Schreibberatung

    Für Studierende und Lehrende der Hochschule Konstanz

    Plagiatsgutachten bei Prüfungsleistungen

    Lehrende und Mitglieder der Prüfungskommissionen an der Hochschule Konstanz können studentische Arbeiten im Einzelfall auf Plagiate prüfen lassen, sofern ein Anfangsverdacht besteht. Die Schreibberatung erstellt dann unter Verwendung der Plagiatssoftware ein hochschulinternes Gutachten als Grundlage für die weitere Beurteilung der Arbeit. Die Beurteilung selbst übernimmt die Schreibberatung nicht.

    Wünschenswert ist, diesen Anwendungsfall mit all seinen möglicherweise nachteiligen Konsequenzen für die Beteiligten zu vermeiden, indem das Beratungsangebot der Schreibberatung durch die Studierenden bereits während des Erstellens ihrer Arbeiten genutzt wird. Die meisten Plagiate entstehen nämlich nicht in Betrugsabsicht, sondern aus Regelunkenntnis. Bitte empfehlen Sie unsere Serviceangebote daher frühzeitig.

    Anforderung eines Plagiatsgutachtens

    Voraussetzung HTWG-Arbeit: Nur Arbeiten von Studierenden der Hochschule Konstanz werden begutachtet.

    Voraussetzung Anfangsverdacht: Eine flächendeckende Begutachtung der Abschlussarbeiten an der HTWG ist weder vorgesehen noch möglich. Bitte reichen Sie nur Arbeiten ein, bei denen ein Anfangsverdacht besteht, z. B. aufgrund übernommener Hyperlinks und Formatierungen, stilistischer Brüche, eines stark abweichenden Leistungsniveaus, eigener Plagiatsdetektion per Gedächtnis, Textvergleich oder Googlesuche.

    Textumfang: Schicken Sie uns die komplette Arbeit oder nur jene Teile, die Sie prüfen lassen möchten.

    Anonymisierung: Da es sich bei den zu prüfenden Arbeiten um personenbezogene Daten handelt, müssen die Arbeiten vor dem Einreichen anonymisiert werden. Bitte löschen oder schwärzen Sie alle Namen und persönlichen Daten der Studierenden aus dem Dokument und ändern Sie den Dateinamen.

    Bei Sperrvermerk: Falls die Arbeit unter Geheimhaltung steht, obliegt es den Auftraggebern des Gutachtens, sich mit dem beteiligten Unternehmen abzustimmen. Fallweise kann die Plagiatsprüfung auf unbedenkliche (theoretische) Teile der Arbeit beschränkt werden. Meistens sind es ja gerade diese Teile, die Übernahmen aus anderen Texten beinhalten.

    Datenschutz: Hinweise zum Datenschutz durch den Softwareanbieter Turnitin und durch die Schreibberatung finden Sie hier.

    Textübermittlung: Schicken Sie uns den anonymisierten Text per E-Mail zu: schreibberatung@htwg-konstanz.de, legen Sie uns einen Datenträger ins Fach 739 oder in den Briefkasten auf M 106. Alle gängigen Dateiformate sind möglich (z. B. docx, pdf).

    Eine Woche Bearbeitungszeit: Die Beurteilung der (bis zu mehreren Hundert) einzelnen Übereinstimmungen mit anderen Texten kann zeitaufwändig sein.

    Ergebnisübermittlung: Ein HTWG-internes Gutachten mit einer Interpretation der Prüfresultate erhalten Sie per E-Mail. Es werden Hinweise dazu gegeben, ob plagiiert wurde und wenn ja, in welchem Umfang, und ob als Ursache eher Regelunkenntnis, Nachlässigkeit oder vorsätzlicher Betrug anzunehmen ist.


    Neben den Plagiatsgutachten bei Prüfungsleistungen bietet die Schreibberatung auch eine Plagiatskontrolle bei Fachpublikationen und einen Plagiatskontrollservice für Studierende an.

    Für Kolleginnen und Kollegen von anderen Hochschulen stehen wir für einen Erfahrungsaustausch zu Sinn und Unsinn von Plagiatssoftware bereit.