Bibliothek

    Die Hochschulbibliothek ist Ansprechpartnerin in allen Fragen der Literatur- und Informationsversorgung der HTWG. Auch externe Leserinnen und Leser sind herzlich willkommen.

    Rechtliches

    Was es bei der Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke in der Lehre und bei Forschungstätigkeiten sowie beim Publizieren von Forschungsergebnissen rechtlich zu beachten gilt, erfahren Sie auf den folgenden Webseiten:

    • Urheberrecht in der Wissenschaft

      Die aktualisierte und vollständig überarbeitete Handreichung "Urheberrecht in der Wissenschaft" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung beantwortet praxisnah und verständlich typische Fragen zum Urheberrecht für Lehre und Forschung. Diese umfassen etwa die Verwendung von Materialien Dritter oder die Erstellung und Veröffentlichung eigener urheberrechtlich geschützter Werke.

      Urheberrecht in der Wissenschaft - ein Überblick für Forschung, Lehre und Bibliotheken (Stand: Juli 2023)

      Einzelne Fragestellungen beantwortet das Bundesministeriums auf der folgenden Webseite:

      Praxisfragen zur Hochschullehre

      Die Bibliothek der HTWG hat eine Handreichung mit den wesentlichen Details zusammengestellt:

      Handreichung Urheberrecht (PDF) der HTWG

      Für die rechtssichere Nutzung von Bildern empfiehlt sich folgende, kompakte Zusammenstellung (Springer-eBook im Campusnetz)

      Quick Guide Bildrechte

      Ausführliche und detaillierte Hinweise zu konkreten Fragestellungen bietet auch die TU Darmstadt

      Übersicht zum Urheberrecht der TU Darmstadt

    • Open Access und Verlagsvertrag

      Wenn Sie mit einem Verlag einen Veröffentlichungsvertrag abschließen, achten Sie darauf, welche Nutzungsrechte Sie dem Vertragspartner (sog. Lizenznehmer) übertragen. Das Urheberrechtsgesetz kennt grundsätzlich einfache und ausschließliche Nutzungsrechte. Übertragen Sie dem Verlag am besten keine ausschließlichen Nutzungsrechte, sondern nur einfache Nutzungsrechte.

      Dazu bieten sich Ihnen mehrere Möglichkeiten. Streichen Sie Formulierungen, die dem Verlag ausschließliche Rechte zur öffentlichen Verfügbarmachung einräumen oder fügen Sie dem Vertrag einen Zusatz hinzu, der Ihnen das einfache Nutzungsrecht für eine Zweitveröffentlichung (Zweitverwertungsrecht) Ihrer Publikation auf einem Repositorium vorbehält. Um Rechtsgültigkeit zu erlangen, müssen solche Änderungen vom Verlag gegengezeichnet werden. Ein Beispiel hierfür ist das SPARC Author Addendum. Details und Textbausteine bietet das Open Access Network.

    • Lizenzvertrag und Offene Lizenzen

      Als Urheber eines Werkes können Sie Dritten die Nutzung Ihres Werkes erlauben. Dazu schließen Sie entweder mit bestimmten Vertragspartnern einen Lizenzvertrag. Dieser Lizenzvertrag ist demnach meist auch Teil des zuvor genannten Verlagsvertrages.

      Alternativ können Sie Ihr Werk unter eine sogenannte offene Lizenz stellen. Damit bleiben Sie Rechteinhaber an Ihrem Werk. Sie gestatten der Allgemeinheit die Nutzung ihres Werkes unter von Ihnen festgelegten Bedingungen. Genau genommen wird auch hier ein Lizenzvertrag geschlossen. Jedoch wird nicht mit jedem Nutzer ein individueller Vertrag geschlossen, sondern der Vertrag kommt „automatisch“ durch die Nutzung des Werkes zustande.

      Achten Sie bei der Nutzung von Werken Dritter also umgekehrt immer auf die angegebenen Lizenzbedingungen.

      Um Urhebern die Verwendung von offenen Lizenzen zu vereinfachen, wurden eine Reihe von Standardlizenzen entwickelt, die von Urhebern für ihre Werke genutzt werden können.

      Zu den bekanntesten Standardlizenzen zählen die Creative-Commons-Lizenzen (CC-Lizenzen).

      In einem Überblick mit 4 einfachen Fragen und einer Infografik können Sie schnell entscheiden, welche CC-Lizenz sich für Sie als Urheber bzw. für Ihr Werk am besten eignet.

      Es gibt drei hilfreiche Online-Tools, die Sie bei der Auswahl geeigneter Lizenzen für offene Publikationen, Datensätze, Software und andere Materialien unterstützen

    • Zweitveröffentlichungsrecht

      Eine Zweitveröffentlichung ist möglich, wenn Sie dem Verlag bei der Erstveröffentlichung kein ausschließliches, sondern nur ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt haben. Haben Sie dem Verlag das ausschließliche Nutzungsrecht übertragen, benötigen Sie für die Zweitveröffentlichung die Zustimmung des Verlages. Verlage bemühen sich zunehmend um eine offene Wissenschaftskommunikation und setzen sich für Open Access ein. Deshalb können in den Verlagsverträgen auch bestimmte Bedingungen (wie z.B. Embargofristen etc.) zur Zweitveröffentlichung festgelegt sein. Werfen Sie bezüglich dieser Bedingungen also einen Blick in Ihren Verlagsvertrag, den Sie bei der Erstveröffentlichung abgeschlossen haben.

      Die Datenbank Sherpa Romeo bietet einen Überblick über allgemeine Verlagsrichtlinien (Policies) hinsichtlich der Bedingungen zu Publikationsversion, Embargofristen, Lizenz und Publikationsort einer Zweitveröffentlichung. Diese Angaben sind jedoch nicht rechtsverbindlich, im Zweifel gilt der Inhalt Ihres Verlagsvertrages.

      Darüber hinaus regelt das Urheberrechtsgesetz im § 38 Abs. 4 UrhG das Zweitveröffentlichungsrecht speziell für den Wissenschaftsbereich. Dieses kann nicht wirksam vertraglich ausgeschlossen werden, d.h., auf das sogenannte Wissenschaftliche Zweitveröffentlichungsrecht kann man sich als Urheber:in eines Werkes trotz entgegenstehender Formulierung im Verlagsvertrag stets berufen.

      Setzen sie sich mit uns in Verbindung, wenn Sie Ihre Publikationen als Zweitveröffentlichung im Repositorium der Hochschule Konstanz bereitstellen wollen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Klärung Ihrer Rechte.

      Ein Tipp: für künftige Erstveröffentlichungen übertragen Sie dem Verlag keine ausschließlichen Nutzungsrechte mehr, siehe Rubik 'Open Access und Verlagsvertrag'.