Fakultät Elektro- und Informationstechnik

    Elektrotechnik und Informationstechnik - Herz & Hirn der modernen Welt

    Studieninfos

    Zuständigkeiten und Ansprechpersonen je nach Anliegen sowie Links zu organisatorischen Themen des Studiums an der Fakultät.

      Kontakte und Kommunikation

      Goldene Regel: Wenn Sie sich unsicher sind, wer die richtige Ansprechperson für Ihr Anliegen ist, können Sie mehrere Personen anschreiben. Bitte schreiben Sie aber nur eine E-Mail und fügen Sie alle Personen ins Empfänger- oder ins CC-Feld ein, die Sie anschreiben möchten. Mit mehreren einzelnen E-Mails erzeugen Sie vermeidbaren Bearbeitungs- und Kommunikationsaufwand!

      Bitte verwenden Sie für die Kommunikation mit der Hochschule stets Ihre HTWG-E-Mail-Adresse!

      Kontakte im Überblick

      FAQ-Liste

      Eine sehr umfangreiche und hilfreiche FAQ-Liste mit mehreren Rubriken stellt die Studentische Abteilung der HTWG zur Verfügung.

      FAQ-Liste der studentischen Abteilung

      Abkürzungen/Legende

      PAV = Prüfungsausschussvorsitzende*r. Bitte wenden Sie sich immer an den*die PAV Ihres Studiengangs - siehe unter Kontakte

      ZPA = Zentrales Prüfungsamt der HTWG. Bitte wenden Sie sich immer an die Ansprechperson für Ihren Studiengang - siehe unter Kontakte

      Disclaimer

      Es gilt grundsätzlich die Studien- und Prüfungsordnung (SPOBa bzw. SPOMa Allgemeiner und Besonderer Teil). Die jeweils gültigen Fristen sind einzuhalten.

      Studienverlauf

      Thema

      Wo einreichen / beantragen?

      Bitte beachten!

      Antrag auf Verlängerung des GrundstudiumsZPAAbgabe spätestens 2 Wochen nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse.
      Der Bescheid wird nach der Sitzung des Prüfungsausschusses (ca. 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn) zugestellt.
      Antrag auf Zulassung zum HauptstudiumZPA

      Formloser schriftlicher Antrag (hierfür gibt es keinen Vordruck) spätestens 2 Wochen nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse.
      Der Bescheid wird nach der Sitzung des Prüfungsausschusses (ca. 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn) zugestellt.

      Antrag auf Verlängerung des HauptstudiumsStudierendensekretariatFormloser schriftlicher Antrag (hierfür gibt es keinen Vordruck) bis zu der im Anhörungsschreiben genannten Frist.
      Der Bescheid wird nach der Sitzung des Prüfungsausschusses (ca. 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn) zugestellt.
      Antrag auf freiwillige RückstufungPAVAntragsformular und weitere Infos (abweichend gilt für EI-Studiengänge: Einreichung bei dem*der PAV!)
      Zulassung zum Praktischen StudiensemesterPraktikantenamt der Fakultät EI

      Informationen des EI-Praktikantenamts

      Informationen des Studierendensekretariats

      Antrag auf BeurlaubungStudierendensekretariat

      Informationen des Studierendensekretariats

      Der Antrag muss grundsätzlich vor Vorlesungsbeginn beim Studierendensekretariat eingereicht werden.

      AuslandssemesterAuslandsbeauftragte*r der Fakultät EI

      Informationen der Fakultät EI

      Zentrale Informationen der HTWG (insbes. Rubrik "Planung des Auslandsaufenthalts - Was Sie beachten sollten")

      Abgabe Abschlussarbeitbetreuende*r Professor*inModalitäten der Abgabe bitte immer rechtzeitig mit dem*der betreuenden Professor*in abklären.
      ZeugnisPortal EIKann angefordert werden, nachdem alle Studienleistungen (inkl. benoteter Abschlussarbeit) erbracht sind.
      Exmatrikulation (Entlastung durch die Fakultät EI)Sekretariat Fakultät EI

      Formlose E-Mail mit der Bitte um Entlastung durch die Fakultät

      weitere Informationen des Studierendensekretariats

        Prüfungsangelegenheiten

        Thema

        Frist

        Wo einreichen / beantragen?

        Bitte beachten!

        Prüfungsanmeldung (u.a. für Zusatzfächer) ZPA /
        Portal Prüfungsangelegenheiten
        ausführliche Informationen durch das ZPA
        Das genaue Vorgehen wird außerdem per E-Mail vom ZPA bekanntgegeben und steht ganzjährig im Portal Prüfungsangelegenheiten als PDF bereit.
        Formular Prüfungsanmeldung für Zusatzfächer (unter der Rubrik "Formulare")
        Prüfungsabmeldung / Rücktritt (von nicht-terminierten Prüfungen)bis ca. 2 Wochen vor Beginn des PrüfungszeitraumsZPA /
        Portal Prüfungsangelegenheiten
        ausführliche Informationen durch das ZPA
        Das genaue Vorgehen wird außerdem per E-Mail vom ZPA bekanntgegeben und steht ganzjährig im Portal Prüfungsangelegenheiten als PDF bereit.
        danachZPA oder Sekretariat der Fakultät EIFormular Rücktritt nicht-terminierte Prüfungen (unter der Rubrik "Formulare")
        am Prüfungstagbei dem*der Prüfer*inFormular Rücktritt nicht-terminierte Prüfungen (unter der Rubrik "Formulare")
        Krankheitsbedingter Rücktritt von Prüfung(en) PAVFormular inkl. wichtiger Hinweise u.a. zu Fristen (unter der Rubrik "Formulare")
        Antrag auf Vorziehen von Prüfung(en)Es gelten dieselben Fristen wie beim ZPAPortal EI 
        Antrag auf eine 2. Wiederholungsprüfung (Härtefallantrag)Formloser schriftlicher Antrag spätestens 2 Wochen nach NotenbekanntgabeZPA

        Der Bescheid wird nach der Sitzung des Prüfungsausschusses (ca. 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn) zugestellt.
        Informationen des AStA

        Assessment-Prüfungen (benotet) ZPAStudierende im Assessmentsemester (1. Fachsemester) werden automatisch angemeldet. Studierende aus einem höheren Semester können sich spätestens eine Woche vor Beginn des 2. Prüfungszeitraums mit dem Formular "Prüfungsanmeldung Prüfungsanmeldung (Zusatzfächer)" (unter der Rubrik "Formulare") beim ZPA anmelden.

          Weitere Themen

          Thema

          zuständig

          Bitte beachten!

          TutoriumPortal EI

          Die Abwicklung erfolgt über das Portal EI. Die Verbuchung erfolgt erst am Ende des Semesters.

          Anerkennung von PrüfungsleistungenStudiendekan*in (des Zielstudiengangs)

          Formular und weitere Informationen des ZPA

          Nach Immatrikulation ist der Antrag auf Anerkennung der extern erbrachten Leistungen online im Portal PAUL zu stellen

          Anerkennung von im Ausland erbrachten PrüfungsleistungenZPA / der Anmeldung zur Abschlussarbeit beifügenFormular und weitere Informationen des ZPA (unter der Rubrik "Formulare")
          BAföG-Anträgeper E-Mail an den*die PAVBitte unbedingt das Fachsemester in der Leistungsbescheinigung angeben!
          Bitte erst beantragen, wenn alle Prüfungen verbucht sind!
          NachteilsausgleichPAV

          Bitte rechtzeitig mit dem*der PAV Kontakt aufnehmen. Anträge müssen spätestens 6 Wochen vor Beginn des Prüfungszeitraums bei dem*der PAV eingereicht werden.

          weitere Informationen zum Nachteilsausgleich

            Links (A-Z) für das Studium an der Fakultät EI

            Abschluss- und ProjektarbeitenIm Portal EI finden Sie Listen mit vorgeschlagenen, laufenden und abgeschlossenen Abschluss- und Projektarbeiten (RZ-Login erforderlich)
            MoodleLernplattform der HTWG (RZ-Login erforderlich)
            PAULPortal der Fakultät EI für die Anerkennung von extern erbrachten Leistungen
            Portal EIPortal für wichtige Funktionen im Studium, u.a. WPF-Listen, Abschluss- und Projektarbeiten, Tutorium, Ausleihsystem (RZ-Login erforderlich)
            SprechzeitenAktuelle Sprechzeiten von Professor*innen und Mitarbeiter*innen
            Stundenpläne / LSF

            Im LSF finden Sie Stundenpläne für alle Studiengänge und für jedes Fachsemester. In der Regel werden ab dem 1. September die Stundenpläne für das Wintersemester, ab dem 1. März die Stundenpläne für das Sommersemester angezeigt.

            Für Studienanfänger*innen starten die Lehrveranstaltungen i.d.R. nach den Einführungsveranstaltungen.

            Terminkalender der HTWGHTWG-Termine (u.a. Semesterstart und -ende) und Fristen
            TutoriumRichtlinien, Termine, Anerkennung
            WahlpflichtfächerListe der WPFs für alle EI-Studiengänge im Portal EI
            Wiki der Fakultätu.a. Anleitungen, Infos zu Arbeitssicherheit, Bauteilen, Platinen