Beratung

    Sie haben Fragen rund ums Studium? Sie fühlen sich im Studium verunsichert und wünschen sich eine Beratung? Wir begleiten Sie mit unseren vielseitigen Beratungsangeboten vertraulich und kompetent.

    Studieren mit Pflegeverantwortung

    Die Hochschule Konstanz ist bestrebt, Studierenden mit Pflegeverantwortung praktische und hilfreiche Unterstützung bei der Organisation des Studiums zu geben. Individuelle Fragen zum Studium und zur Vereinbarkeit lassen sich am Besten im persönlichen Gespräch klären. Die Familien-Servicestelle berät Sie gerne und vermittelt bei Bedarf weitere Unterstützungs- und Informationsangebote.

    Beratungstermin vereinbaren

    Studienverlauf

    Studienplan

    Damit Studierende mit Pflegeverantwortung Ihren familiären Verpflichtungen gerecht werden können, ermöglicht die Hochschule Konstanz Ihnen einen individualisierten Studienverlauf. Dafür muss der* die Studierende einen verbindlichen Studienplan aufstellen und diesen durch den* die Studiendekan*in oder durch die* den Vorsitzende*n des Prüfungsausschusses des jeweiligen Studienganges genehmigen lassen (siehe § 3 Abs. 5a SPOBa).

    Bitte lassen Sie sich zuvor bei der Familien-Servicestelle oder bei der Fachstudienberatung Ihres Studiengangs beraten.

    Genauere Informationen und den Antrag finden Sie hier.

    Beurlaubung

    Studierende die eine oder einen nahen Angehörige*n im Sinne von § 7 Abs. 3 des Pflegezeitgesetzes pflegen können sich beurlauben lassen. Im Unterschied zu normalen Urlaubssemestern können Sie von der Verpflichtung eines ordnungsgemäßen Studiums befreit werden, haben aber dennoch die Möglichkeit an Lehrveranstaltungen teilzunehmen und Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen. Diese Art der Beurlaubung kann bereits für das erste Fachsemester beantragt werden. Für die Beantragung benötigen Sie die Kopie des Bescheides über die Feststellung und Einstufung der Pflegebedürftigkeit und eine schriftlichen Auskunft aus dem Personenstandsregister über das Verwandschaftsverhältnis (wird vom Standesamt ausgestellt).

    Was ist bei einer Beurlaubung zu beachten?
    Die Beurlaubung von Studierenden wird im § 7 der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der Hochschule Konstanz geregelt. Sie muss unter Angabe des Beurlaubungsgrundes und mit den entsprechenden Nachweisen beim Studierendensekretariat beantragt werden. Nutzen Sie dazu den Antrag auf Beurlaubung. Eine Beurlaubung gilt jeweils für ein Semester und muss für jedes weitere neu beantragt werden.
    Bitte beachten Sie, dass beurlaubte Studierende kein BAföG bekommen. Es gibt allerdings die Möglichkeit, für die Zeit der Beurlaubung einen ALG II- Antrag zu stellen.

    Das Deutsche Studentenwerk hat ausfühliche Informationen zu ALG II und Studium zusammengestellt.

    Grit Roth
    Familien- Servicestelle
    Raum G 030
    +49 7531 206-388
    familienservice@htwg-konstanz.de