Studienkolleg
Willkommen beim Studienkolleg der Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg
Finanzierung
Lebenshaltungskosten
In Deutschland benötigen Sie pro Monat ca. 992 EUR um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Dieser Betrag umfasst die Kosten für Unterkunft, Essen, Freizeit, Lernmittel, Semestergebühren (nicht Studiengebühren) und Krankenversicherung.
Studiengebühren in Baden-Württemberg
Die Studiengebühren für internationale Studierende aus Nicht-EU Ländern für alle Studiengänge an den Hochschulen in Baden-Württemberg betragen pro Semester 1.500 EUR. Für den Besuch des Studienkollegs zahlen Sie keine Studiengebühren. Für die Leistungen des Studierendenwerks und als Beitrag für die Verwaltungskosten der Hochschulen müssen Sie aber pro Semester 162,50 EUR zahlen.
Krankenversicherung
Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist eine Krankenversicherung. Für viele Studierende insbesondere aus der EU oder einem EWR Mitgliedsstaat bestehen Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und dem jeweiligen Heimatland. In diesen Fällen kann Ihre Krankenversicherung auch in Deutschland anerkannt werden. Wenn dies nicht der Fll ist, müssen Sie sich in Deutschland bei einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung versichern lassen. Die Kosten betragen derzeit ca. 125 bis 150 EUR monatlich. Weitere wichtige Informationen finden Sie auf der Website des DAAD.
Stipendien
Die Hochschulen des Landes Baden-Württemberg vergeben keine Stipendien. Der DAAD bietet Förderangebote für einen Studienaufenthalt in Deutschland. Ausführliche Hinweise sowie die Antragsunterlagen finden Sie auf der Website des DAAD.
Förderangebote des DAAD
Auskünfte über Stipendien erteilen auch die diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland. Anfragen im Inland können Sie an die Stiftungen der politischen Parteien, kirchliche Stellen und die Verbände, sowie große Firmen richten.
Wir haben für Sie eine Übersicht über Finanzierungsmöglichkeiten zusammengestellt.
Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Es handelt sich dabei um eine staatliche Unterstützung des Lebensunterhalts während des Studiums. Nach dem BAföG können Ausländer nur in den nachstehend aufgezählten Ausnahmefällen gefördert werden:
- Kinder von Unionsbürgern, sofern sie eine Aufenthaltserlaubnis für Angehörige eines EU- Mitgliedsstaates besitzen.
- unter bestimmten Voraussetzungen heimatlose Ausländer, Asylberechtigte, wenn ein Elternteil Deutscher ist
- andere Ausländer wenn sie sich vor Beginn des Studiums insgesamt fünf Jahre in Deutschland aufgehalten haben und erwerbstätig gewesen sind oder wenn sich ein Elternteil in den letzten sechs Jahren 3 Jahre lang in Deutschland aufgehalten hat und erwerbstätig gewesen ist.
Auskunft darüber, ob die Voraussetzungen für eine Förderung nach dem BAföG gegeben sind, erteilt das zuständige BAföG-Amt. In Konstanz ist das Studierendenwerk Seezeit.