Betriebswirtschaftslehre

    Fragen Sie sich auch, was eigentlich genau ein Betriebswirt / eine Betriebswirtin macht? Wollen Sie wissen, unter welchen gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Kontextbedingungen Unternehmen und ganze Volkswirtschaften agieren? Möchten Sie sich im Studium engagieren, kritisches Hinterfragen und moralisches Reflektionsvermögen entwickeln? Dann sind Sie bei uns richtig, wir haben das richtige Programm für Sie.


    Hochschulwechsel | Quereinstieg


    Was ist zu beachten?

    WICHTIG: Lassen Sie sich vor einer Bewerbung um einen Studienplatz im Wege des Hochschulwechsels / Quereinstiegs über die aktuellen Rahmenbedingungen und Studienspezifika beraten.

    Kontakt: Referentin BWL Sabine Bethge, sabine.bethge@htwg-konstanz.de, Tel.: 07531 - 206 425
     

    Bewerbungsfristen für den Hochschulwechsel:
     

    • Zu einem Wintersemester: 15. Juli
    • Zu einem Sommersemester: 15. Januar

    Nachweise von Studien- und Prüfungsleistungen, die nach Bewerbungsschluss ausgestellt werden, können in die Begutachtung der Bewerbung NICHT berücksichtigt werden.


    Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

    Was kann anerkannt werden?

    Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen werden - wie oben beschrieben - bei festgestellter Vergleichbarkeit auf Antrag anerkannt.

    Auch die an einer anderen deutschen Hochschule derselben Hochschulart in dem gleichen oder verwandten Studiengang erfolgreich abgelegte Vor- oder Zwischenprüfung wird auf Antrag anerkannt. Ein einschlägiges praktisches Studiensemester wird auf Antrag anerkannt, sofern es nach den Richtlinien für das integrierte praktische Studiensemester im Studiengang BWL an der HTWG Konstanz absolviert worden ist und die Voraussetzungen gemäß § 8 SPOBa erfüllt sind.

    Wie erfolgt eine Anerkennung?

    Der Antrag auf Anerkennung ist innerhalb von drei Monaten nach dem Tag der Immatrikulation an der Hochschule Konstanz beim/bei der zuständigen Prüfungsausschussvorsitzenden schriftlich zu stellen. Nach Ablauf der Drei-Monats-Frist besteht kein Anspruch auf Anerkennung mehr. Im Antrag muss die Studienzeit und jede Studien- und Prüfungsleistung, die anerkannt werden soll, einzeln aufgeführt werden. Es obliegt dem/der Antragssteller/in, die erforderlichen Informationen über die anzuerkennende Leistung bereitzustellen (vollständiger Regelungstext siehe § 24 SPOBa ).

     

    Anerkennung von bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen nach Zulassung zum ersten Semester

    Viele Studienanfängerinnen und Studienanfänger bringen aus einem Vorstudium bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen mit. Und grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Prüfungsleistungen, die im Rahmen eines wirtschaftswissenschaftlichen Studiums an einer anderen Hochschule/Universität erfolgreich erbracht wurden, anerkennen zu lassen. Das gilt auch für im Auslandsstudium erworbene Leistungsnachweise.

    Für die Anerkennung sind folgende Nachweise zwingend vorzulegen und elektronisch einzureichen:

    1. Notenspiegel oder Einzelleistungsnachweis / Transcript of Academic Records
    2. Lehrveranstaltungsbeschreibungen (z.B. aus Studienführern, (kommentierten) Modulverzeichnissen, Teilmodulbeschreibungen, etc.) zu den von Ihnen erfolgreich absolvierten Fächern / course descriptions, module descriptions, syllaby der jeweils absolvierten Fächer im Auslandsstudium bzw. im vorangegangenen Studium
    3. Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
      Hier ist einzutragen, welche der von Ihnen an der anderen Hochschule erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen für welche in der Konstanzer BWL abzulegenden Modul(teil)prüfungen anerkannt werden sollen.
       

    Auf diesen Seiten finden Sie weitere Informationen zum Thema Anerkennung.



    WICHTIG:  Der Antrag auf Anerkennung MUSS innerhalb von 3 Monaten nach dem Tag der Immatrikulation gestellt werden.

    Sämtliche Unterlagen reichen Sie bitte im Studiengangsreferat (P 203) ein. Sind diese vollständig werden sie dem Prüfungsausschussvorsitzenden zur Begutachtung und Entscheidung vorgelegt und bei positivem Entscheid sodann an das Zentrale Prüfungsamt (ZPA) zur Verbuchung weitergeleitet.

    Eine gesonderte Nachricht zur Verbuchung der Noten erfolgt nicht.

    Nicht vollständig ausgefüllte und ohne Nachweise eingereichte Formulare/Anträge können nicht bearbeitet werden.

    Wo werden die Bewerbungsunterlagen eingereicht?

    Die vollständig zusammengestellten Bewerbungsunterlagen werden fristgerecht bei der studentischen Abteilung der HTWG Konstanz über das  Online-Portal  hochgeladen.

    Alsdann erfolgt die interne Weitergabe an den Studiengang BWL, dort ans Studiengangsreferat und an das Prüfungsamt BW.

    Die Zulassung beim Hochschulwechsel hängt grundsätzlich von der Anzahl anerkennungsfähiger Studien- und Prüfungsleistungen und von freien Kapazitäten ab, da es eine begrenzte Zahl von Studienplätzen pro Semester gibt. Üblicherweise werden die Zahlen über freie Plätze frühestens 1-2 Wochen vor Semesterbeginn bekannt, d.h. bei einer Zulassung oder Absage muss in jedem Fall mit einer sehr kurzfristigen Benachrichtigung (3-5 Tage vor Vorlesungsbeginn) gerechnet werden. Ggf. kann telefonisch erfragt werden, ob die Bewerbung erfolgreich war oder nicht.


    Kontakt

    WICHTIGER HINWEIS:
    Die vollständig ausgefüllten Formblätter (s.o.) müssen(!) - versehen mit den erforderlichen Nachweisen - mit der Bewerbung hochgeladen werden, sonst ist eine Bearbeitung nicht möglich!

    Ansprechpersonen

    Fachstudienberatung Quereinstieg/Hochschulwechsel
    Referentin BWL (P 203)

    Leiter Prüfungsamt BWL (P 208)
    Referentin BWL Sabine Bethge
    HTWG - Hochschule Konstanz
    Technik, Wirtschaft und Gestaltung
    Alfred-Wachtel-Straße 8
    78462 Konstanz
    Tel.: +49 7531 206-425
    sabine.bethge@htwg-konstanz.de
    Prof. Dr. Stephan Grüninger
    HTWG - Hochschule Konstanz
    Technik, Wirtschaft und Gestaltung
    Alfred-Wachtel-Straße 8
    78462 Konstanz
    Tel.: +49 7531 206-251
    stephan.grueninger@htwg-konstanz.de