Studienkolleg
Willkommen beim Studienkolleg der Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg
Antrag auf Zeugnisanerkennung
1. Online-Antrag für eine schnelle Zeugnisanerkennung für Ihre Bewerbung um einen Studienplatz
Ihren Antrag auf Zeugnisanerkennung stellen Sie online. Dazu füllen Sie bitte unser digitales Antragsformular aus und laden die erforderlichen Dokumente hoch. Sie erhalten dann eine Eingangsbestätigung mit wichtigen Informationen zum weiteren Ablauf.
Die Bearbeitungsdauer dauert zwischen ein bis vier Wochen, je nachdem, wieviele Anträge wir in diesem Zeitraum zu bearbeiten haben. Bitte fragen Sie nicht nach, ob Ihr Antrag schon bearbeitet wurde, da uns die Beantwortung dieser Anfragen Zeit kostet und die Bearbeitungszeiten verlängert. Auf unserer Website finden Sie immer die aktuelle Bearbeitungsdauer.
Sobald wir Ihren Antrag bearbeitet haben, erhalten Sie von uns eine E-Mail, in der wir Sie über das Ergebnis informieren. Diese E-Mail können Sie (als PDF) für Ihre Bewerbung an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg verwenden. Auf Ihren Wunsch hin versenden wir die E-Mail auch an die Hochschulen, bei denen Sie sich bewerben. Angaben dazu können Sie im Antragsformular machen.
2. Formelle Zeugnisanerkennung für die Immatrikulation
Wenn Sie eine Zulassung für einen Studienplatz erhalten haben, möchten die Hochschulen vor der Immatrikulation normalerweise eine "formelle Zeugnisanerkennung". Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Hochschule danach, ob diese von Ihnen eine formelle Zeugnisanerkennung möchte. Wenn dies der Fall ist, schicken Sie uns bitte Ihre Bildungsnachweise per Post. Wir benötigen
- Kopien der Originalzeugnisse, beglaubigt durch eine autorisierte Person oder Behörde (lesen Sie dazu bitte unbedingt unsere Hinweise! Ohne ausreichend beglaubigte Zeugniskopien können wir Ihnen keine Zeugnisanerkennung ausstellen!). Zu den Zeugnissen gehört der Nachweis über den Abschluss (zum Beispiel Schulzeugnis über den Erwerb der Hochschulreife oder bei einem Studienabschluss die Bachelorurkunde) und die Fächer- und Notenübersicht (Transcript/Notenkonto). Achten Sie bitte unbedingt darauf, dass das Notensystem der Bildungseinrichtung ersichtlich ist. Dies benötigen wir, um Ihre Note in das deutsche Notensystem umzurechnen. Falls es in Ihrem Herkunftsland eine Hochschulaufnahmeprüfung gibt, reichen Sie bitte auch einen Nachweis über diese ein.
- Übersetzungen dieser Nachweise, sofern die Originalzeugnisse nicht auf Englisch oder Französisch verfasst sind
- eine unbeglaubigte Kopie Ihres Passes
- falls vorhanden einen Nachweis über Ihre Deutschkenntnisse auf dem Niveau für den Hochschulzugang zu deutschsprachigen Studiengängen. Falls Sie dies nicht haben oder einen englischsprachigen Studiengang besuchen werden, kann Ihr Antrag auch ohne diesen Nachweis bearbeitet werden
Schicken Sie die Unterlagen bitte an folgende Adresse:
Hochschule Konstanz
Studienkolleg
Alfred-Wachtel-Str. 8
78462 Konstanz
Deutschland
Bearbeitungszeit der Anträge
beträgt zur Zeit ca. vier bis fünf Wochen.
Eingangsbestätigung
Sie erhalten keine Bestätigung per E-Mail oder Post über den Eingang Ihres Antrags auf Zeugnisanerkennung.
Bearbeitungsdauer
Die aktuelle Bearbeitungsdauer für Ihren Antrag auf Zeugnisanerkennung beträgt vier bis fünf Wochen.
Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse
Wenn Sie eine direkte Hochschulzugangsberechtigung haben, brauchen Sie noch einen Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse:
- Wenn Sie uns ein Sprachzeugnis über mind. DSH-2 oder TestDaF 4,0 etc. bereits mitgeschickt haben, erhalten Sie von uns eine Bescheinigung, mit der Sie sich direkt an der gewünschten Hochschule für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg bewerben können.
- Wenn Sie uns das Sprachzeugnis nicht mitschicken, erhalten Sie von uns eine bedingte Zugangsberechtigung. In dem Fall müssen Sie Ihr Sprachzeugnis bei Ihren Bewerbungen an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg nachreichen, sobald es Ihnen vorliegt. Die Hochschulen entscheiden, welche Sprachkenntnisse gefordert werden.
- Ausnahme: Wenn Sie sich für ein rein englischsprachiges Studienprogramm bewerben, benötigen wir keinen deutschen Sprachnachweis. Erkundigen Sie sich an der Hochschule, an der Sie sich bewerben, welche Sprachnachweise dort verlangt werden.
Informationen zu den deutschen Sprachkenntnissen für den direkten Hochschulzugang
Ausnahmen
- Für Bewerbungen an Universitäten sind wir nicht zuständig.
- Bewerber aus Nicht-EU-Ländern, die sich für englischsprachige Bachelorprogramme an der International Business (BSC)- Hochschule Reutlingen bewerben, tun dies bitte direkt an der Hochschule.
- Deutsche Staatsbürger mit ausländischem Reifezeugnis, die sich für ein Bachelorprogramm bewerben wollen, bewerben sich nicht bei uns. Sie brauchen eine Zeugnisanerkennung des Regierungspräsidiums Stuttgart. Wenn Sie allerdings das Studienkolleg besuchen müssen oder sich für ein Masterprogramm bewerben, können Sie die Zeugnisanerkennung bei uns beantragen. Die Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen ist eine vergleichende Einstufung, keine Zeugnisanerkennung. Für die Bewerbung an einer Hochschule reicht dieses Dokument nicht aus.
- Staatsbürger eines Landes der Europäischen Union (EU), die an den Hochschulen Pforzheim, Karlsruhe oder Ravensburg-Weingarten studieren möchten, bewerben sich bitte direkt an diesen Hochschulen.
- Ausländische Bewerber mit deutschem Schulabschluss: Ausländische Bewerber für ein Bachelorprogramm bewerben sich bitte direkt an der Hochschule, an der sie studieren möchten, wenn sie einen der folgenden Abschlüsse haben:
- deutsches Reifezeugnis (Abitur),
- deutschen Hochschulabschluss,
- deutsche Fachhochschulreife.