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Antidiskriminierung

Gemeinsam für einen respektvollen Campus

An der HTWG legen wir Wert auf ein respektvolles Miteinander auf Augenhöhe. Dennoch können Situationen entstehen, in denen Grenzen überschritten werden – im Alltag, subtil oder offen. Genau hier setzt unsere Antidiskriminierungsarbeit an. Sie richtet sich nicht nur an „große Fälle“, sondern an jede Situation, in der Sie sich unwohl, benachteiligt oder unsicher fühlen. Vielleicht fragen Sie sich: „War das bereits Diskriminierung?“ oder „Reagiere ich über?“
Wenn eine Situation Ihre persönlichen Grenzen verletzt hat, nehmen wir das ernst. Sie sind mit solchen Erfahrungen nicht allein.

Was bedeutet Antidiskriminierung?

Antidiskriminierung umfasst Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligung aufgrund persönlicher Merkmale, etwa Geschlecht, geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sozialer Herkunft.
Sie verbindet Prävention, Sensibilisierung und transparente Verfahrenswege im Falle von Diskriminierung.

Antidiskriminierung an der HTWG – Überblick

Die Hochschule verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz: Präventionsangebote stärken das Bewusstsein für Diskriminierungsrisiken. Verbindliche Strukturen und transparente Verfahrenswege sichern im Konfliktfall Unterstützung und orientieren sich an den gesetzlichen sowie der hochschulinternen Satzung.
Die folgenden Abschnitte geben einen Überblick über Formen von Diskriminierung, Zuständigkeiten und institutionelle Rahmenbedingungen.

Formen von Diskriminierung und Grenzverletzungen

Diskriminierung und Grenzverletzungen können unterschiedlich auftreten - offen oder subtil, einmalig oder wiederholt. Nicht jede Situation ist eindeutig. Entscheidend ist, wie sie erlebt wird und ob persönliche Grenzen überschritten werden.

  • Sexuelle Belästigung

    Dazu gehören unerwünschte sexuelle Annäherungen, Bemerkungen oder Handlungen – unabhängig davon, ob sie körperlich, verbal oder digital erfolgen.

    Solche Situationen können einmalig oder wiederholt auftreten, etwa in Lehrveranstaltungen, am Arbeitsplatz, bei Hochschulveranstaltungen oder in der digitalen Kommunikation. Sie können auch im Zusammenhang mit Macht- oder Abhängigkeitsverhältnissen stehen, etwa zwischen Lehrenden und Studierenden oder zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitenden. 

    Beispiele:

    • Anzügliche Kommentare oder sexualisierte „Witze“
    • Ungewollte Berührungen oder körperliche Annäherungen
    • Wiederholte Einladungen oder persönliche Nachrichten trotz klarer Ablehnung
    • Kommentare über Körper, Aussehen oder Kleidung mit sexuellem Bezug
    • Versenden sexualisierter Nachrichten oder Bilder
    • Androhung beruflicher oder studienbezogener Nachteile im Zusammenhang mit sexuellen Erwartungen
  • Diskriminierung

    Dabei werden Menschen aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt, ausgeschlossen oder herabgesetzt - etwa wegen Geschlecht, geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sozialer Herkunft. 

    Beispiele:

    • Abwertende Bemerkungen über Herkunft, Geschlecht, Religion oder Lebensweise
    • Ungleichbehandlung bei Leistungsbewertungen oder Aufgabenverteilungen
    • Ausschluss von Lehr-, Studien- oder Arbeitsprozessen
    • Stereotype Zuschreibungen oder abwertende “Witze” über bestimmte Gruppen 
  • Stalking

    Dabei wird eine Person wiederholt verfolgt, beobachtet oder gegen ihren Willen kontaktiert. Dieses Verhalten kann Angst, Stress oder ein Gefühl der Bedrohung auslösen. 

    Beispiele:

    • Auflauern oder wiederholtes Auftreten an bekannten Orten
    • Häufige Nachrichten, Anrufe oder Kontaktversuche trotz klarer Ablehnung
    • Beobachten oder Verfolgen im Alltag oder im Hochschulumfeld
    • Sammeln oder Verbreiten privater Informationen
    • Kontaktaufnahme über soziale Medien oder andere digitale Kanäle trotz Blockierung 
  • Mobbing

    Dabei wird eine Person über einen längeren Zeitraum wiederholt herabgesetzt, ausgegrenzt oder gezielt benachteiligt.

    Beispiele:

    • Verbreiten von Gerüchten über eine Person
    • Systematisches Ignorieren oder Ausgrenzen
    • Wiederholtes Lächerlichmachen oder Bloßstellen
    • Zurückhalten wichtiger Informationen, die für Studium oder Arbeit benötigt werden

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Situation darunter fällt, können Sie sich jederzeit vertraulich beraten lassen.

Zur Seite Hilfe

So unterstützen wir Sie

Die HTWG bietet einen geschützten Rahmen, um Vorfälle zu besprechen und mögliche Schritte zu klären. Sie entscheiden selbst, wie es weitergeht. Eine Kontaktaufnahme verpflichtet nicht zu einem formellen Verfahren.

  • Verfahrenswege bei Diskriminierung

    Für den Umgang mit Diskriminierung, Belästigung oder sexualisierter Gewalt bestehen geregelte Verfahren. Diese gewährleisten:

    • Vertraulichkeit
    • Schutz der betroffenen Person
    • transparente Abläufe
    • faire Prüfung der Vorwürfe

     

    Informationen zu Meldewegen und Ansprechpersonen finden Sie hier: Zu den Ansprechpersonen und Verfahren

  • Prävention & Sensibilisierung

    Die HTWG setzt sich aktiv dafür ein, Diskriminierung und sexualisierte Gewalt zu verhindern und ein respektvolles Miteinander zu stärken.

    Dabei geht es nicht nur um den Umgang mit konkreten Vorfällen, sondern auch darum, Grenzverletzungen frühzeitig zu erkennen und Handlungssicherheit im Hochschulalltag zu fördern.

    Zur Prävention gehören insbesondere:

    - verbindliche Strukturen wie die Satzung mit klar geregelten Verfahren und Zuständigkeiten sowie benannte Ansprechpersonen
    - sichtbare und niedrigschwellige Kontaktmöglichkeiten, etwa über die Website, ein anonymes Kontaktformular oder Hinweise auf dem Campus
    - Sensibilisierungs- und Qualifizierungsangebote für Studierende, Lehrende und Mitarbeitende (z. B. „Be Aware“ im Studium Generale in Kooperation mit der Initiative Nachtlicht)
    - die Entwicklung gemeinsamer Leitlinien für ein respektvolles Miteinander (z. B. Code of Conduct)

    Die Maßnahmen werden kontinuierlich weiterentwickelt. Grundlage dafür sind unter anderem Rückmeldungen aus der Hochschule sowie regelmäßige Befragungen von Studierenden und Beschäftigten.

    In den Jahren 2023 und 2024 wurden entsprechende Befragungen durchgeführt. Sie zeigen, dass Grenzüberschreitungen vorkommen und verdeutlichen die Notwendigkeit, Schutz- und Präventionsmaßnahmen weiter auszubauen.

    Mehr zu den Ergebnissen und Maßnahmen der Umfragen

  • Rechtlicher Rahmen

    Die Antidiskriminierungsarbeit der HTWG basiert auf gesetzlichen Grundlagen sowie hochschulinternen Regelungen. Zentrale Grundlage ist die Satzung zur Förderung eines guten Arbeits- und Studienklimas der HTWG Konstanz
    Sie definiert Zuständigkeiten, Verfahrenswege und Schutzmechanismen im Umgang mit Diskriminierung, Belästigung und sexualisierter Gewalt. Darüber hinaus orientiert sich die Hochschule am Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und weiteren einschlägigen Rechtsvorschriften.

Sexualisierte Gewalt und sexuelle Belästigung

Gefördert durch die Stiftung Innovation in der Hochschullehre, im Rahmen des Projekts »digitALL«.

Kontakt

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@teamgleich_htwgkonstanz

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Schreiben Sie uns gerne an:

teamgleich@htwg-konstanz.de

Veranstaltungen und News

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