Studienkolleg

    Willkommen beim Studienkolleg der Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg

    Zulassung zum Studienkolleg

    W-Kurs Konstanz: 62860, 64632, 65402, 65600, 66316, 66909, 67157, 68306, 68369, 68413, 68418, 68452, 68829, 68850, 69244, 69250, 69257, 69385, 69580, 69691, 69698, 69724, 69732, 69776, 69867, 70001, 70055, 70206, 70236, 70286, 70474, 70688, 70689, 70691, 71071.

    T-Kurs Konstanz: 66963, 67944, 69052, 69061, 69077, 69151, 69164, 69568, 69710, 69711, 69911, 70178, 70247, 70249, 70349, 70502, 70682, 70683, 70848, 70849, 70851, 70928, 71074, 71080, 71084, 71089, 71102.

    T-Kurs Bad Mergentheim: 60259, 64677, 67293, 67494, 67529, 67544, 67823, 67887, 68484, 68585, 68636, 68747, 68985, 69065, 69117, 69134, 69266, 69294, 69317, 69387, 69398, 69408, 69461, 69583, 69722, 69731, 69822, 69824, 70015, 70073, 70223, 70246, 70252, 70276, 70281, 70441, 70498, 70576, 70680, 71068, 71091, 71150. Alle weiteren Informationen erhalten Sie vom Studienkolleg in Bad Mergentheim. 

    Bitte teilen Sie uns per E-Mail mit, ob Sie den Platz annehmen werden. 

    Zulassungsbescheid: Teilen Sie uns bitte Ihre aktuelle Anschrift mit. Den Zulassungsbescheid, mit dem Sie ein Visum beantragen können, erhalten Sie per Post.

    Beginn Konstanz: Die Einführungsveranstaltung findet am Montag, 30.09.2025, statt. Die Präsenz-Lehrveranstaltungen beginnen am Dienstag, 01.10.2025 an der Hochschule Konstanz. Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail. Wenn Sie nicht rechtzeitig in Konstanz sein können, können Sie den Beginn des Studienkollegs auch auf das Sommersemester 2026 verschieben. Sie brauchen dann nicht noch einmal am Aufnahmetest teilzunehmen.

    Anwesenheit: Sie müssen an den Lehrveranstaltungen und an den Prüfungen an der Hochschule teilnehmen. 

    Immatrikulation Konstanz: Damit Sie das Studienkolleg besuchen können, müssen Sie sich noch immatrikulie­ren (einschreiben). Informationen dazu erhalten Sie mit der Zulassung. Folgende Unterlagen müssen Sie zur Immatrikulation vorlegen:

    1. das Rückmeldeformular, das Sie von uns erhalten haben, ausfüllen und unterschreiben.
    2. Zusammen mit den Zulassungsbescheiden erhalten Sie auch die Informationen und Unterlagen zur Immatrikulation. Den Semesterbeitrag in Höhe von 192,50 € müssen Sie vor dem Beginn des Semesters bezahlt haben. Der Immatrikulationszeitraum (in dem Sie dann die Unterlagen für die Immatrikulation bei uns einreichen) ist Ende September/Anfang Oktober 2025.
    3. Reisepass mit gültigem Visum zu Studienzwecken, zusätzlich Aufenthaltstitel/Fiktionsbescheinigung.
    4. Passfoto (3x4 cm, siehe Anlage zum Zulassungsbescheid).
    5. Nachweis über eine private Krankenversicherung (gültig für 6 – 12 Monate). Bitte wählen Sie eine private Krankenversicherung: https://www.krankenkassen.de/private-krankenversicherung/pkv-liste/   Bei einer gesetzlichen Krankenkasse (AOK, DAK, TKK, BEK usw.) können Sie erst versichert werden, wenn Sie im Fachstudium sind. Ausnahme: Sie sind über eine  Familienversicherung mitversichert. 
       

    Anmeldung in Konstanz: Wenn in Ihrem Reisepass ein anderer Studienort als Konstanz eingetragen ist, müssen Sie sich bei der Ausländerbehörde dort zuerst abmelden. Anschließend müssen Sie sich bei der Ausländerbehörde in Konstanz und beim Einwohnermeldeamt anmelden: Untere Laube 24, 78462 Konstanz. Link

    Zimmer im Studentenwohnheim in Konstanz: Sie erhalten von uns Hinweise per E-Mail, wie Sie einen Antrag für ein Zimmer in einem Wohnheim stellen können.

    Keine Zulassung

    Was können Sie tun, wenn Sie nicht zugelassen wurden?

    • Eventuell können Sie Sie den Test wiederholen. Wenn Sie bereits zwei Mal teilgenommen haben oder wenn Sie gegen die Regeln verstoßen haben, können Sie nicht noch einmal am Test in Konstanz teilnehmen. Sonst erhalten Sie automatisch per E-Mail eine Einladung für den Test im Januar 2026.
    • Sie können sich an einem anderen Studienkolleg anmelden, um dort am Aufnahmetest teilzunehmen. Die Anschriften der Studienkollegs in Deutschland finden Sie auf folgender Seite: www.studienkollegs.de
    • Vielleicht können Sie zunächst in Ihrem Heimatland studieren und Ihr Studium später in Deutschland fortsetzen. Häufig müssen Sie nur zwei Semester im Heimatland studieren, um in Deutschland eine direkte Hochschulzugangsberechtigung zu erhalten. - Wenn Sie mit einem Studium im Heimatland anfangen, ist es normalerweise aber sinnvoller, das Studium im Heimatland zu beenden und erst für ein Masterstudium nach Deutschland zu kommen.
    • Sie können auch ein Visum erhalten, wenn Sie eine Berufsausbildung in Deutschland machen. Das deutsche System der Berufsausbildungen ist sehr anerkannt. Die Aussichten, nach einer Berufsausbildung einen qualifizierten Arbeitsplatz zu erhalten, sind sehr gut. Weitere Hinweise finden Sie unter https://www.arbeitsagentur.de/privatpersonen   --> Ausbildungsplatzsuche.

     

    Informationen zu den Prüfungsergebnissen

    In einem Dokument finden Sie weitere Informationen zu Ihrem Ergebnis (Link zum Dokument). Dort finden Sie auch den Grund für eine Ablehnung.

    • Regelverstoß: Sie haben gegen eine Regel verstoßen. Auch Bewerber, die technische Probleme hatten, wurden leider ausgeschlossen.
    • Deutsch, Mathematik, Physik, Wirtschaft: Sie haben in diesem Fach in der schriftlichen Prüfung nicht bestanden.
    • Gespräch: Sie wurden aufgrund der Leistungen im Gespräch nicht zugelassen oder Sie haben nicht am Gespräch teilgenommen.
    • Prüfungsteil fehlt: Es fehlt ein Prüfungsteil.

    Wir können Ihnen leider keine Beratung zu den Ergebnissen anbieten. Fragen wie "Was muss ich in Mathe verbessern?" oder "Welche Fehler habe ich in der Deutschprüfung gemacht?" können wir angesichts der großen Bewerberzahl nicht beantworten.

    Wir haben uns bemüht, die Ergebnisse rasch zu veröffentlichen. Falls es dabei zu einem Fehler gekommen ist, können Sie daraus keinen Anspruch ableiten.