Studienkolleg
Willkommen beim Studienkolleg der Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg
Visum zu Studienzwecken
Studierende aus der EU, dem EWR oder der Schweiz
Einreise ohne Visum möglich, aber Meldepflicht beim Einwohnermeldeamt
Studierende aus Ländern ohne Visum zur Einreise
Beim Auswärtigen Amt können Sie nachschauen, ob Ihr Heimatland zu diesen Ländern zählt (siehe Link weiter unten). Auch hier besteht eine Meldepflicht beim Einwohnermeldeamt und außerdem bei der Ausländerbehörde wegen der Aufenthaltserlaubnis.
Studierende aus Ländern mit Visumspflicht
Planen Sie ausreichend Zeit für das Visaverfahren ein, da es mehrere Monate dauern kann.
aktuelle Bestimmungen zur Visapflicht für alle Länder
Für alle weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Deutsche Botschaft:
Adressen der deutschen Auslandsvertretungen
Die Art des Visum hängt davon ab, ob Sie bereits eine Zulassung haben. Reisen Sie auf keinen Fall mit einem Touristenvisum ein, dieses kann nachträglich nicht in ein Visum zu Studienzwecken oder zur Studienbewerbung umgewandelt werden.
Es gibt drei Formen von Visa:
- Sprachkursvisum für Bildungsaktivitäten von 3 Monaten bis zu 1 Jahr zur Teilnahme an Deutschkursen
- Visum zur Studienbewerbung: Sie suchen noch nach dem richtigen Studienprogramm oder haben noch kein Bestätigungsschreiben Ihrer Universität
Geltungsdauer: drei Monate. Es gibt Ihnen die Möglichkeit, die Voraussetzungen für die Zulassung zu schaffen (erfolgreiches Ablegen des Aufnahmetests). Die Aufenthaltsdauer kann um höchstens sechs Monate verlängert werden. Werden Sie in dieser Zeit zum Studienkolleg zugelassen, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken beantragen. - Visum zu Studienzwecken: Wenn Sie eine Zulassung zu einer deutschen Universität haben. Es wird in der Regel für drei Monate erteilt. In dieser Zeit müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Unterlagen zur Beantragung eines Visums
Welche Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie bei Ihrer deutschen Auslandsvertretung. Normalerweise benötigen Sie:
- eine Zulassung oder Zugangsberechtigung (Zeugnisanerkennung) für ein Studium an einer deutschen Hochschule
- einen gültigen Pass
- den Nachweis einer Krankenversicherung
- den Finanzierungsnachweis
- den Nachweis über eventuell vorhandene Deutschkenntnisse
- eventuell ein Gesundheitszeugnis
Tipps zur Beantragung eines Visums
Bei der Beantragung eines Visums sollten Sie folgende Punkte unbedingt beachten:
- früh genug beantragen (es kann mehrere Monate dauern und ohne Visum keine Einreise möglich)
- beantragen Sie das Studentenvisum. Ein Touristen- oder Sprachvisum kann nachträglich nicht in ein "Studentenvisum" umgewandelt werden.
- Termin für die Einreise nach Deutschland so legen, dass Ihnen Zeit für die Immatrikulation an der Hochschule und wichtige Behördengänge bleibt. Die Immatrikulation ist Voraussetzung für die Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken.
- Achten Sie darauf, dass Ihr Reisepass noch gültig ist. Sind Ihre Ausweispapiere abgelaufen, müssen Sie zwischendurch in Ihr Heimatland zurückkehren und sie dort verlängern lassen.
- bereiten Sie sich auf den Termin bei der Botschaft vor. Tipps dazu finden Sie hier