beglaubigen lassen?

      Beglaubigungen außerhalb von Deutschland:

      • deutsche Botschaften und Konsulate
      • ausstellende Institutionen (z.B. Schulen, Universitäten), wenn wir die Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag erhalten
      • Apostillen von Notaren nur dann, wenn Deutschland Apostillen aus diesem Land akzeptiert. Hier finden Sie die Auflistung dieser Länder  

      Beglaubigungen innerhalb von Deutschland:

      • Rathäuser/ Bürgerämter
      • Notare
      • Kreisverwaltungen/ Gemeindeverwaltung
      • staatliche Hochschulen

      Beglaubigungen von folgenden Stellen erkennen wir nicht an:

      Kirchliche Einrichtungen (z.B. Pfarrämter), Dolmetscher, Krankenkassen, Banken oder der AStA.

      In Ländern, in denen die Deutschen Botschaften und Konsulate nachweislich keine Beglaubigungen von Zeugnissen durchführen, können wir, je nach Einzelfall und Herkunftsland der Zeugnisse, auch Beglaubigungen durch das Bildungs- oder das Außenministerium anerkennen.

    • Deutschkenntnisse

      Deutsche Sprachkenntnisse für die direkte Zulassung zum Studium in Deutschland:

      • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Zweite Stufe - oder ein von der Kultusministerkonferenz als gleichwertig anerkanntes Sprachzeugnis
      • Feststellungsprüfung
      • DSH 2 oder 3
      • TestDaF (mindestens 16 Punkte) mit einem Durchschnitt von 4,0 oder 5,0
      • Nachweise deutscher Sprachkenntnisse, die durch bilaterale Abkommen oder sonstige von der KMK und HRK getroffene Vereinbarungen als für die Aufnahme eines Hochschulstudiums hinreichender Sprachnachweis anerkannt wurden
      • das Große und das Kleine Deutsche Sprachdiplom
      • telc Deutsch C1 Hochschule
      • Zeugnis über das bestandene Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS) des Goethe-Instituts
      • die "Deutsche Sprachprüfung II" des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts München für Kandidaten, deren Erstsprache nicht Deutsch ist
      • ÖSD C2

      Wenn Sie einen Studiengang besuchen, der komplett in englischer Sprache unterrichtet wird, erkundigen Sie sich bitte an der betreffenden Hochschule, ob Sie einen Deutschnachweis benötigen. Bei uns müssen Sie dann für die Anerkennung Ihrer Zeugnisse keinen Deutschnachweis vorlegen.

      Deutschkenntnisse für den Besuch des Studienkollegs bzw. für die Teilnahme am Aufnahmetest

      • Deutsches Sprachdiplom der KMK- Erste Stufe
      • Zertifikat B1 des Goethe- Instituts, sofern die Prüfung im Ausland abgelegt wurde
      • ÖSD Zertifikat B1 des Österreichischen Sprachdiplom Deutsch (ÖSD)
    • Können meine Zeugnisse auch online verifiziert werden?

      Online Verifizierung von Zeugnissen

      Sofern es möglich ist, Ihre Zeugnisse online zu verifizieren, machen wir von dieser Möglichkeit Gebrauch. Voraussetzung dafür ist die Sicherheit der zugrundeliegenden Quelle. Dies muss im Einzelfall von uns überprüft werden.

      In folgenden Fällen ist in der Regel eine online Verifizierung möglich:

      1. Codekarte der Hochschulaufnahmeprüfung aus der Türkei
      2. Sekundarschulzeugnisse aus Indien (nicht in allen Fällen ist eine online Verifizierung möglich)
      3. Cambridge Assessment Certificates
      4. Elektronische Apostillen aus den Ländern, aus denen Deutschland Apostillen anerkennt (beachten Sie dazu bitte auch unsere Informationen im Abschnitt "Beglaubigungen"), sofern das der Apostille zugrundeliegende Zeugnisdokument ebenfalls online ersichtlich ist.
      5. Sekundarschulabschlusszeugnisse des West African Senior School Certificate (die Einsichtnahme muss von Ihnen bei der ausstellenden Schule veranlasst werden)
      6. IB-Diploma (die Einsichtnahme muss von Ihnen bei der ausstellenden Schule veranlasst werden)

      Bitte beachten Sie, dass nicht in allen Fällen die online Verifizierung möglich sein wird. Wenn dies nicht der Fall ist, kann eine Zeugnisanerkennung nur bei Vorlage beglaubigter Dokumente ausgestellt werden.

    • Wie sind meine Chancen einen Studienplatz in Deutschland zu bekommen?

      Für Nicht-EU-Bürger sind in Baden-Württemberg je nach Hochschule 8-10 % aller Studienplätze reserviert. EU-Bürger bewerben sich wie die deutschen Studienbewerber um einen Studienplatz.

      Die Plätze werden nach der Durchschnittsnote des Abschlusszeugnisses vergeben. Wegen der Studiengebühren für internationale Studierende in Baden-Württemberg sind die Chancen auf einen Studienplatz zur Zeit recht gut.

    • Welche Unterlagen muss ich an das Studienkolleg schicken, damit meine Zeugnisse geprüft werden?

      Die Liste mit den notwendigen Unterlagen finden Sie auf der Seite 2 des Antrags auf Zeugnisanerkennung. Bitte lesen Sie sich, bevor Sie uns die Unterlagen zuschicken, noch unsere länderspezifischen Hinweise durch.

      Den Antrag können Sie bei uns erst stellen, nachdem Sie Ihr Schulabschlusszeugnis erhalten haben, vorher ist das nicht möglich. Nur das Sprachzeugnis können Sie uns noch später nachreichen.

    • Ich bin nicht in Deutschland. Kann ich trotzdem an Ihren Prüfungen teilnehmen?

      Derzeit findet unser Aufnahmetest online statt. Daher können Sie auch teilnehmen, wenn Sie sich noch nicht in Deutschland aufhalten.

    • Muss ich Studiengebühren bezahlen?

      Ja. Internationale Studierende in Baden-Württemberg müssen Studiengebühren in Höhe von 1.500 Euro pro Semester bezahlen (plus einen Beitrag in Höhe von ca. 170 Euro). Bitte bewerben Sie sich nur am Studienkolleg der Hochschule Konstanz, wenn Sie auch in Baden-Württemberg studieren möchten und bereit sind, Studiengebühren zu bezahlen.

      Ausnahme von den Studiengebühren: Studierende mit einem deutschen Pass, Studierende mit einem deutschen Elternteil, Studierende mit einem Pass aus einem EU-Land, anerkannte Flüchtlinge.

      Für den Besuch des Studienkollegs bezahlen Sie jedoch noch keine Studiengebühren, sondern lediglich eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 167,50 € pro Semester.

    • Kann ich nach dem Studienkolleg in Konstanz in einem anderen Bundesland studieren?

      Das Abschlusszeugnis wird von allen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Deutschland und von allen Universitäten in Baden-Württemberg anerkannt. In der Praxis klappt ein Wechsel in ein anderes Bundesland häufig aber nicht. Grund: Sie erhalten das Zeugnis vom Studienkolleg (z.B. nach dem Wintersemester) erst nach der Bewerbungsfrist. An den Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg kann das Abschlusszeugnis nachgereicht werden, an anderen Hochschulen aber nicht. Das bedeutet: Sie müssen in Baden-Württemberg studieren (und Studiengebühren bezahlen) oder Sie verlieren ein Semester.

    • Was kostet die Zeugnisanerkennung?

      Für die Anerkennung Ihrer Zeugnisse fallen keine Gebühren an. Sie ist kostenfrei.