Prüfungsangelegenheiten

    Auf der Seite Prüfungsangelegenheiten finden Sie alle Studien- und Prüfungsordnungen (SPO), Zulassungssatzungen, Modalitäten zur Prüfungsan- und -abmeldung, Notenberechnung und vieles mehr.

    Anerkennungen von Studien- und Prüfungsleistungen


    Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienabschlüsse, die in Studiengängen an anderen staatlichen oder staatlich anerkannten in- oder ausländischen Hochschulen und Berufsakademien der Bundesrepublik Deutschland erbracht worden sind, werden auf Antrag anerkannt, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Studienzeiten, Leistungen oder Abschlüssen besteht, die ersetzt werden. Dies ist dann der Fall, wenn die erworbenen Kompetenzen in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen denjenigen Studienzeiten und Studien- und Prüfungsleistungen des entsprechenden Studiums an der Hochschule Konstanz im Wesentlichen entsprechen (§ 24 SPOBa/§21 SPOMa Abs. 1).

    Die an einer anderen deutschen Hochschule derselben Hochschulart in dem gleichen oder verwandten Studiengang erfolgreich abgelegte Vor- oder Zwischenprüfung wird auf Antrag anerkannt. Ein einschlägiges praktisches Studiensemester wird auf Antrag anerkannt, sofern es nach den Richtlinien für das integrierte praktische Studiensemester des Besonderen Teils absolviert worden ist und die Voraussetzungen gemäß § 8 SPOBa erfüllt sind (§ 24 SPOBa/§21 SPOMa Abs. 4).

    Weitere Infos der Hochschulrektorenkonferenz (HRK)

    Im Studium bei Null anfangen? Muss nicht sein. Sie haben in Ausbildung und Job schon viel gelernt? Sie haben schon ein angefangenes Studium oder sogar einen fertigen Bachelor oder ein Auslandssemester absolviert? Vieles, was schon geleistet wurde, kann Ihrem Studium an der HTWG nutzen. Mit Anrechnung und Anerkennung. Das spart Zeit und ermöglicht es Ihnen, in Ihrem Studium auf bereits erworbene Kompetenzen aufzubauen. Mehr Infos dazu auf https://www.anerkennung-und-anrechnung-im-studium.de/.

     

    Der Antrag auf Anerkennung ist innerhalb von drei Monaten nach dem Tag der Immatrikulation an der Hochschule Konstanz beim/bei der zuständigen Prüfungsausschussvorsitzenden schriftlich zu stellen. Sofern die Studien- oder Prüfungsleistung während eines Auslandsstudienaufenthalts erbracht worden ist, muss die Anerkennung innerhalb von drei Monaten nach dem Tag der Wiederaufnahme des Studiums an der Hochschule Konstanz beim/bei der zuständigen Prüfungsausschussvorsitzenden beantragt werden. Nach Ablauf der Drei-Monats-Frist besteht kein Anspruch auf Anerkennung mehr. Im Antrag muss die Studienzeit und jede Studien- und Prüfungsleistung, die anerkannt werden soll, einzeln aufgeführt werden. Es obliegt dem/der Antragssteller/in, die erforderlichen Informationen über die anzuerkennende Leistung bereitzustellen (vollständiger Regelungstext siehe § 24 SPOBa | § 21 SPOMa).

    Kenntnisse und Fähigkeiten, die außerhalb des Hochschulsystems erworben wurden, sind auf ein Hochschulstudium anzurechnen, wenn
    1. zum Zeitpunkt der Anrechnung die für den Hochschulzugang geltenden Voraussetzungen erfüllt sind,
    2. die auf das Hochschulstudium anzurechnenden Kenntnisse und Fähigkeiten den Studien- und Prüfungsleistungen, die sie ersetzen sollen, nach Inhalt und Niveau gleichwertig sind und
    3. die Kriterien für die Anrechnung im Rahmen einer Akkreditierung überprüft worden sind (§ 24 SPOBa/§ 21 SPOMa Abs. 11).

    Den Antrag auf "Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen" finden Sie im Downloadbereich.

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    Besonderheit für EI-Studiengänge:

    Interne Wechsler:
    Stellen Sie online einen Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen über das Anerkennungsportal PAUL – nur für interne Wechsler (vorheriges Studium in einem anderen Studiengang an der Hochschule Konstanz; Zugangsdaten: Ihre Rechenzentrumszugangsdaten)
    Externe Wechsler:
    Wenn Sie noch nicht bereits an der Hochschule Konstanz eingeschrieben sind, nehmen Sie bitte zeitnah mit dem/der Studiengangsleiter*in oder dem/der Studiengangsreferent*in Kontakt auf uns klären Sie so den möglichen Quereinstieg.