Leitung und Gremien

    Hochschulrat

    Die Hochschule Konstanz hat einen mit sieben Mitgliedern besetzten Hochschulrat. Nach den Bestimmungen des baden-württembergischen Landeshochschulgesetzes ist der Hochschulrat neben Senat und Präsidium das dritte zentrale Organ der Hochschule. Die Mitglieder des Hochschulrats werden von der Wissenschaftsministerin bestellt.

    Der Hochschulrat besitzt Aufsichtsratsfunktionen. Er trägt Verantwortung für die strategische Entwicklung der Hochschule und schlägt Maßnahmen vor, die der Profilbildung und der Erhöhung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit dienen. Der Hochschulrat beaufsichtigt die Geschäftsführung des Präsidiums. Er wählt die hauptamtlichen Präsidiumsmitglieder gemeinsam mit dem Senat und beschließt u.a. die Wirtschafts- sowie Struktur- und Entwicklungspläne der Hochschule.