Machen Sie sich ein Bild von der HTWG Konstanz.
Besonders mit körperlichen Einschränkungen ist es wichtig seine Umgebung gut zu kennen. Nutzen Sie den Studieniformationstag im November, die Studientage im März oder das Schnupperstudium in den Herbst- und Osterferien um sich ein eigenes Bild zu machen. Wir empfehlen auch ein persönliches Beratungsgespräch in der Studienfachberatung und/oder der Zentralen Studienberatung. So können Besonderheiten des Studiums vorab besprochen werden.
Beratung
Sie haben Fragen rund ums Studium? Sie fühlen sich im Studium verunsichert und wünschen sich eine Beratung? Wir begleiten Sie mit unseren vielseitigen Beratungsangeboten vertraulich und kompetent.

Studieren mit Behinderungen und/oder chronischen Krankheiten
Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen haben das Recht auf einen diskriminierungsfreien und gleichberechtigten Zugang zur Hochschulbildung. Individuelle Fragen zum Studium und zum Umgang mit den eigenen Beeinträchtigungen können am besten im persönlichen Gespräch geklärt werden.
An der Hochschule Konstanz steht Ihnen
für persönliche und vertrauliche Gespräche bereit. Bei Bedarf werden weitere Informations- und Unterstützungsangebote vermittelt. Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Termin, auch eine telefonische Beratung sowie eine Videokonferenz sind möglich.
Laufend aktualisierte Informationen zum Coronavirus:
Unterstützung bei Studienfinanzierungs- und Finanzierungsbeihilfefragen
Bei Fragen zum Wohnen, zur Studienfinanzierung oder zu Finanzierungsbeihilfen berät Sie die Sozialberatung des Seezeit Studierendenwerks Bodensee.
Wohnen für Studierende mit Beeinträchtigungen
Alle Seezeit-Wohnanlagen stehen Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung offen. In einigen Wohnanlagen gibt es barrierefreie bzw. rollstuhlgerechte Zimmer. Bitte sprechen Sie zu diesen Zimmern die Sozialberatung des Seezeit Studierendenwerks Bodensee.
Angebot "Studis mit Studis"
Das Angebot "Studis mit Studis" ist ein Begleitangebot für Studierende in besonderen Lebenslagen, bei persönlichen, sozialen oder organisatorischen Problemen im Studienalltag. Das Angebot richtet sich im Besonderen an Studierende mit oder nach (psychischer) Erkrankung und Studierende mit Behinderung.
"Psychisch Fit Studieren" im Dezember - Das Forum zur seelischen Gesundheit!
Gut Studieren. Krisen überstehen. Zufrieden leben.
Wann? Am Montag, den 04.12.2023 von 18:00 bis 13:30 Uhr.
Wo? Der Workshop findet online stattfinden.
Wie kann man teilnehmen? Einfach eine Mail an kontakt@nightline-konstanz.de schreiben, dann bekommen Sie den Link von der Nightline zugesendet.
Informationen für Studienbewerber*innen
Im Bewerbungsverfahren gibt es einzelne Regelungen, die es zulassen, individuelle Besonderheiten des Einzelnen zu berücksichtigen und somit einen Nachteilsausgleich bei der Zulassung zu ermöglichen. Entsprechende Anträge müssen mit dem Antrag auf Zulassung innerhalb der Bewerbungsfrist eingehen. Um ungerechtfertigte Bevorzugungen zu vermeiden, sind alle Anträge durch entsprechende Nachweise zu belegen.
- Orientierung vor dem Studium
- Härtefallregelung
In bestimmten Ausnahmefällen können Bewerber*innen einen sogenannten „Härtefallantrag“ stellen (§ 22 HZVO und § 24 HZVO), um sofort zum Studium zugelassen zu werden.
Die amtlich ausgewiesene Schwerbehinderung allein ist für die Anerkennung eines Härtefalls nicht ausreichend. Eine außergewöhnliche Härte liegt nur vor, wenn außergewöhnliche soziale oder familiäre Gründe in der Person der Bewerber*in die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern. Ein Grund für eine sofortige Zulassung ist beispielsweise, wenn es für Sie durch eine Krankheit mit Tendenz zur Verschlimmerung nicht möglich ist, in Zukunft die Belastungen eines Studiums durchzustehen und eine Nichtzulassung eine unzumutbare Härte darstellen würde.In einem fachärztlichen Gutachten muss der gesundheitliche Zustand ausführlich dargestellt werden. Das Gutachten soll Aussage über Entstehung, Schwere, Verlauf und Behandlungsmöglichkeiten der Erkrankung sowie eine Prognose über den weiteren Krankheitsverlauf enthalten.
- Verbesserung der Wartezeit
Als Wartezeit wird die Zeit bezeichnet, die zwischen dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung und dem Beginn des Studiums vergeht. Sie dürfen in diesem Zeitraum nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben gewesen sein. Einen Antrag auf Verbesserung der Wartezeit können Sie stellen, wenn auf Grund von Krankheit die Hochschulzugangsberechtigung zu einem späteren Zeitpunkt erbracht wurde und Sie infolgedessen weniger Wartesemester vorweisen können.
Informationen für Studierende
Dem Gesetz nach müssen die Hochschulen dafür Sorge tragen, dass Sie als Studierende mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen in Ihrem Studium nicht benachteiligt werden und dass Sie die Angebote der Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können (vgl. UN-Behindertenrechtskonvention, § 2 Abs. 4 Hochschulrahmengesetz, § 2 Abs. 3 Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg).
- Nachteilsausgleich im Studium
Wer kann Nachteilsausgleiche beantragen?
Studierende mit Behinderungen und/oder chronischen Krankheiten haben ein Recht darauf, chancengleich studieren zu können. Dazu müssen individuell und situationsbezogen Benachteiligungen im Studium ausgeglichen werden, die durch eine Behinderung bedingt sind. Man spricht von Nachteilsausgleichen. Nachteilsausgleiche sind keine „Vergünstigungen“.
Ein Anspruch auf Nachteilsausgleich begründet sich durch
- das Vorliegen einer beglaubigten gesundheitlichen Beeinträchtigung oder amtlich festgestellten Behinderung und
- den Nachweis, wie sich die Beeinträchtigung bzw. Behinderung im Studium auswirkt.
Wie kann ein individueller Nachteilsausgleich aussehen?
Die folgende Übersicht benennt wichtige Beispiele für Nachteilsausgleiche mit möglichen und bewährten Maßnahmen. Sie gibt Orientierung, ist jedoch nicht abschließend oder bindend. Beispiele für Nachteilsausgleiche bei Prüfungsleistungen:
- Verlängerung der Bearbeitungszeit bei Prüfungen, Hausarbeiten oder Abschlussarbeiten (z.B. bei motorischen Einschränkungen, krankheitsbedingten Konzentrationsverlusten...)
- Erholungspausen bei Prüfungen (z. B. bei Sehbeeinträchtigungen, Einnahme von konzentrationsbeeinträchtigenden Medikamenten)
- eigener Bearbeitungsraum bei Prüfungen (z. B. bei krankheitsbedingten Konzentrationsstörungen, Asperger Syndrom)
- Aufteilung von Prüfungsleistungen in Teilleistungen
- Personelle oder technische Unterstützung bei Prüfungen (z. B. Gebärdensprachendolmetscher_innen)
- Ersatz einer Prüfungsform durch eine andere (z. B.Einzel- statt Gruppenprüfung, Hausarbeit statt Referat)
Beispiele für Nachteilsausgleiche im Studienverlauf:- Ton- und Videomitschnitte der Lehrveranstaltung
- Ersatz obligatorischer Präsenzzeiten (z. B. bei chronischen Erkrankungen)
- Vorlesungsskripte und Handouts zur Vor- und Nachbereitung
- Modifikation von Praktika
WICHTIG: Notwendigkeit und Gestaltungsmöglichkeiten von Nachteilsausgleichen können bei gleicher Beeinträchtigung sehr unterschiedlich ausfallen. Es ist nicht möglich, verbindliche Vorgaben für Nachteilsausgleiche zu geben. Die Nachteilsausgleiche müssen immer individuell und situationsbezogen verabredet werden. Der Einzelfall ist entscheidend. Die kompensierenden Maßnahmen müssen erforderlich und geeignet sein, den Nachteil auszugleichen.Wie beantrage ich einen Nachteilsausgleich?
Studierende, die Nachteilsausgleiche in Prüfungssituationen benötigen, sollten sich rechtzeitig vor der Prüfung mit dem zuständigen Prüfungsausschuss, dem Prüfer oder der Prüferin in Verbindung setzen, um die Formalitäten zu klären. Neben dem Nachweis der länger andauernden gesundheitlichen Beeinträchtigung müssen Studierende darlegen, wo und in welcher Weise sich die Durchführung des Studiums und/oder der Prüfungen infolge ihrer Beeinträchtigung oder Behinderung erschwert und sich dadurch Benachteiligungen gegenüber Mitstudierenden ergeben. Selbstverständlich können Sie sich zuvor individuell und vertraulich bei der Zentrale Studienberatung beraten lassen.
Nicht alle studienrelevanten Auswirkungen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung können durch Nachteilsausgleiche kompensiert werden. Studierende müssen grundsätzlich in der Lage sein, die in den jeweiligen Prüfungsordnungen geforderten Kompetenzen zu erwerben und diese Kenntnisse durch Prüfungen nachzuweisen. Die Form und Bedingungen des Erwerbs dieser Fähigkeiten sowie der Leistungsnachweise können unter bestimmten Voraussetzungen modifiziert werden, die Leistungsziele selbst sind dagegen zu erfüllen.
- Beurlaubung
Auf Antrag können Studierende vom Studium beurlaubt werden, wenn ein wichtiger Grund nachgewiesen wird. Ein wichtiger Grund ist eine Krankheit, die Sie daran hindert, Lehrveranstaltungen zu besuchen bzw. Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen. Mit dem Beurlaubungsantrag müssen Sie auch durch eine fachärztliche Bescheinigung über die Art, die Symptome (Auswirkungen Ihrer Erkrankung auf Ihren konkreten Studienalltag) und die voraussichtliche Dauer der Erkrankung nachweisen.
Was ist bei einer Beurlaubung zu beachten?
Die Beurlaubung von Studierenden wird im § 7 der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der Hochschule Konstanz (ZIO) geregelt. Sie muss unter Angabe des Beurlaubungsgrundes und mit den entsprechenden Nachweisen beim Studierendensekretariat vor Vorlesungsbeginn beantragt werden. Eine Beurlaubung gilt jeweils für ein Semester und muss für jedes weitere neu beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass beurlaubte Studierende kein BAföG bekommen. Es gibt allerdings die Möglichkeit, für die Zeit der Beurlaubung einen ALG II- Antrag zu stellen. - Individueller Studienplan
Zur Berücksichtigung der besonderen Belange und Bedürfnisse von Studierenden mit Behinderungen oder chronischer Erkrankung oder länger andauernder oder ständiger gesundheitlicher Beschwerden oder Studierenden in einer vorübergehenden außergewöhnlichen Studiensituation mit besonderer Härte, die den erfolgreichen Studienabschluss unmittelbar gefährdet, kann auf Antrag des/der Studierenden an den/die Studiendekan/in oder den/die Prüfungsausschussvorsitzende/n des jeweiligen Studienganges ein verbindlicher individueller Studienplan aufgestellt und vereinbart werden (siehe § 3 Abs. 5a SPOBa).
Hilfreiche Links und weiterführende Informationen
Ihre Ansprechparterinnen
Alina Wolf
Studienberaterin, personzentriert-systemischer Coach (GwG), Prüfungs- und Auftrittscoach PAC ®,Ansprechperson für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen
Raum A 023
+49 7531 206-105
alina.wolf@htwg-konstanz.deSprechzeiten
Offene Sprechstunde: Mi. 09:00-12:00 Uhr und nach Vereinbarung
Grit Roth
Gleichstellung und Diversity
Raum G 030
+49 7531 206-388
grit.roth@htwg-konstanz.deSprechzeiten
nach Vereinbarung
Beauftragter für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen
Prof. Dr. Thomas Birkhölzer
Vizepräsident Lehre, Qualität und digitale Transformation
Raum A 324b
+49 7531 206-9113
Thomas.Birkhoelzer@htwg-konstanz.de