Studienkolleg

    Willkommen beim Studienkolleg der Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg

    Visum zu Studienzwecken

    Internationale Studierende aus der EU, dem EWR oder der Schweiz

    Sie brauchen kein Visum für die Einreise nach Deutschland. Nach Ihrer Ankunft in Deutschland müssen Sie sich jedoch beim Einwohnermeldeamt anmelden.

    Internationale Studierende aus Ländern, die kein Visum zur Einreise brauchen

    Auf den Seiten des Auswärtigen Amtes können Sie immer aktuell nachschauen, ob Ihr Heimatland zu den Ländern zählt, aus denen ein Studium in Deutschland ohne Visum möglich ist.
    Wenn Sie in Deutschland angekommen sind und eine Unterkunft/ein Zimmer gefunden haben, müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt melden und bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

    Internationale Studierende aus Ländern mit Visumspflicht für das Studium

    Für Studierende aus anderen Ländern besteht eine Visumspflicht. Sie müssen auf jeden Fall ein Visum in Ihrem Heimatland beantragen. Planen Sie ausreichend Zeit für die Beantragung des Visums ein, da die Erteilung des Visums mehrere Monate dauern kann.
    Auf der Website des Auswärtigen Amtes finden Sie aktuelle Visabestimmungen für alle Länder. Wenden Sie sich für weitere Informationen an die deutsche Botschaft oder das Konsulat in Ihrem Heimatland. Die Adressen der deutschen Auslandsvertretungen finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.
    Welches Visum Sie beantragen müssen, hängt unter anderem davon ab, ob Sie bereits eine Zulassung haben oder nicht. Reisen Sie auf keinen Fall als Tourist ein! Ein Touristenvisum kann nachträglich nicht in ein Visum zu Studienzwecken oder zur Studienbewerbung umgewandelt werden.
    Es gibt drei Formen von Visa:

    1. Sprachkursvisum für Bildungsaktivitäten von 3 Monaten bis zu 1 Jahr zur Teilnahme an Deutschkursen
    2. Visum zur Studienbewerbung: Wenn Sie in Deutschland studieren möchten, aber immer noch versuchen, das richtige Programm zu finden, oder wenn Sie noch kein Bestätigungsschreiben von Ihrer Universität erhalten haben.
      Dieses Visum gilt drei Monate und gibt Ihnen die Möglichkeit, die Voraussetzungen für die Zulassung zu schaffen (erfolgreiches Ablegen des Aufnahmetests). Sollte die Zeit nicht ausreichen, kann die Aufenthaltsdauer um höchstens sechs Monate verlängert werden. Werden Sie in dieser Zeit zum Studienkolleg zugelassen, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken beantragen.
    3. Visum zu Studienzwecken: Wenn Sie bereits an einer deutschen Universität aufgenommen wurden. Dieses Visum wird in der Regel für drei Monate erteilt. Innerhalb dieser drei Monate müssen Sie bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

      Unterlagen zur Beantragung eines Visums

      Welche Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie bei Ihrer deutschen Auslandsvertretung. Normalerweise benötigen Sie:

      • eine Zulassung oder Zugangsberechtigung (Zeugnisanerkennung) für ein Studium an einer deutschen Hochschule
      • einen gültigen Pass
      • den Nachweis einer Krankenversicherung
      • den Finanzierungsnachweis
      • den Nachweis über eventuell vorhandene Deutschkenntnisse
      • eventuell ein Gesundheitszeugnis

      Tipps zur Beantragung eines Visums

      Bei der Beantragung eines Visums sollten Sie folgende Punkte unbedingt beachten:

      • Beantragen Sie das Visum früh genug. Die Bearbeitung kann mehrere Monate dauern und Sie dürfen ohne gültiges Visum nicht nach Deutschland einreisen.
      • Beantragen Sie das korrekte Visum und zwar ein Studentenvisum. Ein Touristen- oder Sprachvisum kann nachträglich nicht in ein "Studentenvisum" umgewandelt werden.
      • Legen Sie den Termin für die Einreise nach Deutschland so, dass Ihnen genügend Zeit für die Immatrikulation an der Hochschule und wichtige Behördengänge bleibt. Die Immatrikulation ist Voraussetzung für die Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken.
      • Achten Sie darauf, dass Ihr Reisepass noch gültig ist. Sind Ihre Ausweispapiere abgelaufen, müssen Sie zwischendurch in Ihr Heimatland zurückkehren und sie dort verlängern lassen.