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    Umweltingenieurwesen und Ressourcenmanagement

    Sie möchten nachhaltige Lösungen in interdisziplinären Teams entwickeln? Der Studiengang Umweltingenieurwesen und Ressourcenmanagement macht Sie fit für die Herausforderungen der Zukunft!

    Aufbau des Studiums

    Der Bachelorstudiengang Umweltingenieurwesen und Ressourcenmanagement umfasst 7 Studiensemester. Das Grundstudium (1. und 2. Semester) vermittelt Ihnen ingenieurwissenschaftlichen Grundlagen und erste Einblicke in Themengebiete der Ökonomie, wobei das erste Semester ein Assessmentsemester ist, das die Möglichkeit bietet, die Studienwahl zu überprüfen. Aus den Veranstaltungen zu dem Modul "Konsolidierung der Grundlagen" werden jedem/jeder Studierenden zwei Lehrveranstaltungen im Umfang von je zwei ECTS-Punkten bzw. zwei SWS aus den Bereichen Mathematik, Physik, Chemie, wissenschaftliches Arbeiten und Sprachen zugewiesen. Im 3. und 4. Semester erlernen Sie planerische Fachgebiete des klassischen Bauingenieurwesens mit Fokus auf Umweltingenieurwesen, Nachhaltigkeit und Ressourcen sowie Grundlagenfächer der Betriebswirtschaftslehre, die Sie dann im 5. Semester in der Praxis anwenden werden (Praxissemester). Anschließend wählen Sie Ihre Vertiefungsrichtung und beenden Ihr Bachelorstudium mit der Bachelorarbeit im 7. Semester. Das Curriculum umfasst insgesamt 210 ECTS-Punkte.

    Besonderheiten im Studienablauf:

    • Stärkung des Stellenwertes von Projekten:
      • Stärkung von Transferleistungen!
      • vielseitigere Wissensvermittlung!
      • noch bessere Vorbereitung auf das anschließende Berufsleben!
    • Stärkung des Themengebiets Nachhaltigkeit!
    • Stärkung der ingenieurtechnischen Grundlagen!
    • Reduktion der Prüfungsform Klausur und Ersatz durch andere Prüfungsleistungen - dadurch vielseitigere Wissensabfrage!

    SPO URB 2023

    Modulhandbuch URB - gültig ab WS 2023/24

    Vorpraktikum

    → Dauer: 8 Wochen
    → Bis zum Beginn des 3. Semesters zu absolvieren
    → Ziel: Erste praktische Erfahrungen; Frühzeitige Verknüpfung von Theorie und Praxis.
    → verpflichtend für alle Studiengänge der Fakultät
    → vorherige Berufsausbildung → Anerkennung ganz oder in Teilen möglich
    → Beratung: Andrea Ammermann

    Detaillierte Infos zum Vorpraktikum 

    Vorkurs Mathematik

    Der Mathematik-Vorkurs ist ein kostenloses Angebot zwei Wochen vor Vorlesungsbeginn, das erfahrungsgemäß den Studieneinstieg für die Studiengänge an der Fakultät Bauingenieurwesen sehr erleichtert. 

    Genaue Infos zum Vorkurs erhalten Sie mit Ihren Zulassungsunterlagen.

    Integriertes Praktisches Studiensemester

    Das integrierte praktische Studiensemester absolvieren Sie im 5. Fachsemester. Ziel dieses praktischen Studiensemesters ist es, Ihnen die Möglichkeit zu geben, Ihr bislang im Studium erworbenes Wissen in der Berufspraxis anzuwenden. Voraussetzung für die Zulassung ist, dass alle Modulteilprüfungen des Grundstudiums und des ersten Semesters des Hauptstudiums (3. Semester) erbracht sind.

    Zur Vorbereitung wird eine Blockveranstaltungen durchgeführt. Im Vordergrund dieser Veranstaltung steht die Weiterentwicklung, der Planungs-, der Bewerbungs-, Wahrnehmungs- und Resilienz-, der Kommunikations- & Team-Qualitäten sowie der Organisations- und Reflexionskompetenz.

    Die Tätigkeiten während Ihres praktischen Studiensemesters müssen Sie in einem schriftlichen Bericht beschreiben. Die Nachbereitung erfolgt durch eine Blockveranstaltung, in der Sie Ihr praktisches Studiensemester präsentieren.

    Hier finden Sie alle Informationen zum integrierten praktischen Studiensemester auf einen Blick und einen Mustervertrag für Ihren Arbeitgeber.


    Abschlussveranstaltung zum Praktischen Studiensemester

    Jedes Semester findet zum Praktischen Studiensemester eine Abschlussveranstaltung statt. In Kleingruppen stellen die Studierenden ihre Praktikumsstellen vor und berichteten den jüngeren Semestern von ihren Erfahrungen im Betrieb.

    In jedem Studiengang werden besonders gelungene, spannende und informative Präsentationen ausgewählt und im großen Plenum vorgestellt.

    Auslandssemester

    Ein Auslandssemester im Studiengang URB ist an verschiedenen Partnerhochschulen weltweit, z.B. in Spanien, Schweden oder Chile möglich. Für Fragen zur Planung und Bewerbung steht Prof. Dr. Denk als Ansprechpartner zur Verfügung.

    Ausführliche Informationen zum Auslandssemester finden Sie hier! 

    Unterlagen & Downloads

    Studienunterlagen

    • Studienprüfungsordnung

      Die SPO ist sozusagen Ihr Gesetzbuch. Es muss unterschieden werden zwischen dem allgemeinen Teil, der für alle Studiengänge der HTWG gilt, und dem speziellen Teil des Studiengangs. Die SPO und das Modulhandbuch regeln die Studienstruktur und den Studienablauf des Studiengangs und sind verbindlich. Sie sollten die SPO in Grundzügen kennen.


      Hier geht es zu den SPOs

    • Modulhandbuch

      Das Modulhandbuch beschreibt alle Module und Lehrveranstaltungen des Studiengangs. Es enthält Informationen zu Inhalten, Dauer, Leistungspunkten, Prüfungsarten, Voraussetzungen, Lernergebnis, Arbeitsaufwand und Modulverantwortlichen der Module und Teilmodule eines Studiengangs. 

      Modulhandbuch URB_2017

      Modulhandbuch URB 2023

    • Wahlpflichtkataloge und Hinweise zu den WP-Fächern

      Hinweise zu den Formularen der WP-Fächer (Formular zur Genehmigung von Wahlpflichtfächern):

      1. Durch die Zustimmung des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses (PAV) wird lediglich der Auswahl der vorgelegten Wahlpflichtfächer zugestimmt.
      2. Durch die Zustimmung zum "Formular zur Genehmigung von Wahlpflichtfächern" wird dem Studierenden lediglich bescheinigt, dass die von ihm gewählten Wahlpflichtfächer den Anforderungen gemäß SPO entsprechen.
      3. Das "Formular zur Genehmigung von Wahlpflichtfächern" wird nicht an das Zentrale Prüfungsamt weitergeleitet. Insofern gleicht das Zentrale Prüfungsamt auch nicht die von Ihnen angemeldeten WP-Fächer mit dem Formular ab.
      4. Wahlpflichtfächer werden zum Zeitpunkt des Prüfungsantritts zu Pflichtfächern. Nach dem Prüfungsantritt kann von dem betreffende Wahlpflichtfach nicht mehr zurückgetreten werden.
      5. Der PAV kontrolliert NICHT, ob der/die Studierende die bereits belegten WP-Fächer korrekt in das Formular eingetragen hat oder ob der/die Studierende die eingetragenen WP-Fächer auch antritt. Mit der Zustimmung des PAV werden regelwidrige Eintragungen in das Formular NICHT legitimiert.
      6. Wenn zu viele WP-Fächer belegt wurden (zu hohe ECTS-Zahl) entscheiden nicht die Eintragungen im Formular sondern die Chronologie der belegten Fächer (aus dem Notenspiegel) welche Fächer als WP-Fächer anerkannt werden. Der Rest wird dann als Zusatzfach deklariert.
      7. Der PAV prüft NICHT, ob für ein angemeldetes WP-Fach irgendwelche Zulassungsvoraussetzungen erforderlich sind, die ggf. die Wahl dieses Faches ausschließen. Dies ist Aufgabe des/der Studierenden.
      8. Die Abgabe des Formulars erfolgt freiwillig. Es gibt keine Abgabefrist. Das Formular ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorzulegen (Zusendung an das BI-Sekretariat - Frau Böhm/Frau Lüttmann).

       

      Konstanz, den 16.01.2024

      Prof. Dr.-Ing. Sören Knoll
      Vorsitzender des Prüfungsausschusses für die Studiengänge BIB, URB, MBU und MBI
      Stellvertretender Vorsitzender des Prüfungsausschusses für die Studiengänge WIB und MWI

      Wahlpflichtkataloge zum Download

       

      MBU/MWI-Bau-Wahlpflichtkatalog

      BIB-Wahlpflichtkatalog

      URB-Wahlpflichtkatalog

      WIB-Wahlpflichtkatalog Wirtschaft

      WIB-Wahlpflichtkatalog Bautechnik

      Wichtige Hinweise zur Wahl von Wahlpflichtfächern:

      Der für die jeweiligen Studiengänge bestehende WP-Katalog beinhaltet eine Auswahl von möglichen Wahlpflichtfächern und unterliegt verschiedenen Randbedingungen, so z.B., ob das Fach im Jahres- oder einem anderen Rhythmus stattfindet, ob genügend viele Anmeldungen (i.d.R. mindestens fünf) vorliegen und ob das Fach durch eine geeignete Lehrperson angeboten werden kann. Es besteht daher keine Garantie, dass ein im Katalog aufgeführtes WP-Fach auch tatsächlich stattfinden wird. Inwieweit ein nicht angebotenes Fach durch ähnliche Fächer anderer Studiengänge / Fakultäten ersetzt werden kann, ist im eigenen Interesse der Studierenden spätestens vor Prüfungsanmeldung mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses abzuklären.
      Mindestens 50%* der für ein WP-Modul erforderlichen ECTS-Punkte müssen durch Lehrveranstaltungen erworben werden, die dem Modul fachlich entsprechen, also bautechnische Fächer für das WP-Modul „Bautechnik" und Management / wirtschaftswissenschaftliche Fächer für das WP-Modul „Wirtschaft" (Studiengänge WIB und MWI). Fachlich geeignete WP-Fächer sind in den oben verlinkten Wahlpflichtkatalogen aufgelistet. Fächer, die nicht in den WP-Katalogen gelistet sind, werden nur als gleichwertige Fächer anerkannt, wenn dem PAV eine entsprechende schriftliche Erklärung eines Fachprofessors des Studiengangs vorliegt.

      *Die konkret erforderlichen ECTS-Punkte sind den "Formularen zur Genehmigung von WP-Fächern" des jeweiligen Studiengangs (SPO-Version beachten!) zu entnehmen.  

      Die restlichen maximal 50 % der erforderlichen ECTS-Punkte können auch durch andere Fächer erworben werden, z.B. Sprachen1, geeignete Fächer des Studium Generale2 oder Angebote anderer Studiengänge. Die Anerkennung von Angeboten anderer Fakultäten und anderer Hochschulen des In- und Auslands ist grundsätzlich beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu beantragen. Im Falle von im Ausland erworbenen Credits ist die Umrechnung der Benotung und der Workload (in ECTS-Punkten) und die Anerkennung als Pflicht-/ WP- oder Zusatzfächer zunächst mit dem Auslandsbeauftragten der Fakultät (derzeit Prof. Dr.-Ing. Denk) abzuklären.

      Die Anerkennung von Leistungen von Nicht-akademischen Einrichtungen (Berufsschulen, Gymnasien, Fortbildungen etc.) ist nicht zulässig.

      Prüfungsanmeldung zu Wahlpflichtfächern:

      Zu WP-Fächern müssen Sie sich selbst anmelden. Bedenken Sie, dass Sie nach einem nichtbestandenen Erstversuch einer WP-Prüfung die Prüfung sooft wiederholen müssen, bis sie bestanden ist. Dabei gelten die üblichen Regeln (bei benoteten Prüfungen zwei Versuche plus gegebenenfalls Härteantrag!).

      Hinweis: Im Bachelorstudium können grundsätzlich keine Prüfungsleistungen aus Masterstudiengängen und im Masterstudium grundsätzlich keine Prüfungsleistungen aus Bachelorstudiengängen als WP-Fächer anerkannt werden!


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      1 Die folgenden Sprachen werden im Umfang von maximal 2 ECTS-Punkten als WP-Fach anerkannt: Französisch, Italienisch, Spanisch, Portugiesisch, Arabisch, Chinesisch, Japanisch, Russisch. Englischkurse werden grundsätzlich nicht als WP-Fach anerkannt, da Englisch bereits im Grundstudium in angemessenem Umfang belegt werden muss. 
      2 Angebote des Studium Generale werden im Umfang von maximal 2 ECTS-Punkten als WP-Fach anerkannt. Über die Eignung eines Faches aus dem Studium Generale entscheidet im Zweifelsfall der Prüfungsausschuss.

      Stand: Januar 2024

    Vorpraktikum (10/2025)

    • Informationen zur Anerkennung von Vorpraktika an der Fakultät Bauingenieurwesen.

    • 1. Allgemeine Richtlinien

      Jede Studienbewerberin / jeder Studienbewerber für die Bachelor-Studiengänge

      • Bauingenieurwesen (BIB),
      • Wirtschaftsingenieurwesen Bau (WIB) und
      • Umwelttechnik & Ressourcenmanagement (URB)

      an der HTWG Konstanz muss eine 8-wöchige Vorpraxis (40 Präsenztage) nachweisen. Diese Tätigkeit muss bei allen Studiengangbewerbern teilweise auf Baustellen (nach Wahl des Studienbewerbers) abgeleistet werden und unter anderem einen Einblick in die besonderen Aufgaben der am Bau Beteiligten, in Arbeitsabläufe und Maschineneinsätze geben.

      • BIB/WIB: Die Zeit muss wenigstens drei Wochen Beton- und Stahlbetonarbeiten und kann bis zu zwei Wochen Tätigkeiten in einem Planungsbüro (Bauingenieur / Architekt / Bauleitung) einschließen. Darüber hinaus wird je nach Neigung eine Tätigkeit im Mauerwerksbau, Stahl- und Holzbau oder Erd-, Straßen- und Wasserbau empfohlen. Auch Tätigkeiten in Transportbetonwerken und Beton-Fertigteilwerken sind möglich.
         
      • URB: Die Zeit muss wenigsten vier Wochen mit Bezügen zu Baustellen stattfinden (Mitwirkung auf der Baustelle, Unterstützung der Bauüberwachung /-bauleitung etc.). Alle für den Studiengang BIB zugelassenen Baustellentypen sind hier zugelassen; zusätzlich sind auch Baustellen im Bereich des Anlagenbaus zugelassen und gewünscht. Den Bewerbern wird empfohlen, nach Möglichkeit Baustellen mit einem Bezug zu Umwelttechnik und/oder zum Ressourcenmanagement auszuwählen (Wasserbau, umwelt- und energietechnische Anlagen etc.).
        Die verbleibenden vier Wochen können auch auf Baustellen, in Planungsbüros, Umweltbehörden, Umweltabteilungen von Industrieunternehmen oder bei anderen Bürotätigkeiten mit Bezug zur Umwelttechnik und zum Ressourcenmanagement durchgeführt werden; z.B.: Stadtwerke, Wasserverbände, Entsorgungsunternehmen, Energieversorgungsunternehmen, NGOs (Nichtregierungsorganisationen wie Umwelt- und Interessensverbände) etc...

      Die Vorpraxis sollte vor Studienbeginn abgeleistet werden. Die vollständigen Unterlagen müssen spätestens in der ersten Vorlesungswoche des 3. Semesters abgegeben werden und bis spätestens 4 Wochen nach Beginn der Vorlesungen des 3. Semesters anerkannt sein (Einreichung der Arbeitsberichte, Datum siehe auch Semester-Terminplan der Fakultät). Die Vorpraxis kann in maximal drei Abschnitte von jeweils nicht weniger als zwei Wochen aufgeteilt werden.

      Anprechpartner: Prof. Dr. rer. nat. habil. Benno Rothstein

    • 2. Anforderungen an die Arbeitsberichte

      Über die Vorpraxis sind Arbeitsberichte zu erstellen, die parallel zu den ausgeführten Arbeiten (in der Regel wöchentlich) auszuarbeiten sind. Als wesentliche Bestandteile von Arbeitsberichten werden u.a. angesehen:

      Baustellenteil

      • Beschreibung des Bauwerkes, an dem gearbeitet wurde
      • Beschreibung des Stadiums und Fortschritts  des Bauwerkes während der eigenen Tätigkeit
      • Schilderungen eigener Tätigkeiten
      • Exemplarische Schilderungen von beobachteten Bauabläufen der Baustelle,
        die Sie besonders interessant fanden
      • ggf. Schilderungen der Baustelleneinrichtung mit Skizzen
      • ggf. Beschreibungen bemerkenswerter Baumaschinen.
      • Zusammenfassung (für jeden Praktikumsteil), max. 1 Seite

       

      Planungs-/Beratungsbüro, Verwaltung/Behörden

      • Aufgaben der Institution, bei der Sie tätig waren (max. 1 Seite)
      • Schilderung der Tätigkeiten und Aufgaben und Einordnung in ihren Kontext
        Struktur: Wochen- oder Themenbezogen
      • Zusammenfassung (für jeden Praktikumsteil), max. 1. Seite

       

      Der Umfang der Summe aller Berichte für das 8-wöchige Praktikum beträgt mindestens 5 DIN A4 Textseiten zuzüglich Zeichnungen / Fotos. Es ist zulässig und gewünscht, Wochenberichte in tabellarischer Form, begleitend zum Praktikum anzufertigen. Soweit im Rahmen der Bürotätigkeit mehrere Tätigkeiten durchgeführt wurden, bietet sich eine themenbezogene Gliederung an.

      Eine Bescheinigung durch den Arbeitgeber mit kurzer Beschreibung der durchgeführten Tätigkeit ist für alle Tätigkeiten im Anhang beizufügen. Aus den vorgelegten Nachweisen müssen Tätigkeitsdauer und -art eindeutig hervorgehen.

    • 3. Vorpraxis als Teil der schulischen Ausbildung

      Vorpraxis als Teil der Ausbildung während der Schulzeit (z. B. Fachoberschule) oder während einer nicht abgeschlossenen Lehre (z. B. Bauzeichner) muss unabhängig vom Zeugnis gesondert durch gleichwertige Bescheinigungen nachgewiesen werden, aus denen Art und Dauer der jeweiligen Tätigkeiten eindeutig hervorgehen müssen. Auch hier sind Arbeitsberichte entsprechend der o. g. Erläuterungen vorzulegen.

    • 4. Anrechnung von Tätigkeiten vor Studienbeginn für Studienbewerber/-innen O H N E abgeschlossene Berufsausbildung

      Tätigkeiten als "Praktikant" oder "Hilfsarbeiter" werden gleich gewertet. Die Regelungen bezüglich Bescheinigungen und Vorpraxisberichte gelten unverändert.

    • 5. Anrechnung von Tätigkeiten vor Studienbeginn für Studienbewerber/ -innen mit abgeschlossener Berufsausbildung

      Folgende Ausbildungsberufe werden vollumfänglich (A) bzw. als teilweiser (B) Ersatz für die 8-wöchige Vorpraxis anerkannt (alle aufgeführten Berufe schließen sowohl die männliche als auch die weibliche Form mit ein):

         Kategorie A: Berufe, die bei Vorlage des Gesellenbriefes als gleichwertiger Ersatz für die 8-wöchige Vorpraxis für BIB/WIB/URB  anerkannt werden. Auf einen Arbeitsbericht wird verzichtet.
         Kategorie B: Berufe die bei Vorlage des Gesellenbriefes als teilweiser Ersatz für die 8-wöchige Vorpraxis anerkannt werden. Sie beträgt mind. zwei Wochen und kann bis zu acht Wochen (volle Anerkennung) betragen

      • 8 Wochen: wenn mind. 12 Monate Berufspraxis nachgewiesen wurden und die Berufserfahrungen klare Bezüge zum Baubereich (BIB/WIB) bzw. Bereich der Umwelttechnik und des Ressourcenmanagements (URB) erkennen lassen
      • 6 Wochen: bei 6-12 Monaten Berufspraxis
      • 4 Wochen: bei < 6 Monaten Berufspraxis
      • 2 Wochen: ohne Berufspraxis / nur abgeschlossene Ausbildung

      Bei * bzw. **-Markierung sind über die Tätigkeiten Arbeitsberichte (siehe Abschnitt 2) zu verfassen

      Eine Liste der Ausbildungsberufe mit Zuordnung zu den Studiengängen und den Kategorien A und B finden Sie hier.