FAQ

    Sie haben noch Fragen zu Bewerbung, Zulassung, zur Studienorganisation, zum Thema Prüfungen, zur Beurlaubung, zum Praxissemester, zu Problemen und Krisen etc.? Die wichtigsten Antworten erhalten Sie hier auf einen Blick!

    Einschreibung

    • Welche Annahme-/Einschreibefrist muss ich als Bachelorbewerber*in für das 1. Fachsemester berücksichtigen?

      Nach erfolgter (automatischer) Zulassung erhalten Sie von uns einen Zulassungsbescheid an die bei uns im System (und von Ihnen bei der Bewerbung) eingetragenen Adresse. In dem Zulassungsbescheid ist die Einschreibefrist genannt. Wird die Einschreibefrist versäumt, erlischt die Zulassung und der Anspruch auf diesen Studienplatz geht verloren! Das bedeutet, dass Sie trotz erhaltener Zulassung nicht mit dem Studium zum nächsten Semester bei uns beginnen können.

      Sofern Sie an der hinterlegten Postadresse für längere Zeit nicht erreichbar sind, kümmern Sie sich rechtzeitig darum, dass eine Vertrauensperson Ihre Post durchsieht und Sie über eine etwaige Zulassung informiert. Gerne kann die Einschreibefrist im Voraus nach Absprache mit Ihrer zuständigen Ansprechperson im Studierendensekretariat verlängert werden. Späteste Mitteilung zur Verlängerung der Einschreibefrist ist das im Zulassungsbescheid angegebene Einschreibedatum. Bitte melden Sie sich hierzu per Mail oder telefonisch. Halten Sie dazu bitte auch Ihre Bewerbernummer bereit. Dies ist auch zum Schutz Ihrer Daten!

      Alternativ können Sie eine Vertrauensperson bevollmächtigen, dass diese die Einschreibung für Sie fristgerecht vornimmt. Eine formlose Vollmacht mit Ihrer Unterschrift und der Unterschrift des Bevollmächtigten, sowie Kopien der Personalausweise beider Personen ist hierfür ausreichend. Bereiten Sie in diesem Fall bereits alle vorab zu organisierenden Einschreibeunterlagen vor und geben Sie dieser Person die Zugangsdaten zum Bewerbungsportal, sofern jemand anders für Sie die Online-Immatrikulation durchführen soll.

    • Welche Annahme-/Einschreibefrist muss ich als Masterbewerber*in oder als Bewerber*in für ein höheres Semester / Quereinsteiger*in berücksichtigen?

      Nach erfolgter Zulassung erhalten Sie von uns einen Zulassungsbescheid an die bei uns im System (und von Ihnen bei der Bewerbung) eingetragenen Adresse. In dem Zulassungsbescheid ist die Annahme- und Einschreibefrist genannt. Wird eine der Fristen oder beide Fristen versäumt, erlischt die Zulassung und der Anspruch auf diesen Studienplatz geht verloren! Das bedeutet, dass Sie trotz erhaltener Zulassung nicht mit dem Studium zum nächsten Semester bei uns beginnen können.

      Sofern Sie an der hinterlegten Postadresse für längere Zeit nicht erreichbar sind, kümmern Sie sich rechtzeitig darum, dass eine Vertrauensperson Ihre Post durchsieht und Sie über eine etwaige Zulassung informiert. Gerne kann die Einschreibefrist im Voraus nach Absprache mit Ihrer zuständigen Ansprechperson im Studierendensekretariat verlängert werden. Späteste Mitteilung zur Verlängerung der Einschreibefrist ist das im Zulassungsbescheid angegebene Einschreibedatum. Bitte melden Sie sich hierzu per Mail oder telefonisch. Halten Sie dazu bitte auch Ihre Bewerbernummer bereit. Dies ist auch zum Schutz Ihrer Daten!

      Alternativ können Sie eine Vertrauensperson bevollmächtigen, dass diese die Einschreibung für Sie fristgerecht vornimmt. Eine formlose Vollmacht mit Ihrer Unterschrift und der Unterschrift des Bevollmächtigten, sowie Kopien der Personalausweise beider Personen ist hierfür ausreichend. Bereiten Sie in diesem Fall bereits alle vorab zu organisierenden Einschreibeunterlagen vor und geben Sie dieser Person die Zugangsdaten zum Bewerbungsportal, sofern jemand anders für Sie die Online-Immatrikulation durchführen soll.

    • Welche Fristen muss ich als Masterbewerber*innen, die*der unter Vorbehalt zugelassen wurde, berücksichtigen?

      Masterbewerber/innen, die unter Vorbehalt zugelassen wurden, da zum Zeitpunkt der Bewerbung das Abschlusszeugnis des Bachelorstudiums noch nicht vorlag, müssen unbedingt folgendes beachten;
      - Annahmefrist: Einreichen des Antrags auf Immatrikulation und ggf. weitere bereits vorliegende Unterlagen
      - bis vor Vorlesungsbeginn: Einreichen eines Nachweises Ihrer bisherigen Hochschule, dass Sie alle Studien- und Prüfungsleistungen für den Abschluss vor Beginn der Vorlesungszeit erbracht haben
      - Einschreibefrist (innerhalb eines Monats nach Beginn der Vorlesungszeit): Einreichen des Bachelorabschlusszeugnisses oder des vollständigen Notenspiegels inklusive Gesamtnote und alle weiteren Unterlagen zur Einschreibung sowie Überweisung der zu zahlenden Beiträge und Gebühren

      --> erst nach Vorlage ALLER Einschreibeunterlagen können Sie immatrikuliert werden, Ihren Studierendenausweis und Ihre Immatrikulationsbescheinigung erhalten.

    • Welche Unterlagen müssen zur Einschreibung eingereicht werden?

      Sie erhalten mit der Zulassung alle notwendigen Informationen zur Einschreibung.
      Grundsätzlich muss zur Einschreibung:
      - der Antrag auf Einschreibung (entsteht bei der Online-Immatrikulation im Bewerberportal),
      - eine beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (sofern nicht bereits mit der Bewerbung eingereicht),
      - ein Nachweis über die Krankenversicherung,
      - eine Kopie Ihres Personalausweises bzw. Pass mit Aufenthaltsnachweis sowie
      - digital ein Passbild (bei der Online-Immatrikulation) eingereicht werden.
      Weitere zur Einschreibung notwendige Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Zulassungsbescheid.

    • Kann ich Unterlagen zur Einschreibung auch nachreichen?

      Einzelne Unterlagen können gegebenenfalls nachgereicht werden. Setzen Sie sich dazu mit Ihrer Sachbearbeiterin frühzeitig in Verbindung und vereinbaren Sie eine Nachfrist.

    • Woher bekomme ich den Nachweis über meine Krankenversicherung?

      Informationen zur Krankenversicherung und zu den Nachweisen finden Sie unter Studium --> Studienverlauf --> Vor dem Studium --> Einschreibung

    • Wann bekomme ich meine Immatrikulationsbescheinigung / meinen Studierendenausweis?

      Mit der Einschreibung erhalten Sie eine vorläufige Immatrikulationsbescheinigung und einen vorläufigen Studierendenausweis.

      Den regulären Studierendenausweis ("ZACK-Karte") erhalten Sie für das SOMMERSEMESTER 2021 nach Eingang Ihrer vollständigen Einschreibeunterlagen per Post zugesandt. Eine frühere Ausgabe des Studierendenausweises ist nicht möglich.

      Die Immatrikulationsbescheinigung können Sie nach erfolgter Einschreibung im Portal Studienangelegenheiten nach Vorlesungsbeginn selbst ausdrucken.