Studienkolleg

    Willkommen beim Studienkolleg der Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg

    Sprachkenntnisse

    Die Bewerber mit einer direkten Zulassung zum Hochschulstudium müssen eine der folgenden Deutschprüfungen vorlegen:

    Folgende Prüfungen befreien von der DSH oder vom TestDaF:

    • Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz Stufe II
    • Kleines Deutsches Sprachdiplom, das vom Goethe-Institut im Auftrag der Universität München verliehen wird
    • Zentrale Oberstufenprüfung des Goethe-Instituts (ZOP)
    • C2-Zertifikat des Goethe-Instituts
    • Feststellungsprüfung Deutsch an einem deutschen Studienkolleg
    • Reifezeugnis einer deutschen Auslandsschule mit vorwiegend deutschsprachigem Unterricht
    • Besuch einer Schule bis einschließlich der 9. Klasse, an der alle Fächer in deutscher Sprache unterrichtet wurden
    • telc Deutsch C1 Hochschule
    • ÖSD C2

    Wenn Sie einen Studiengang besuchen, der komplett in englischer Sprache unterrichtet wird, erkundigen Sie sich bitte an der betreffenden Hochschule, ob Sie einen Deutschnachweis benötigen. Bei uns müssen Sie dann für die Anerkennung Ihrer Zeugnisse keinen Deutschnachweis vorlegen.

    Weitere Informationen zu Sprachprüfungen
    Sprachkurse