Fakultät Elektro- und Informationstechnik

    Elektrotechnik und Informationstechnik - Herz & Hirn der modernen Welt


    Auslandsmöglichkeiten

    Für Studierende an der Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik bieten sich vielfältige Möglichkeiten für Auslandsaktivitäten im Rahmen des Studiums, z.B.:

    • Studium an einer ausländischen Hochschule,
    • Integriertes Praktisches Studiensemester in einem ausländischen Unternehmen,
    • Abschlussarbeit an einer Hochschule oder in einem Unternehmen im Ausland.
    • Summer- und Winter Schools
    • Double Degree (zweiter Abschluss an ausländischer Uni)


    Beim Studium an einer ausländischen Hochschule werden die dort erbrachten Prüfungsleistungen in der Regel weitgehend anerkannt. Dies gilt insbesondere für das Studium an einer unserer Partnerhochschulen. Die Liste unserer Partnerhochschulen finden Sie auf den Seiten des Akademischen Auslandsamts.

    Darüber hinaus gibt es weitere Möglichkeiten durch persönliche Kontakte einzelner Professoren zu ausländischen Hochschulen und Firmen.

     



      Double Degree - Doppelabschluss im Ausland

      • Das Double-Degree Programm der Fakultät EI  bietet insbesondere unseren IWI- und IPE Studierenden die Möglichkeit, durch einen speziellen Studienaufenthalt an einer Partner-Uni in China oder Mexiko einen Doppelabschluss machen zu können.

      • Warum Double Degree?
        • Studierende erhalten 2 Abschlüsse, einen von der HTWG Konstanz und einen von der Partneruniversität
        • Das Studium findet an einer weltweit renommierten Partneruniversität ohne Studiengebühren statt
        • Im Rahmen eines Auslandspraktikums werden erste Erfahrungen in einem internationalen Unternehmen gemacht
        • 4 Semester in Konstanz, 2 Semester an der Partneruniversität ggf. inklusive Praktikum und/oder Bachelorarbeit 
        • Im Rahmen der Kooperation mit dem DHIK bestehen derzeit zwei DD Optionen:
          1. Mexiko: Tec de Monterrey (mdhk Mexikanisch-Deutsche Hochschulkooperation)
          2. China: Tongji-Universität - (CDHAW = Chinesisch-Deutsche Hochschule für Angewandte Wissenschaften)
      • Für wen ist der Double Degree Abschluss möglich?

        Das Double Degree Programm richtet sich im Bachelor-Bereich an Studierende des Internationales Wirtschaftsingenieurwesens (IWI) der Fakultät EI

      • Tec de Monterrey (Mexiko)

        Rahmendaten:

        • Im Rahmen der DHIK und dem Kooperationspartner Tec de Monterey 
        • Immer zum Wintersemester möglich
        • Dauer: 2 Semester
          Ein Semester englischsprachiger Unterricht in Mexiko an der Tec de Monterrey undein Semester Praxisphase in einem der in Mexiko ansässigen Industrieunternehmen, oft eine Niederlassung deutscher Unternehmen. Oftmals schreiben die Double Degree Studierenden auch ihre Bachelorarbeit im selben Unternehmen, natürlich in Absprache mit ihrem betreuenden Professor an der Heimatuniversität.


        Voraussetzungen:

        • 120 Credits beim Start des Austauschprogramms
        • Englisch auf Niveau B2 bzw. TOEFL (pbt) 550, TOEFL (ibt) 79-80, IELTS 6.5 oder Cambridge CAE
        • Spanischgrundkenntnisse sind empfehlenswert aber nicht verpflichtend
        • Mindestens 240 ECTS am Ende des Bachelorstudiums.
        • Das Grundstudium sollte mit der Note 2,7 oder besser abgeschlossen worden sein (liegt der Schnitt bei über 2,8 ist ein separater Antrag erforderlich sowie eine Erläuterung dessen was geplant ist, um den Schnitt zukünftig zu verbessern).


        Bewerbungsunterlagen:

        Bei der Fakultät EI müssen folgende Bewerbungsunterlagen jeweils zur bekannt gegebenen Frist eingereicht werden (Achtung: Die Fakultät EI setzt interne eine andere Bewerbungsfrist als die offizielle Frist des DHIK):

        • Aktueller Überblick der bisher erreichten ECTS-Punkte. Voraussetzung für das Degree-Programm sind 120 ECTS-Punkte an der Heimathochschule und dass das Grundstudium mit der Note 2,7 oder besser absolviert wurde.
        • Eine Bestätigung über Englisch-Niveau (mindestens B2-Niveau).
        • Eine zusammengefügte PDF mit folgenden Bewerbungsunterlagen:
        1. Letter of Motivation in Englisch oder Spanisch
        2. Lebenslauf in Englisch oder Spanisch
        3. Notenauszug in Englisch mit beigefügter spanischer Übersetzung (Jeder kostenlose-online Übersetzer ist akzeptiert), Nachweis über mind. 120 ECTS-Punkte
        4. Kopie des Reisepasses (Reisepass muss mind. 6 Monate nach der Ausreise aus Mexiko noch gültig sein)
        5. Kopie vorheriger Studiengänge oder Praktika mit beigefügter spanischer Übersetzung (Jeder kostenlose-online Übersetzer ist akzeptiert)


        Bewerbungsablauf:

        • Aktuelle Bewerbungsinfos finden sich (meist ab Februar) auf der Website des DHIK (siehe Link unten).
        • Oben genannte Bewerbungsunterlagen werden seitens der Studierenden zusammengestellt und an das Referat EI geschickt (andrea.koenig@htwg-konstanz.de)
        • Die Fakultät prüft die Unterlagen und leitet sie an den zuständigen deutschen Fachkoordinator des DHIKs weiter.


        Weitere Informationen:

        https://www.dhik.org/kooperationen/mexiko/

      • CDHAW der Tongji Universität Shanghai (China)

        Rahmendaten:

        • CDHAW = Chinesisch-Deutsche Hochschule für Angewandte Wissenschaften
          Die CDHAW wurde 2004 als ein bildungspolitisches Modellprojekt des chinesischen Bildungsministeriums und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) an der Tongji-Universität Shanghai ins Leben gerufen. Sie wird auf deutscher Seite durch den DHIK, ein Konsortium mit 26 deutschen Fachhochschulen repräsentiert. An der CDHAW können die Studiengänge Mechatronik, Fahrzeugtechnik, Gebäudetechnik und Wirtschaftsingenieurwesen studiert werden. Im Rahmen dieser Bachelor-Doppelabschlussprogramme können IWI Studierende der HTWG Konstanz 2 Semester in China studieren und zusätzlich einen Bachelorabschluss der Tongji Universität erhalten.
        • Dauer:
          1 Semester Studium an der CDHAW der Tongji Universität Shanghai (Wintersemester)
          1 Semester Praktikum in einem Unternehmen in China + Bachelorarbeit an der CDHAW (Sommersemester)
           
        • Das letzte Studienjahr besteht aus einem Theoriesemester, einem Praxissemester und der Bachelor-Thesis. Die Studierenden besuchen im Theoriesemester deutsch- oder englischsprachige Seminare und Vorlesungen an der CDHAW. Im darauffolgenden Praxissemester absolvieren sie ein Praktikum im Unternehmen und verknüpfen dieses idealerweise mit einer Bachelor-Thesis. Ergänzend zu den Fachvorlesungen besteht die Gelegenheit, Chinesischkurse und Kurse zu Landeskunde und interkultureller Kompetenz zu besuchen. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Studierenden einen Abschluss der Heimathochschule sowie der Tongji-Universität.


        Voraussetzungen:

        • Der Auslandsaufenthalt kann frühestens nach dem Absolvieren des 4. Hochschulsemesters beginnen.
        • Für die Teilnahme am Doppelabschlussprogramm muss zum Zeitpunkt des Studienantritts an der CDHAW alle Vorleistungen an der Heimathochschule erbracht worden sein (Prüfungen, Testate, Lehrveranstaltungen, Praktika etc.)
        • Es wird ein gültiger Reisepass benötigt. Dieser muss mindestens bis 6 Monate nach der Rückkehr gültig sein.
        • Die Teilnahme Staatsangehöriger der VR China ist ausgeschlossen.
        • Die Heimathochschule muss für ein Studium an der CDHAW nominieren.
        • Das Grundstudium sollte mit der Note 2,7 oder besser abgeschlossen worden sein (liegt der Schnitt bei über 2,8 ist ein separater Antrag erforderlich sowie eine Erläuterung dessen was geplant ist, um den Schnitt zukünftig zu verbessern).


        Bewerbungsunterlagen:

        • Leistungsnachweis des laufenden Studiums auf Deutsch und Englisch
        • Tabellarischer Lebenslauf mit Datum und Unterschrift auf Deutsch und Englisch
        • Kopie der Hauptseite des Reisepasses (Seite mit Foto)
        • Approval Letter der Heimathochschule (CDHAW-Approval-Letter): Das Dokument wird von Herrn Prof. Dr. Matthias Werner unterschrieben. Bitte senden Sie es hierfür per Mail an andrea.koenig@htwg-konstanz.de
        • Application Form aus der Online-Bewerbung:
          Unterzeichnet vom Studierenden und der Hochschule
          Abgestempelt durch die Hochschule: Das Dokument wird von Herrn Prof. Dr. Matthias Werner unterschrieben und abgestempelt. Bitte senden Sie es hierfür per Mail an andrea.koenig@htwg-konstanz.de
        • Gurantee Letter aus dem Online-Bewerbung
          Unterzeichnet von einer bürgenden Person (Elternteil, etc.)


        Bewerbungsablauf:

        • Online Bewerbung bei der Tongji Universität:Die Tongji Universität betreibt ein Online-Bewerbungsportal für ausländische Studierende, welches zu Beginn des Bewerbungszeitraums eröffnet wird. http://study-info.tongji.edu.cn/
          Anleitung:https://www.dhik.org/wp-content/uploads/2024/04/WS-2024-Application-information.pdf
        • Das Online-Bewerbungssystem ist ein System der Tongji Universität und nicht der CDHAW.
        • Nach der erfolgreichen Online-Bewerbung muss die PDF-Datei mit dem Application Form (2 Seiten) und Guarantee Letter (1 Seite) heruntergeladen werden.
        • Danach werden die Unterlagen in digitaler Form (Scan) eingesendet: wi-cdhaw@dhik.org (Hierfür unbedingt folgende Mailadresse in cc setzen, sonst kann keine Nominierung von der Hochschule erfolgen: andrea.koenig@htwg-konstanz.de
        • In der Regel können sich Studierende bis März/April für das Wintersemester bewerben. Die internen Fristen der Fakultät EI für die Bewerbungsunterlagen sind jedoch früher.
        • Wichtig zu wissen: Die Fakultät EI nominiert in Frage kommende BewerberInnen separat, d.h. es wird eine Auswahl unter allen BewerberInnen getroffen, die Ihre Unterlagen an oben genannte Mailadresse (wi-cdhaw@dhik.org) schicken. Es ist daher unbedingt erforderlich, dass Frau König in cc gesetzt wird, da ansonsten keine Nominierung erfolgen kann.


        Weitere Informationen:

        https://www.dhik.org/kooperationen/CDHAW/bewerbung-cdhaw-ws/


        Modulhandbuch

        https://www.dhik.org/wp-content/uploads/2023/12/WI-Modulhandbuch_dt_v3.6-1.pdf

        FAQ:

        https://www.dhik.org/cdhaw-faq-fuer-international-offices/
         

         


      Studiensemester im Ausland

      Das Vorgehen orientiert sich an der Internationalisierungsstrategie der Fakultät EI an der HTWG Konstanz.

      Die Fakultät Elektro- und Informationstechnik (EI) unterstützt ausdrücklich die strategischen Bemühungen der Hochschule zur Internationalisierung.
      Ziel der Bemühungen um Internationalisierung in EI ist eine Verbreiterung des Ausbildungsniveaus der Studierenden in EI. Dabei sollen die Studierenden sowohl sprachlich als auch kulturell auf die Tätigkeit in globalisierten Unternehmen im internationalen Umfeld vorbereitet werden.
      Studierende der Fakultät EI nutzen die Angebote der Hochschule zu einem Studiensemester im Ausland und werden im Rahmen von Informationsveranstaltungen und Beratungsgesprächen ausführlich auf diese Auslandsaufenthalte vorbereitet.

      Studienleistungen, die EI Studierende im Ausland erbringen, werden sowohl im Bereich der Pflichtfächer als auch der Wahlpflichtfächer anerkannt. Dabei ist insbesondere bei der Pflichtlehre eine weitgehende Abdeckung der Lehrinhalte gemäß der EI Modulbeschreibungen im Ausland wichtig. Die Inhalte von EI Lehrveranstaltungen und den Angeboten von Zielhochschulen werden vor einen Auslandaufenthalt verglichen. Eine Studienvereinbarung („Learning Agreement“) sichert den Studierenden die spätere Anerkennung von Studienleistungen zu. So können Kompetenzen erworben werden, ohne gezwungenermaßen die Studienzeiten zu verlängern.

      Die grundlegenden Möglichkeiten und Verfahren zum Studium an Partnerhochschulen und auch an anderen Hochschulen sind in den Veröffentlichungen und Datenbanken des Akademischen Auslandsamt AAA der HTWG ausführlich beschrieben.
      Ebenso beraten und unterstützen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des AAA.
      https://www.htwg-konstanz.de/hochschule/einrichtungen/akademisches-auslandsamt/aktuelles/

      Regelmäßig informiert das AAA über die ländergruppenspezifischen Möglichkeiten und Vorgehensweisen sowie Spezifika der konkreten einzelnen Hochschulpartner.

      Auf der Webseite des Akademischen Auslandsamtes findet sich auch der Link zu der DATENBANK mit Partnerhochschulen, die nach Ländern und Studiengängen ausgewählt werden können. Auch sind dort die entsprechenden BEWERBUNGSFRISTEN für die jeweiligen Hochschulen beschrieben.

      Für die Studiengänge in der Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik ist ein Auslandsbeauftragter benannt. Dies ist derzeit Prof. Dr. Christopher Knievel.

      In der Regel werden bei der Bewerbung um einen Studienplatz an einer ausländischen Hochschule Sprachnachweise benötigt. An der HTWG werden regelmäßig angeboten:
      https://www.htwg-konstanz.de/studium/fremdsprachen/sprachnachweise/daad-sprachnachweis-englisch/
      Bitte unbedingt diesen Service RECHTZEITIG nutzen. Individuelle Termine werden nicht angeboten. Fehlende Sprachnachweise verhindern eine Bewerbung um einen Studienplatz!



      Praktische Infos

      • Vor dem Studienaufenthalt:

        Studierende informieren sich auf der Website des AAA ausführlich über die Randbedingungen und Möglichkeiten!

        Studierende die sich bereits konkret für eine Partnerhochschule entschieden haben, schlagen dem Auslandsbeauftragten der Fakultät Fächer vor, die sie an der entsprechenden Hochschule belegen wollen und später anerkannt bekommen wollen. Für die Prüfung der möglichen Anerkennung gilt:

        Pflichtfächer PF: Es muss eine weitgehende inhaltliche Übereinstimmung der vorgesehenen Fächer mit den Inhalten der Pflichtfächer im Studiengang der HTWG gegeben sein. Belegt wird dies durch die Vorlage der Modulbeschreibungen der Fächer an den Partnerhochschulen durch die Studierenden. Die Entscheidung über eine mögliche Anerkennung trifft der Auslandsbeauftragte der Fakultät EI.

        Wahlpflichtfächer WPF: Die Inhalte der vorgesehenen Fächer müssen sinnvoll zum Studiengang an der HTWG passen. Sind in der SPO Vorgaben über die Inhalte von WPF gemacht (z.B. der Anteil technischer oder wirtschaftlicher Fächer) so müssen die vorgesehenen WPF diesen Vorgaben entsprechen. Inhalte, die bereits in PF des jeweiligen Studiengangs an der HTWG enthalten sind, können nicht als WPF an einer Partnerhochschule gewählt werden. Die Entscheidung über eine mögliche Anerkennung trifft der Auslandsbeauftragte der Fakultät EI.

        In Sonderfällen (unklare inhaltliche Passung) wird der Auslandsbeauftragte Fachkolleginnen oder Fachkollegen in die Entscheidung über die mögliche Anerkennung einbeziehen.

        An einigen Hochschulen werden Gaststudierende verpflichtet, an Sprachkursen in der Landessprache oder zu Landeskunde teilzunehmen. Diese werden NICHT als Studienleistungen an der HTWG anerkannt. Ausnahme: Es ist in der SPO eine Prüfungsleistung in einer nicht spezifizierten Fremdsprache gefordert und die entsprechende Prüfungsleistung wurde an der HTWG noch nicht erbracht.

        Entsprechend der möglichen Anerkennung wird zwischen Studierenden und Auslandsbeauftragtem eine Studienvereinbarung („Learning Agreement“) getroffen, die die spätere Anerkennung zusichert.

        Die Vorlage einer unterzeichneten Studienvereinbarung ist notwendige Voraussetzung bei der Bewerbung um einen Platz in einem Austauschverfahren über das AAA. Daher muss die Vereinbarung eines Learning Agreement rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfristen erfolgen.

        In Bachelorstudiengängen können maximal die in der SPO vorgegebenen ECTS-CP anerkannt werden. Entspricht der Studienumfang an der Partnerhochschule nicht den notwendigen Kreditpunkten, so wird eine zusätzliche Studienleistung erforderlich sein, die dem jeweiligen Fach zuzurechnen ist.

        In Masterstudiengängen können im Bereich der WPF mehr Kreditpunkte CP als für ein WPF-Modul benötigt angerechnet werden. Alle im Modul erworbenen CP werden entsprechend ihrer Gewichtung in die Modulnote eingehen. Das Modul selbst geht auch bei Übererfüllung der Studienleistungen nur mit der vorgesehenen Gewichtung in die Gesamtnote ein.

        WICHTIG: Werden beispielsweise in einem Modul 6ECTS-CP benötigt und die Partnerhochschule bietet nur Kurse mit je 4ECTS-CP an, so müssen 2 Kurse auf das entsprechende Modul verbucht werden. Eine Teilung der „Rest-CP“ auf andere Module ist NICHT möglich.

        Die Umrechnung von Kreditpunkten und später auch von Noten erfolgt nach veröffentlichten Umrechnungstabellen.

        Studierende, die nicht innerhalb eines Austauschprogramms ins Ausland gehen, sondern als „Freemover“, können auch vor dem geplanten die mögliche Anerkennung in einer Studienvereinbarung festhalten. Das Verfahren ist wie oben beschrieben. Die Beibringung von Unterlagen zu Studieninhalten der Zielhochschulen obliegt auch hier den Studierenden. Eine Unterstützung durch das AAA erfolgt in der Regel nicht.

      • Während des Studienaufenthalts:

        Bei vielen Hochschulen zeigt die Erfahrung, dass die in der Studienvereinbarung aufgenommenen Fächer nicht alle wie beschrieben tatsächlich auch angeboten werden.
        In diesen Fällen entscheiden die Studierenden vor Ort über die Wahl von alternativen Fächern und stimmen diese nach Möglichkeit mit dem Auslandsbeauftragten der Fakultät ab. Die HTWG kann keine Garantie übernehmen, dass die Fächer vor Ort tatsächlich wie angekündigt angeboten werden. Daher ist es insbesondere heikel, Pflichtfächer im Ausland zu belegen und auf die spätere Anrechnung zu vertrauen.

        Hinweis: An den meisten ausländischen Hochschulen sind die regelmäßige Teilnahme an Lehrveranstaltungen, die regelmäßige Abgabe von Haussaufgaben sowie die Teilnahme an Zwischenprüfungen verpflichtend. Die Abschlussprüfung geht dann weniger stark in die Gesamtbewertung ein. Die fachlichen Ansprüche können von denen an der HTWG abweichen.

      • Nach Abschluss des Studienaufenthalts:

        Die Studierenden erhalten von der Hochschule, an der sie Studienleistungen erbracht haben, eine Bescheinigung „Transcript of records“ über die erzielten Ergebnisse. Diese enthält Angaben zu Umfang der Studienleistungen (CP) und erzielter Note (grade). Die Studierenden beantragen beim Auslandsbeauftragten die Anerkennung der Studienleistungen. Dazu sind vorzulegen:

        ACHTUNG: Falls eine Studienleistung an der HTWG bereits einmal mit 5,0 bewertet wurde, ist eine Wiederholung an einer anderen Hochschule NICHT MÖGLICH! Der Auslandsbeauftrage kann dies in der Regel nicht überprüfen. Sollte eine formale Anerkennung durch den Auslandsbeauftragen erfolgen und es handelt sich um eine Wiederholungsprüfung, so wird die Leistung trotzdem nicht anerkannt werden. Die letzte Entscheidung liegt beim zentralen Prüfungsamt.

        Unabhängig von der Anerkennung der Studienleistungen erwarten AAA und Auslandsbeauftragter einen Bericht zu den Erfahrungen an der jeweiligen Hochschule, um zukünftige Interessenten beraten zu können und um auch die Kooperationen mit Hochschulen aufgrund von Erfahrungsberichten weiterentwickeln zu können.

        Ausgewählte aktuelle Beispiele von Anerkennungen werden auf der Website der Fakultät veröffentlicht.


      Notenanerkennung nach Auslandssemester

      Zur Notenanerkennung nach einem abgeschlossenen Auslandssemester bitte nebenstehende Datei ausfüllen und mit einer Kopie des Transcripts of Records an Prof. Voigt schicken bzw. in seiner Sprechstunde das weitere Vorgehen abstimmen.

      Finanzierungsmöglichkeiten

      Die finanziellen Belastungen eines Auslandsaufenthaltes sind nicht zu unterschätzen (Flug- und Lebenshaltungskosten, Unterkunft, Krankenversicherung und ggf. Studiengebühren usw.).
      An der HTWG gibt es verschiedene Teil-Stipendien und Reisekostenzuschuss-Programme, für die Sie sich gerne bewerben können.