Bibliothek

    Die Hochschulbibliothek ist Ansprechpartnerin in allen Fragen der Literatur- und Informationsversorgung der HTWG. Auch externe Leserinnen und Leser sind herzlich willkommen.

    Rechtliches

    Was es bei der Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke in der Lehre und bei Forschungstätigkeiten sowie beim Publizieren von Forschungsergebnissen rechtlich zu beachten gilt, erfahren Sie auf den folgenden Webseiten:

    • Urheberrecht

      Bei der eigenen Forschungstätigkeit spielt das Urheberrecht eine wesentliche Rolle, da Sie als Forscherin oder Forscher einerseits urheberrechtlich geschützte Werke (z. B. Texte, Bilder, Tabellen, Studien, Forschungsdaten,…) Dritter für Ihre Forschung nutzen und andererseits eigene urheberrechtlich geschützte Inhalte produzieren. Dazu zählen z. B. Publikationen, also Sprachwerke im Sinne des Urheberrechts.

      Die Bibliothek der HTWG hat eine Handreichung mit den wesentlichen Details zusammengestellt:

      Handreichung Urheberrecht (PDF) der HTWG

      Das Bundesministeriums für Bildung und Forschung bietet umfassende Informationen:

      Urheberrecht in der Wissenschaft mit Praxisfragen zur Hochschullehre

      Für die rechtssichere Nutzung von Bildern empfiehlt sich folgende, kompakte Zusammenstellung (Springer-eBook im Campusnetz)

      Quick Guide Bildrechte

      Ausführliche und detaillierte Hinweise zu konkreten Fragestellungen bietet die TU Darmstadt

      Übersicht zum Urheberrecht der TU Darmstadt

    • Open Access und Verlagsvertrag

      Wenn Sie mit einem Verlag einen Vertrag abschließen, achten Sie darauf, welche Nutzungsrechte Sie dem Vertragspartner (sog. Lizenznehmer) übertragen. Das Urheberrechtsgesetz kennt grundsätzlich einfache und ausschließliche Nutzungsrechte. Häufig findet sich im Verlagsvertrag eine Formulierung, mit der ausschließliche Nutzungsrechte übertragen werden! Dies sollte von Ihnen als Urheber gut überlegt sein.

    • Lizenzvertrag und Offene Lizenzen

      Als Urheber eines Werkes können Sie Dritten die Nutzung Ihres Werkes erlauben. Dazu schließen Sie entweder mit bestimmten Vertragspartnern einen Lizenzvertrag. Dieser Lizenzvertrag ist demnach meist auch Teil des zuvor genannten Verlagsvertrages.

      Alternativ können Sie Ihr Werk unter eine sogenannte offene Lizenz stellen. Damit bleiben Sie Rechteinhaber an Ihrem Werk. Sie gestatten der Allgemeinheit die Nutzung ihres Werkes unter von Ihnen festgelegten Bedingungen. Genau genommen wird auch hier ein Lizenzvertrag geschlossen. Jedoch wird nicht mit jedem Nutzer ein individueller Vertrag geschlossen, sondern der Vertrag kommt „automatisch“ durch die Nutzung des Werkes zustande.

      Achten Sie bei der Nutzung von Werken Dritter also umgekehrt immer auf die angegebenen Lizenzbedingungen.

      Um Urhebern die Verwendung von offenen Lizenzen zu vereinfachen, wurden eine Reihe von Standardlizenzen entwickelt, die von Urhebern für ihre Werke genutzt werden können.

      Zu den bekanntesten Standardlizenzen zählen die Creative-Commons-Lizenzen (CC-Lizenzen).

      In einem Überblick mit 4 einfachen Fragen und einer Infografik können Sie schnell entscheiden, welche CC-Lizenz sich für Sie als Urheber bzw. für Ihr Werk am besten eignet.

    • Zweitveröffentlichungsrecht

      Die Rechtsgrund­lage für eine Zweitveröffentlichung kann zunächst zwischen Verlag und Autorin bzw. Autor ausgehandelt werden, entweder im Verlagsvertrag oder durch eine explizite Genehmigung durch die Rechteinhaberin oder den Rechteinhaber.
      Verlagsverträge spiegeln in der Regel die Policy des Verlages bzw. des Journals wider, wobei sich auch Verlage zunehmend um eine offene Wissenschaftskommunikation bemühen und sich für Open Access einsetzen.

      Eine Recherche solcher Po­licies ermöglicht die Datenbank SHERPA/ROMEO.  Die Verifikation der An­gaben direkt beim Verlag bzw. Journal ist zu empfehlen.

      Im Urheberrechtsgesetz regelt § 38 Abs. 4 UrhG das Zweitveröffentlichungsrecht speziell für den Wissenschaftsbereich.

      Dieses kann nicht wirksam vertraglich ausgeschlossen werden, d.h., auf das sogenannte Wissenschaftliche Zweitveröffentlichungsrecht kann man sich als Urheber eines Werkes trotz entgegenstehender Formulierung im Verlagsvertrag stets berufen.

      Für eine wissenschaftliche Zweitveröffentlichung gelten bestimmte Voraussetzung, die auf den Webseiten des BMBF zum Zweitveröffentlichungsrecht aufgeführt sind.

      Setzen sie sich mit uns in Verbindung, wenn Sie Ihre Publikationen als Zweitveröffentlichung im Repositorium der Hochschule Konstanz bereitstellen wollen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Klärung Ihrer Rechte.