Wirtschaftsrecht

    ... schließt die Lücke zwischen Jura und BWL.

    Quereinstieg bzw. die Bewerbung auf ein höheres Semester

    • Wer kommt für einen Quereinstieg in ein höheres Semester in Frage?

      Geeignet sind Bewerber:

      • die bisher Wirtschaftsrecht an einer anderen Hochschule oder
      • mehr als 3 Semester Jura oder
      • mehr als 3 Semester Betriebswirtschaftslehre

       

      studiert haben. Denkbar sind auch weitere Studiengänge, sofern sie ausreichend rechtliche und/oder betriebswirtschaftliche Inhalte aufweisen.

    • Bis wann muss ich mich bewerben?

      Die Bewerbungsfristen entsprechen den allgemeinen Fristen, d.h. jeweils am 15.01. und 15.07. eines Jahres.

    • Was muss ich den Bewerbungsunterlagen beifügen?

      Neben den üblichen Unterlagen benötigen wir den Bogen für Quereinsteiger, den Sie auf der Seiten der Studentischen Abteilung finden sowie die ausgefüllte Anerkennungstabelle, die Sie hier im Prüfungsamt WRB herunterladen können.

      Sollten Sie den Studiengang wechseln und bereits mehr als drei Semester studiert haben, müssen Sie auch ein studienfachliches Beratungsgespräch bei unserer Studiengangsreferentin, Frau Heilig oder bei einer anderen Hochschule in BW nachweisen.

    • Wie entscheiden Sie über die Anerkennungen?

      Bitte beachten Sie dazu das Merkblatt auf den Seiten des Prüfungsamtes WRB.

    Portrait von Silke Heilig

    Silke Heilig
    Studiengangsreferentin WR
    Raum P 302
    +49 7531 206-760
    sheilig@htwg-konstanz.de