Studienkolleg

    Willkommen beim Studienkolleg der Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg

    Zeugnisanerkennung

    Das Studienkolleg der Hochschule Konstanz prüft Ihre Zeugnisse und schickt Ihnen eine E-Mail, mit der Sie sich an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg bewerben können. Für Bewerbungen an Universitäten oder Hochschulen in anderen Bundesländern können Sie die E-Mail vom Studienkolleg nicht nutzen. Bitte wenden Sie sich an uni-assist oder an die jeweiligen Universitäten/Hochschulen. 

    Ablauf: 

    1 Hochschule auswählen

    Sie informieren sich über das Studienangebot der Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg und wählen eine Hochschule und einen Studiengang aus.  Link: Hochschulkarte. Link: Weitere Informationen zur Studiengangssuche
    Sie können sich auch für das Studienkolleg bewerben.

    2. Unterlagen sammeln

    Sie benötigen Ihre Zeugnisse und Ihren Ausweis. Lesen Sie die genauen Informationen zu den Unterlagen.

    3. Formular ausfüllen und abschicken

    Haben Sie sich für eine Hochschule in Baden-Württemberg entschieden? Haben Sie Ihre Unterlagen zusammengestellt? Dann füllen Sie das Formular aus und schicken es ab - nur einmal. Link zum Formular

    Wie geht es weiter? 

    Warten Sie auf die E-Mail des Studienkollegs. Mit dieser E-Mail können Sie sich an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg bewerben und eine Zulassung erhalten. 

    Einige Hochschulen möchten vor der Immatrikulation noch eine formale Anerkennung Ihrer Zeugnisse. Dann benötigen wir beglaubigte Kopien Ihrer Zeugnisse per Post. Warten Sie aber erst auf die Zulassung. Lesen Sie dann die Hinweise zu den Anforderungen an Beglaubigungen, bevor Sie die Unterlagen verschicken, und lesen Sie die Informationen zu den speziellen Anforderungen der einzelnen Länder. Ihre Unterlagen für die Zeugnisanerkennung (Kopien Ihrer Zeugnisse) erhalten Sie nicht zurück, da sie zu Dokumentationszwecken bei uns bleiben.

    Antworten auf häufige Fragen:

    • Wie lange ist die Bearbeitungszeit? 
      Die aktuelle Bearbeitungsdauer für Ihren Antrag auf Zeugnisanerkennung beträgt vier bis fünf Wochen.
    • Wann kann ich den Antrag auf Zeugnisanerkennung stellen? 
      Sie können jederzeit einen Antrag auf Zeugnisanerkennung stellen. Fristen gibt es nur an den Hochschulen, bei denen Sie sich bewerben.
    • Wen kann ich fragen, wann ich eine Antwort erhalte?
      Bitte fragen Sie nicht nach dem Stand der Bearbeitung. Diese Nachfragen kosten uns Zeit und verlängern die Bearbeitungszeiten auch für Ihren Antrag.
    • Wie viel kostet die Zeugnisanerkennung? 
      Die Zeugnisanerkennung ist kostenlos. Sie können sie aber nur für die Bewerbungen an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg benutzen. Sie gilt nicht an anderen Universitäten und Hochschulen.
    • Muss ich die Unterlagen auch per Post schicken? 
      Sie können sich an allen Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg bewerben, ohne die Unterlagen per Post zu schicken. Einige Hochschulen verlangen aber, dass Sie die Unterlagen auch per Post schicken und prüfen lassen, bevor Sie immatrikuliert werden. 

    Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse

    Wenn Sie eine direkte Hochschulzugangsberechtigung haben, brauchen Sie noch einen Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse:

    • Wenn Sie uns ein Sprachzeugnis über mind. DSH-2 oder TestDaF 4,0 etc. bereits mitgeschickt haben, erhalten Sie von uns eine Bescheinigung, mit der Sie sich direkt an der gewünschten Hochschule für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg bewerben können.
    • Wenn Sie uns das Sprachzeugnis nicht mitschicken, erhalten Sie von uns eine bedingte Zugangsberechtigung. In dem Fall müssen Sie Ihr Sprachzeugnis bei Ihren Bewerbungen an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg nachreichen, sobald es Ihnen vorliegt. Die Hochschulen entscheiden, welche Sprachkenntnisse gefordert werden.
    • Ausnahme: Wenn Sie sich für ein rein englischsprachiges Studienprogramm bewerben, benötigen wir keinen deutschen Sprachnachweis. Erkundigen Sie sich an der Hochschule, an der Sie sich bewerben, welche Sprachnachweise dort verlangt werden.


    Informationen zu den deutschen Sprachkenntnissen für den direkten Hochschulzugang

    Ausnahmen

    • Für Bewerbungen an Universitäten sind wir nicht zuständig.
       
    • Bewerber aus Nicht-EU-Ländern, die sich für englischsprachige Bachelorprogramme an der International Business (BSC)- Hochschule Reutlingen bewerben, tun dies bitte direkt an der Hochschule.
       
    • Deutsche Staatsbürger mit ausländischem Reifezeugnis, die sich für ein Bachelorprogramm bewerben wollen, bewerben sich nicht bei uns. Sie brauchen eine Zeugnisanerkennung des Regierungspräsidiums Stuttgart. Wenn Sie allerdings das Studienkolleg besuchen müssen oder sich für ein Masterprogramm bewerben, können Sie die Zeugnisanerkennung bei uns beantragen. Die Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen ist eine vergleichende Einstufung, keine Zeugnisanerkennung. Für die Bewerbung an einer Hochschule reicht dieses Dokument nicht aus.
       
    • Staatsbürger eines Landes der Europäischen Union (EU), die an den Hochschulen Pforzheim, Karlsruhe oder Ravensburg-Weingarten studieren möchten, bewerben sich bitte direkt an diesen Hochschulen.
       
    • Ausländische Bewerber mit deutschem Schulabschluss: Ausländische Bewerber für ein Bachelorprogramm bewerben sich bitte direkt an der Hochschule, an der sie studieren möchten, wenn sie einen der folgenden Abschlüsse haben:
      • deutsches Reifezeugnis (Abitur),
      • deutschen Hochschulabschluss,
      • deutsche Fachhochschulreife.