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Der Studienverlauf ist in der Studien- und Prüfungsordnung festgelegt.

Studien- und Prüfungsordnung

Zahlreiche Informationen zum Studienverlauf sind auf den folgenden zentralen HTWG-Seiten zu finden:

Prüfungen

Rückstufung

Diese Seite fasst einige Informationen zur Antragstellung zusammen und zeigt vor allem, an welcher Stelle die Anträge einzureichen sind.

  • Verlängerung Grundstudium (BA)

    Ein formloser schriftlicher Antrag (hierfür gibt es keinen Vordruck) muss beim zentralen Prüfungsamt (ZPA) eingereicht werden, wenn die Bachelorzwischenprüfung (= Bestehen aller Prüfungen des Grundstudiums) nicht spätestens nach vier Semestern bestanden ist. Bitte wenden Sie sich immer an die Ansprechperson für Ihren Studiengang im ZPA. Der Antrag muss spätestens 2 Wochen nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse eingereicht sein. Der Bescheid wird nach der Sitzung des Prüfungsausschusses (ca. 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn) zugestellt.

    Ansprechpersonen ZPA

  • Zulassung Hauptstudium (BA)

    Wenn die Bachelorzwischenprüfung nach dem 2. Semester nicht erbracht wurde und mehr als zwei (benotete oder unbenotete) Prüfungsleistungen aus dem Grundstudium noch offen sind, werden Studierende von Amts wegen zurückgestuft. Sind nicht mehr als vier Prüfungsleistungen offen, kann ein formloser schriftlicher Antrag (hierfür gibt es keinen Vordruck) zur Zulassung zum Hauptstudium beim zentralen Prüfungsamt (ZPA) eingereicht werden. Bitte wenden Sie sich hierzu immer an die für Ihren Studiengang zuständige Person im ZPA. Der Antrag muss spätestens zwei Wochen nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse eingereicht werden. Der Bescheid wird Ihnen nach der Sitzung des Prüfungsausschusses zugestellt, die ca. vier Wochen nach Vorlesungsbeginn stattfindet.

    Ansprechpersonen ZPA

  • Verschiebung praktisches Studiensemester (BA)

    Ein Antrag auf Verschiebung des praktisches Studiensemesters (PSS) kann im Portal EI (PSS Tool) gestellt werden.

     Portal EI

  • Verlängerung Studium

    Können die Fristen für das Studium (BA: 10 Semester, MA: 6 Semester) nicht eingehalten werden,so muss beim Studierendensekretariat ein formloser schriftlicher Antrag (hierfür gibt es keinen Vordruck) eingereicht werden. Bitte wenden Sie sich immer an die Ansprechperson für Ihren Studiengang. Der Bescheid wird nach der Sitzung des Prüfungsausschusses (ca. 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn) zugestellt.

    Ansprechpersonen Studierendensekretariat

  • Verlängerung Abschlussarbeit

    Verlängert sich die Abschlussarbeit aus Gründen, die Sie nicht selbst zu vertreten haben, kann Ihr Betreuer beim Prüfungsausschuss der Fakultät EI einen formlosen schriftlichen Antrag (hierfür gibt es keine Vorlage) auf Verlängerung stellen. Die maximale Verlängerungsdauer beträgt bei Bachelorarbeiten einen Monat, bei Masterarbeiten drei Monate.

  • Freiwillige Rückstufung

    Der Antrag für eine freiwillige Rückstufung (hierfür gibt es einen Vordruck) muss zuerst vom Prüfungsamtsvorsitzenden der Fakultät EI genehmigt werden und dann beim Studierendensekretariat der HTWG eingereicht werden.Bitte wenden Sie sich immer an die Ansprechperson für Ihren Studiengang.

    Ansprechpersonen Studierendensekretariat

    Antragsformular und weitere Informationen

  • Beurlaubung

    Der Antrag für eine Beurlaubung (hierfür gibt es einen Vordruck) ist beim Studierendensekretariat abzugeben. Bitte wenden Sie sich immer an die Ansprechperson für Ihren Studiengang. Der Antrag muss grundsätzlich vor Vorlesungsbeginn beim Studierendensekretariat eingereicht werden.

    Ansprechpersonen Studierendensekretariat

    Antragsformular und weitere Informationen